Die Europäische Union (EU) hat entschieden, dass alle Equiden/Pferde innerhalb der EU einen Pferdepass benötigen. Deutschland hat die Entscheidung in die nationale Gesetzgebung (ViehVerkVO) übernommen. Also muss auch Ihr Pferd/Pony einen Pferdepass haben. Der Pferdepass (auch Equidenpass genannt) hat bei den Pferdebesitzern viele Fragen aufgeworfen.
Wer braucht einen Pass und warum?
Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht den Pferdepass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel etc.) seit dem 1. Juli 2000 erforderlich. In Deutschland sind für die Umsetzung dieses Gesetzes die Länder und Kreise zuständig. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) bietet den Pferdebesitzern gemeinsam mit den regionalen Zucht- und Reiterverbänden aber einen Weg an, den Pass zu bekommen. Der Pass muss bei jedem “Verbringen” (z. B. Transport zum Tierarzt oder zum Turnier) mitgeführt werden. Der Pass soll außerdem dazu dienen, die notwendige tierärztliche Behandlung der Pferde/Ponys auch in Zukunft zu gewährleisten. Der ausreichende Impfschutz (vgl. Durchführungsbestimmungen zu § 66.3.10 LPO) ist bei einer Turnierteilnahme durch dieses Dokument nachzuweisen.
Wie bekomme ich den Pass?
Für alle Pferde/Ponys wird mit der Eintragung ein Pferdepaß ausgestellt, sofern dieser nicht schon vorliegt. Dieser enthält den Abstammungsnachweis (sofern vorhanden), Graphiken zum Eintragen der Abzeichen des Pferdes/Ponys und eine Dokumentationsmöglichkeit über alle Impfungen und anderen Medikationen, die dem Pferd verabreicht wurden. Alle bereits eingetragenen Turnierpferde sind durch die Fortschreibung für 2000 mit einem Pferdepaß ausgestattet worden. Bei ihnen gilt nun der Abstammungsnachweis als Eigentumsurkunde. Wenn Sie ein Pferd mit ausländischen Papieren bzw. ohne Papiere besitzen, können Sie den Pass bei der FN beantragen. Sie bekommen die erforderlichen Unterlagen zugeschickt (Pferdehalter aus Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland sollten sich an ihre Landeskommissionen wenden, Pferdehalter aus Schleswig-Holstein an den Zuchtverband). Ihr Pferd muss dann identifiziert werden – entweder durch einen Beauftragten der Zuchtverbände/Landeskommissionen oder durch einen (Turnier-) Tierarzt. Neben dem Geschlecht werden Farbe, Abzeichen (Signalement) und drei Wirbel erfasst und das Diagramm (wird mit dem Antrag mitgeschickt) wird ausgefüllt. Gleichzeitig wird die Entscheidung des Pferdebesitzers “zur Schlachtung bestimmt” oder “nicht zur Schlachtung bestimmt” vermerkt und durch den Tierarzt bestätigt. Die Tierärzte sind in der Regel mit Anträgen zum Pferdepass ausgestattet. Wer im Einzelfall zur Identifikation befugt ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer zuständigen Landeskommission oder beim ansässigen Zuchtverband. Den Pferdepass bekommen Sie zugeschickt, das Original des gezeichneten Diagramms wird eingeheftet.
Hat Ihr Tierarzt die entsprechenden Formulare nicht vorrätig, können Sie diese mit Angabe Ihrer vollständigen Adresse bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung anfordern. Wenn Sie ein Pferd/Pony mit deutschen Papieren (Abstammungsnachweis/Geburtsbescheinigung) besitzen, das bisher bei der FN nicht als Turnierpferd eingetragen ist, wenden Sie sich bitte an den Zuchtverband, der die Papiere ausgestellt hat.
Was muss ich tun, wenn das Pferd bereits einen ausländischen Pass hat?
Sie haben ein ausländisches Pferd für das bereits ein Pass existiert, der allerdings in Deutschland nicht registriert ist und Sie sind nicht als Besitzer eingetragen. In diesem Fall muss das Pferd ebenfalls hier in Deutschland von einem Tierarzt identifiziert und die Angaben im Pass bestätigt werden. Sofern im vorhanden Pass ein Abzeichendiagramm vorhanden ist, prüft der Tierarzt die Angaben zum Pferd und/oder zeichnet die Abzeichen und Wirbel dort ein und bestätigt sie durch seinen Stempel und seine Unterschrift. Weiter sind Geschlecht, Geburtsjahr und Farbe anzugeben. Sollte kein Diagramm vorhanden sein ist ein Antrag mit Diagramm vom Tierarzt auszufüllen. Bitte immer den ausländischen Pass (per Einschreiben) einreichen, damit er geprüft werden kann oder dieser möglicherweise anerkannt und Sie dann dort als Besitzer dokumentiert werden können. In diesem Fall wird kein neuer Equidenpass ausgestellt.
Muss ich mein Pferd brennen oder chippen lassen?
Die aktive Kennzeichnung (Nummernbrand/Mikrochip) ist vom Gesetz her für den Pferdepass nicht vorgeschrieben, die FN empfiehlt sie aber. Sie erleichtert die Identifizierung des Pferdes/Ponys und dient als Diebstahlschutz. Für die Eintragung des Pferdes als Turnierpferd bei der FN ist die aktive Kennzeichnung vorgeschrieben.
Was passiert mit den erfassten Daten des Pferdes?
Alle Angaben, die der Pferdebesitzer macht, sowie die vom Tierarzt eingetragenen Abzeichen, Wirbel und eventuelle Brände, werden in einer Datenbank bei der FN gespeichert. Auch die Grafik des Pferdes/Abzeichendiagramm wird eingescannt. Bei Verlust des Passes, bei Diebstahl des Pferdes, Besitzerwechsel etc. kann darauf zurückgegriffen werden.
Wozu dient das Kapitel “Arzneimittelbehandlung”?
In der EU sowie weltweit gelten Pferde wie Kühe oder Schweine als lebensmittelliefernde Tiere. Um dem Verbraucherschutz gerecht zu werden, gelten gewisse Bestimmungen für lebensmittelliefernde Tiere, die mit Arzneimitteln behandelt werden. Das Kapitel “Arzneimittelanhang” dient dazu, allein für Pferde Ausnahmen von diesen Bestimmungen zu ermöglichen. In dem Kapitel “Arzneimittelbehandlung” erklärt der Besitzer, ob er für sein Pferd den Status “zur Schlachtung bestimmt” oder “nicht zur Schlachtung bestimmt” wählt. Der Status “nicht zur Schlachtung bestimmt” ist unwiderruflich und muss von evtl. nachfolgenden Besitzern übernommen werden. Die FN empfiehlt, den Status “zur Schlachtung bestimmt” anzukreuzen. Das heißt nicht, dass Sie Ihr Pferd irgendwann schlachten müssen. Das bedeutet lediglich, dass Ihr Pferd mit einigen wenigen Medikamenten nicht behandelt werden darf. Ihr Pferd kann mit allen für lebensmittelliefernde Tiere zugelassenen und allen sonstigen zugelassenen Medikamenten behandelt werden. Nur die sonstigen Medikamente müssen in den Pass eingetragen werden, und es muss bis zur Schlachtung in der Regel eine Wartezeit von sechs Monaten eingehalten werden. Natürlich ist die Tötung in Form einer Schlachtung jederzeit möglich. Das Pferd darf nur gegebenenfalls nicht als Lebensmittel verwertet werden. Welche Tierarzneimittel eingetragen werden müssen, muss der behandelnde Tierarzt wissen.
Ich habe schon einen Pass, aber noch kein Kapitel “Arzneimittelbehandlung”. Was nun?
Alle Besitzer von Pferden, die einen FN-Pass (grüne Hülle) bereits vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen erhalten hatten, haben den Abschnitt “Arzneimittelbehandlung” automatisch zugeschickt bekommen. Gegebenenfalls fragen Sie bitte beim Vorbesitzer des Pferdes danach. Die Entscheidung “zur Schlachtung bestimmt” oder “nicht zur Schlachtung bestimmt” muss von einem (Turnier-)Tierarzt bzw. einem Beauftragten des Zuchtverbandes/der Landeskommission gegengezeichnet werden. Vergessen Sie bitte nicht, das Diagramm im Pass ausfüllen zu lassen. Besitzer von Pferden mit einem Pass eines Zuchtverbandes (rote Hülle) müssen sich mit dem Zuchtverband in Verbindung setzen. Pferde, die schon einen internationalen Pass (FEI-Pass) besitzen, benötigen keinen neuen Pferdepass.
Was kostet der Pass?
Für die Identifikation fallen Gebühren von 25 Euro an. Bei Einzelterminen, die nicht im Rahmen einer sonstigen Tätigkeit miterledigt werden, können weitere Kosten und eine Kilometerpauschale hinzukommen. Die Eintragung des Pferdes bei der FN als Freizeitsportpferd und die Ausstellung des Pferdepasses kostet 25 Euro. Hinzu kommen 7,50 Euro für begleitende Maßnahmen der Landeskommissionen bzw. der Zuchtverbände (in Hessen 10 Euro, im Saarland 12,50 Euro), sowie die Versandkosten und die Mehrwertsteuer. Der Pass wird per Nachnahme verschickt, wenn Sie die Nachnahmegebühr sparen möchten, kann der Betrag auch per Lastschrift eingezogen werden. Wenn das Pferd als Turnierpferd eingetragen werden soll, kommen – falls noch nicht vorhanden – die Gebühren für die aktive Kennzeichnung hinzu. Die Kosten für die Eintragung bei der FN betragen bei Pferden/Ponys mit Abstammungs-/Geburtsbescheinigung einer deutschen Züchtervereinigung 71 Euro, in sonstigen Fällen für Pferde 160 Euro, für Ponys 88 Euro. Die Kosten für den Pass sind darin enthalten. Falls Sie bereits einen Pferdepass besitzen, und Ihr Pferd als Turnierpferd eingetragen werden soll, werden die bereits gezahlten 25 Euro angerechnet.
Was passiert, wenn ich keinen Pass habe?
Die EU hat als Stichtag den 1. Juli 2000 festgelegt. Seither muss jedes Pferd/Pony/Esel einen Pass besitzen. Eventuelle Sanktionen werden von den einzelnen Bundesländern geregelt.
Warum dauert es so lange bis der Pass kommt?
Tagtäglich kommen mehrere Hundert Anträge in der FN-Geschäftsstelle in Warendorf an. Von Antragseingang bei der FN bis zur Versendung des fertigen Passes dauert es momentan rund sechs Wochen. Diese lange Bearbeitungsdauer liegt unter anderem daran, dass sehr viele Anträge unvollständig oder gar falsch ausgefüllt wurden. Häufig fehlen die detaillierten Angaben zum Pferd. Es werden Alter oder Geschlecht nicht eingetragen, oder es fehlt der Name des Pferdes. Auch beim Besitzer benötigt die FN den vollständigen Vor- und Nachnamen und die komplette Adresse. Eine weitere große Fehlerquelle sind die gemäß Gesetz vorgeschriebenen Diagramme. In vielen Fällen ist das Diagramm nur unvollständig, falsch ausgefüllt, oder fehlt ganz. Oft wird auch die Bestätigung durch den Tierarzt vergessen.
Quelle: FN