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Wissenswertes

Fallberichte

Autor: cand. med. vet. Alexandra Fedtke, Dr. med. vet. Jürgen Martens

Ein 17 jähriger Fjordpferd-Wallach (Reitpferd) wurde wegen einer Leistungsdepression, die unter starker Belastung deutlich wurde, in der Außenpraxis vorgestellt.
Bei der allgemeinen Untersuchung konnte ein mittelgradiger Ikterus festgestellt werden, ansonsten zeigte sich der Wallach unauffällig. Bei diesem Besuch wurde eine Blutprobe (EDTA-Blut und Serum) entnommen und sowohl ein Blutbild, als auch ein Gesamtprofil erstellt. Im Blutbild konnte eine hochgradige Hyperbilirubinämie festgestellt werden. Es konnten keine erhöhten Aktivitäten der AST, AP, GLDH, gamma-GT und der LDH festgestellt werden. Daher konnte mit hoher Wahrscheinlichkeit eine chronische Lebererkrankung als Ursache für die andauernde Hyperbilirubinämie ausgeschlossen werden. Die restlichen Parameter lagen ebenfalls im physiologischen Bereich.
Im Verlauf von 6 Monaten wurden erneut Blutproben (EDTA-Blut und Serum) entnommen und auf Anaplasmen und Erlichien untersucht.
Beide Untersuchungen waren negativ, ebenso wie der Coombs-Test und der Coggins-Test.

Um einen eventuell vorliegenden posthepatischen Ikterus ausschließen zu können, wurde die Gallensäurekonzentration gemessen. Diese lag im physiologischen Bereich. Zusätzlich wurde die Bestimmung des konjugierten und unkonjugierten Bilirubins durchgeführt. Dabei zeigte sich eine deutliche Erhöhung des unkonjugierten Bilirubins bei anhaltender Hyperbilirubinämie.
Zusammenfassend lässt sich sagen, aufgrund der anhaltenden Hyperbilirubinämie, sowie des erhöhten unkonjugierten Bilirubins, ohne einen klinischen oder labormedizinischen Hinweis auf ein Lebererkrankung oder hämolytische Anämie , liegt der Verdacht nahe, dass hier eine Ähnlichkeit zum Gilbert -Meulengracht Syndrom des Menschen vorliegt.

Tab.1 Blutchemische Untersuchung des 17 J. Fjordpferd-Wallachs im Verlauf

Bei dem in der Humanmedizin beschriebenen Gibert-Meulengracht-Syndrom handelt es sich um eine erbliche Erkrankung, der sowohl eine Störung der Bilirubinaufnahme in die Leberzelle, als auch eine Verminderung einer bestimmten Ezymaktivität (UDP-Glukuronyltransferase) zugrunde liegt. Bei Menschen kann die Erkrankung im Alter zwischen 20 und 40 Jahren mit folgenden Symptomen manifest werden:

  • Hyperbilirubinämie
  • ggr. intermittierender Ikterus
  • Leistungsdepression
  • normale Leberenzyme
  • uncharakteristische Oberbauchbeschwerden

Literatur: Schusser et al.: Kontinuierlich unkonjugierte Hyperbilirubinämie
Beim Pferd – Ähnlichkeit mit dem Gilbert-Meulengracht-Syndrom.
Tierärtzliche Praxis, 75 – 80, 2007.

 

Es handelte sich um einen 8-jährigen Oldenburger Wallach, der als Dressurpferd genutzt wurde. Das Pferd war in einem sehr guten Pflege -und Trainingszustand. Es wurde regelmäßig entwurmt und war ordnungsgemäß gegen Tetanus, Influenza und Herpes geimpft. Die erste Vorstellung in der Außenpraxis erfolgte am 18.03.2008 gegen 13:00 Uhr aufgrund von Fieber (40,3 °C) und Apathie. Das Pferd nahm weder Futter noch Wasser zu sich und stand mit deutlich gesenktem Kopf auf einer Stelle. Sämtliche Laborwerte lagen im Normbereich.

In den folgenden Tagen wurde das Pferd 2 mal täglich nachuntersucht. Trotz medikamenteller Behandlung (Antibiose, Antiphlogistika, Infusion) war das Fieber kaum zu senken und es erfolgte keinerlei Futter- oder Wasseraufnahme.
Die stationäre Aufnahme erfolgte am 21.03.2008 gegen 18:00 Uhr. In den nächsten Tagen zeigte das Pferd zunehmend folgende Symptome: Ängstlichkeit, Panik, Speicheln, hochgradige Ataxie, Manegebewegung und Gegen-die–Wand-drängen (nur nach links).
Eine Liquorpunktion (Punktion des Rückenmarkkanals zur Gewinnung von Hirn-/Rückenmarksflüssigkeit) unter Vollnarkose erfolgte am 23.03.2008. Dabei konnte eine leichte Gelbverfärbung (Xantochromie) des Liquors festgestellt werden. Zudem wurden Kopf und Halswirbelsäule in mehreren Ebenen geröntgt, wobei keine pathologischen Befunde erhoben werden konnten.

Als klinische Verdachtsdiagnose wurde eine akute Infektion mit dem Bornavirus gestellt. Therapeutisch erhielt das Pferd Antibiotika, Entzündungshemmer, Schmerzmittel, Infusionen und Amantatinsulfat.  Der Zustand des Pferdes verschlechterte sich zunehmend. In der Nacht vom 25.03 auf den 26.03.2008 kam das Pferd zum Festliegen. Es folgten starke Krampfanfälle mit Ruderbewegungen der Gliedmaßen und einem Ophistotonus (überstreckte Kopf-Halshaltung). Das Pferd wurde daraufhin euthanasiert.

Laborbefunde

Serum (Antikörpertiter)

  • EHV 1 und 4 positiv
  • EVA und EIA negativ
  • Leptospirose negativ
  • Borna negativ

Blutkultur

  • negativ (Bakteriologische Untersuchung)

Liquor (Virusnachweis)

  • EHV 1 und 4 negativ
  • Leptospira spp. negativ
  • Bakteriologische Untersuchung negativ
  • Bornavirus positiv (Nachweis mittels PCR)

Nasopharyngealtupfer (Virusnachweis)

  • EHV 1 und 4 negativ

Sektionsbefunde

In der Sektion wurde eine hochgradige Panenzephalitis (Entzündung des gesamten Gehirns) festgestellt. Histologisch konnten die so genannten Jost-Degenschen Einschlusskörperchen im Zellkern der Nervenzellen nachgewiesen werden.

DIAGNOSE: BORNASCHE KRANKHEIT

Bornasche Krankheit (BVD)
Die Bornasche Krankheit ist eine Infektionskrankheit des Nervensystems. Sie erhielt ihren Namen nach einem verlustreichen Seuchenzug um 1899 in der Stadt Borna.

Pathogenese
Es ist davon auszugehen, dass die Infektion bei einem überragend hohen Prozentsatz unter Pferden wie auch anderen Spezies verbreitet ist. In Untersuchungen wurden 30-70 % der Pferde als klinisch unauffällige Virusträger identifiziert. Der Manifestationsindex bezüglich Konversion in die Klinik mit ihren unterschiedlichen Verlaufsformen ist gering. Diese Virusträger sorgen allerdings für die Aufrechterhaltung der Infektionskette.
Der Infektionsweg ist unklar, ebenso die Tatsache, ob das Virus Speziesbarrieren überspringen kann.
Die Virusübertragung erfolgt wahrscheinlich per olfaktorischer/oronasaler Inhalationsinfektion. Es folgt eine Erregerausbreitung in das Nervensystem (Gehirn, Rückenmark) mit folgenden Entzündungsreaktionen.
Es wird eine saisonale Häufung der klinisch manifesten Infektionen im Frühjahr verzeichnet.

Klinik
Das klassische klinische Bild entspricht dem einer Enzephalitis oder Enzephalomyelitis (Entzündung des Gehirns und Rückenmarks).
Im Anfangsstadium der Erkrankung dominieren emotionale Veränderungen, Somnolenz (Schläfrigkeit) und Stupor (Teilnahmslosigkeit) das klinische Bild. Zum Teil besteht hohes Fieber. Mit Fortschreiten der Infektion manifestieren sich folgende Symptome: Störungen des Kau- und Schluckvorganges, Manege- und Zwangsbewegungen, Tortikollis (Schiefhaltung des Kopfes), Kopfanpressen bis hin zu finalen Krampfanfällen, Festliegen und Koma.
Die Mortalitätsrate liegt bei 80-100 %.

Diagnose
Die klinische Diagnose ist eine Verdachtsdiagnose. Die Laborparameter befinden sich im Referenzbereich. Eine Untersuchung des Liquor cerebrospinalis (Hirn-/Rückenmarksflüssigkeit) kann verwertbare Ergebnisse liefern. Der Nachweis von Antikörpern und Antigen ist in Speziallaboren möglich und untermauert die klinische Verdachtsdiagnose. Beweisend ist leider erst die Post-mortem-Diagnose. Pathognomisch sind die so genannten Jost-Degenschen Einschlusskörperchen im Kern von Nervenzellen (siehe Abbildungen), begleitet von den durch die Entzündungsreaktion bedingten typischen neurohistologischen Veränderungen.

Therapie
Neben symptomatischer Therapie bestehen Ansätze in der Gabe von verschiedenen Viruziden. Berichtet wird über eine klinische Besserung nach Gabe von Amantadinsulfat.

Prophylaxe
Möglichkeiten zur Prophylaxe gibt es unter praktischen Gesichtspunkten nicht. Die Entwicklung eines verwendbaren und wirksamen Impfstoffes ist derzeit nicht in Sicht.

„Joest-Degensche Einschlusskörperchen“ bei Bornascher Erkrankung des Pferdes in einer spezifischen Region des Gehirnes (polymorphe Ganglienzellen des Ammonshorns)

Autor: cand.med.vet. Ines Grzybowski, Dr. med. vet. Laura Neuhaus

Wissen für Pferdebesitzer

Die ERU ist eine relativ häufig vorkommende Augenerkrankung beim Pferd (ca. 6-9%). Sie führt in den meisten Fällen mittel- bis langfristig zur Erblindung des betroffenen Auges. Bei ca. einem Drittel der betroffenen Pferde erkranken beide Augen.

Auslöser der Erkrankung ist in den weitaus meisten Fällen eine durch Leptospiren verursachte bakterielle Infektion und eine daraus resultierende immunologische Reaktion gegen körpereigene Strukturen des inneren Auges.

Die auslösenden Leptospiren kommen überall vor und werden meist über Kleinnager (Mäuse, Ratten) verbreitet. Mangelhafte Stallhygiene erhöht den Infektionsdruck. Die Aufnahme der Bakterien erfolgt über Futter und/oder Wasser. Antikörperuntersuchungen zeigen, dass nahezu jedes Pferd im Laufe seines Lebens mit diesen Bakterien in Kontakt kommt. Warum einige Pferde infolgedessen eine ERU entwickeln, ist bisher nicht geklärt.

Klinische Symptomatik

Bei einer akuten inneren Entzündung des Auges (Uveitis) ist das betroffene Auge geschwollen und schmerzhaft. Meistens ist das Auge fast geschlossen und tränt sehr stark. Häufig sieht man eine Trübung im Bereich des vorderen Augenabschnittes. Ein weiteres Symptom ist die in allen Fällen stark verengte Pupille (Miosis).

Die Symptomatik kann allerdings von Pferd zu Pferd sehr unterschiedlich sein. Während bei vielen Pferden die starke Schmerzhaftigkeit nicht zu übersehen ist, gibt es auch Fälle mit geringen Krankheitsanzeichen, so dass dem Besitzer häufig nur ein leichter Tränenfluß oder vermehrtes Blinzeln auffällt. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die Erkrankung als Lidbindehautentzündung unterschätzt und in Eigenregie behandelt wird. Dadurch bleibt die eigentliche Erkrankung lange Zeit unerkannt. Als Folge der abgelaufenen Entzündungsschübe entstehen charakteristischerweise Folgeschäden wie Verklebungen im Bereich der Iris, Linsentrübungen, Glaskörpertrübungen bzw. Einlagerungen im Glaskörper. Dies führt anfangs zur Beeinträchtigung der Sehfähigkeit und kann letztendlich zur vollständigen Erblindung führen. In fortgeschrittenen Krankheitsstadien ist eine Verkleinerung des Augapfels zu erkennen. In seltenen Fällen kommt es zu einer sekundären Augeninnendruckerhöhung (Glaukom).

Diagnostik

Bei Verdacht auf ERU sollten die Augen des Pferdes umgehend mittels spezieller Spiegel sorgfältig untersucht werden, um insbesondere Veränderungen des Augeninneren beurteilen zu können. Sollte sich dabei der Verdacht auf eine ERU erhärten, können die Befunde mittels Sonographie (Ultraschall) verifiziert werden.
Zur weiteren Absicherung der Diagnose, kann in einer Kurznarkose etwas Flüssigkeit aus der vorderen Augenkammer entnommen und labordiagnostisch auf Antikörper gegen Leptospiren untersucht werden.

Behandlung

Ein akuter Schub muss unverzüglich behandelt werden. Zur sofortigen Weitstellung der Pupille wird das erkrankte Auge lokal mit Atropin in Tropfen- oder Salbenform versorgt. Zusätzlich erfolgt eine Behandlung mit cortisonhaltigen Augensalben. In der akuten Phase ist die häufige Medikamentengabe besonders wichtig. (optimal 6-8 x täglich). Begleitend sollte das Pferd systemisch mit entzündungshemmenden und schmerzlindernden Medikamenten versorgt werden.Trotz intensiver und konsequenter medikamenteller Therapie treten häufig Rezidive (erneute Entzündungen) auf. Die z. Zt. einzige Möglichkeit, weitere Entzündungsschübe und damit die fortschreitende Zerstörung des Auges zu stoppen, besteht in einer Glaskörperoperation (Vitrektomie). Je früher eine Vitrektomie durchgeführt wird, desto größer ist die Chance das Auge und damit die Sehfähigkeit zu erhalten.

Vitrektomie

Die Vitrektomie kann nur in Vollnarkose durchgeführt werden. Ziel der Operation ist es, verändertes Glaskörpergewebe des betroffenen Auges auszutauschen. Hierzu werden zwei kleine Zugänge über die weiße Augenhaut (Sklera) in den Glaskörper gelegt. Während über den einen Zugang unter optischer Kontrolle das Glaskörpermaterial sowie darin befindliche entzündliche Einlagerungen und immunologische Produkte abgesaugt werden, wird zeitgleich über den zweiten Zugang eine Ersatzflüssigkeit im gleichen Volumen- / und Druckverhältnis zugeführt. Danach werden beide Zugänge mit feinem Nahtmaterial verschlossen. Das Pferd erhält anschließend für einige Tage antibiotische Augensalben. In den weitaus meisten Fällen erfolgen keine Entzündungsschübe mehr und das Pferd ist damit beschwerdefrei. Außerdem wird postoperativ die Sehfähigkeit deutlich verbessert sein.

Vitrektomie – endoskopische Kontrolle des OP-Verlaufes (Foto: Dr. Martens)

In einigen Fällen ist die Erkrankung so weit fortgeschritten, dass eine Vitrektomie nicht mehr sinnvoll ist. Um dem betroffenen Pferd weitere Leiden zu ersparen, kann es in dieser Situation angezeigt sein, das erkrankte Auge zu entfernen. Um den kosmetischen Effekt dieses Eingriffes zu verbessern, wird in unserer Klinik ein Silikonimplantat in die Augenhöhle eingelegt. Darüber werden die Augenlider verschlossen. Das Implantat heilt i.d.R. komplikationslos ein und erhält für den Betrachter die Symmetrie des Pferdekopfes.

 

Definition

Die ursprüngliche Benennung der Erkrankung mit dem Begriff ECS lässt sich auf die Ähnlichkeit der Krankheit bei Mensch und Hund zurückführen.
Der neue und präzisere Bezeichnung – Pituitary pars intermedia dysfunction (PPID)- bezieht sich auf die Lokalisation der Krankheit.
(Weiteres Synonym: Hypophysenadenom)

Dieser Erkrankung betrifft vorwiegend alte Pferde und Ponies ab einem Alter von ca. 19 Jahren bei der sich ein gutartiger Tumor (Adenom) im Bereich der Hirnanhangsdrüse (der Pars intermedia der Hypophyse) bildet.

Pathomechanismus

Der gutartige Tumor im Bereich der Hirnanhangsdrüse verursacht durch seine Anwesenheit eine Hypertrophie der Hirnanhangsdrüse und/oder eine Druckatrophie von Hirnanhangsdrüsengewebe sowie Kompression anliegender Bereiche.
Durch diesen Vorgang reagiert die Hirnanhangsdrüse als wichtiges Organ im Hormonstoffwechsel mit einer Überaktivität in der Hormonproduktion.
Die Folge ist eine erhöhte Produktion von spezifischen Hormonen.
Dadurch wird eine Reaktionskette ausgelöst, in der ein Hormon die Überproduktion eines anderen auslöst, das wiederum regt die Überproduktion eines weiteren Hormones an …. . Bei dieser Kette kommt es nicht wie üblicherweise zu einer Hemmwirkung durch die produzierten Hormone, wenn genügend Hormon vorhanden ist (negativer „Feedback“).

Betroffene Hormone sind:

  • Pro-Opiomelanocortin und Spaltprodukte dieses Hormones (ACTH, CLIP,
  • a-MSH, Lipoproteine, Endorphine etc.)
  • Desweiteren ist der zirkadiane Rhythmus des Kortisolspiegels gestört. In der Regel liegt keine Erhöhung des Kortisolspiegels vor.
  • Dopaminkonzentration ist durch andere Hormone vermindert. Dadurch fehlt die inhibitorische Wirkung des Dopamins.

Symptome

  • Hirsutismus 55-80% der erkrankten Pferde leiden an überlangem, gelocktem und dickem Haarkleid mit fehlendem Haarwechsel.
  • Gelegentlich zeigen die Pferde lokale Haarlosigkeit (Alopezie).
  • Polyurie/Polydipsie (vermehrter Harnabsatz/vermehrte Wasseraufnahme) Verursacht durch eine Glukosurie;
  • Muskelatrophie und Gewichtsverlust Typischerweise zeigen die Pferde einen Senkrücken und Pendelabdomen.
  • Apathie
  • Reduziertes Schmerzempfinden (Durch die erhöhte und anhaltende Endorphinproduktion;)
  • Ödeme (Durch mineralkortikoide Effekte;)
  • Retroorbitale Fettdepots/“Speck“-Hals (Durch eine Fettumverteilung;)
  • Hyperhidrose Vermehrtes (lokales) Schwitzen;

Begleiterkrankungen

  • Hufrehe (Verursacht durch eine Hyperinsulinämie und häufig sehr therapieresistent;)
  • Infektiöse Hauterkrankungen (Verursacht durch eine Immunsuppression;)
  • Zahnerkrankungen und Sinusitis (Verursacht durch eine Imminsuppresion;)
  • Pneumonie (Verursacht durch eine Immunsuppression;)
  • Abszesse (Verursacht durch eine Immunsuppression;)
  • (Narkolepsie und/oder Epilepsie)
  • (Infertilität)

Diagnostik

Bereits das klinische Bild (äußeres Erscheinungsbild) lässt eine gesicherte Diagnose zu.
Jedoch ist für eine erfolgreiche Behandlung des Pferdes mit therapiebegleitenden Verlaufkontrollen und angepasster Medikamentendosis die Erhebung eines Hormon- und Stoffwechselprofils außerordentlich wichtig.

ACTH (Verschiedene Tests sind möglich. Jedoch unterliegen diese Tests einer Jahreszeitenabhängigkeit. Ansonsten sind falsch-positive bzw. falsch-negative Ergebnissen möglich!!)
Insulin, Glucose und Triglyceride (Zur Abgrenzung bzw. Ausschluß von weiteren Stoffwechselerkrankungen wie Hyperlipidämie und Equines metabolisches Syndrom;)

Therapie

Pergolid bzw. Pergolidmesilat (Prascent® Böhringer Ingelheim)Das Pergolidmesilat ersetzt beim erkrankten Pferd das fehlende hemmend wirkende Dopamin. Dieser „Dopaminersatz“ wirkt hemmend auf den hormonüberproduzierenden Anteil der Hirnanhangsdrüse. Die Folge ist eine Senkung der unphysiologisch hohen Konzentration der Hormone wie ACTH, CLIP, Lipoproteine, Endorphine und MSH.
Für eine Dosisanpassung des Medikamentes wir anfänglich im 8-wöchigen Rhythmus der ACTH-Spiegel überprüft.
Die Erkrankung ist chronisch, da der Tumor in der Hirnanhangsdrüse nicht behandelbar ist. Das bedeutet, dass die Behandlung mit dem Pergolidmesilat lebenslang ist!

Fütterung

  • Futterrationskalkulation (Ableitung des Energie- und Nährstoffbedarfes unter Berücksichtigung der Körpermasse und Arbeitsleistung;)
  • Heu zur freien Verfügung (mindestens 1,5Kg/100Kg Körpergewicht)
  • Wasser ad libitum
  • Fütterung in vielen kleinen Portionen
  • Bei hohem Energiebedarf Austausch von Stärke gegen Fett (Planzenöl, Reiskleie, kommerzielle stärke- undzuckerreduzierte Mischfutter)
  • Vorbeugung des Muskelaufbaues durch Aminosäurenpräparate (Soja- oder Leinenextraktionsschrot, kommerzielle Aminosäurepräparate)
  • Adäquate Zink- und Vitamin C-Versorgung

Definition

Das EMS ist eine endokrine Erkrankung und wird folgendermaßen definiert:

Adipositas (Fettleibigkeit) + Insulinresistenz + klinische oder subklinische Reheschübe in Abwesenheit von anderen erkennbaren Ursachen wie Endotoxämie oder akuter Überfütterung mit Stärke oder Fruktanen.

Pathomechanismus

Viele Pferde nehmen eine Futtermenge auf, die den eigenen Energiebedarf im Verhältnis zur geleisteten Arbeit deutlich übersteigt. Dies betrifft nicht nur Pferde, die in Zeiten geringerer Belastung zu viel Kraftfutter erhalten, sondern auch Pferde die vorwiegend von Raufutter ernährt werden.

Zusammenfassend gesagt: Es besteht eine Kombination aus Bewegungsmangel und einer hyperkalorischen Ernährung.
Daneben existiert bei Ponies und Robustrassen eine genetische Besonderheit, die an diese Tiere ein wechselndes Nahrungsangebot anpasst („thrifty genes“). In der futterreichen Jahreszeit (Sommer und Herbst) haben diese Pferde einen erhöhten Appetit und fressen sich ein Fettpolster an. Begleitend dazu besteht eine temporäre Insulinresistenz, so dass die aufgenommene Energie als Fett gespeichert werden kann. In der Winterzeit wird dann diese Energiereserve bei normaler Insulinempfindlichkeit genutzt. Nun werden diese Ponies und Robustrassen nur selten unter Berücksichtigung dieser Besonderheit gefüttert, was häufig zu einer Verfettung dieser Tiere führt.
Fettgewebe ist nicht nur Enegiespeicher, sondern – insbesondere das omentale Fett- auch hormonell aktiv. Diese vom Fettgewebe produzierten Adipokine (Leptin, TNF-α, Interleukin-6 und 11-β-Hydroxysteroiddehydrogenase) beeinflussen eine große Anzahl von Stoffwechselfunktionen.

Das Leptin hat dabei eine wichtige Funktion bei der Regulierung des Hungergefühles im ZNS.
TNF- α und Interleukin-6 sind Entzündungsmediatoren, die bei vermehrter Produktion zu einem chronisch systemischen Entzündungszustand führen.
Beide Fehlsteuerungen durch diese Hormone tragen zum Zustand der Insulinresistenz und der Entstehung der Hufrehe bei.
11-β-Hydroxysteroiddehydrogenase bewirkt eine Umwandlung von metabolisch inaktivem Kortison in das aktive Kortisol. Dieses Kortisol führt zu einer weiteren Zunahme von Fettgewebe und verstärkt die Insulinresistenz.
Insulinresistenz bedeutet die Unfähigkeit des insulinabhängigen Gewebes auf das zirkulierende Insulin adäquat zu reagieren. Diese verschlechterte „Insulinantwort“ der Zellen führt zu einer gesteigerten Insulinausschüttung mit chronisch erhöhtem Insulinspiegel.

Vorkommen und klinische Symptome

  • Pferde und Ponies im Alter von 6-20 Jahren
  • Robustrassen (genetische Prädisposition), aber auch Warmblüter
  • leichtfuttrige Tiere, die trotz Diät nicht abnehmen
  • i. d. R. deutliches Übergewicht
  • Leistungsschwäche
  • Charakteristische atypische Verteilung der subkutanen Fettpolster (Mähnenkamm, hinterer Rumpf und um die Schweifrübe herum und bei Wallachen häufig ein verdicktes Präputium)
  • akute oder subakute Hufrehe

Diagnostik

  • Einschätzung des Ernährungszustandes
  • Bestimmung von Glukose- und Insulinspiegel im Blut (Unterliegt starken Schwankungen bei Schmerzzuständen und ist daher nicht aussagekräftig bei einem akuten Reheschub!)
  • Intravenöser Glukosetoleranztest
  • Kombinierter Glukose-Insulin Test

Differentialdiagnose

Aufgrund von Ähnlichkeit in der Symptomatik und dem gehäuften Auftreten bei älteren Pferden muss differentialdiagnostisch auch an das „equine Cushing Syndrom“ gedacht werden.

Therapie

  • Bewegung (bei akuter Rehe nicht möglich)
  • Futterumstellung und/oder Diät (Vermeidung von Futter mit hohem glykämischen Index: kein Kraftfutter, Heu mit nicht mehr Gehalt als 10% an Zucker und an Stärke; wässern des Heus entzieht nochmals lösliche Kohlenhydrate; Keine Karotten, Äpfel, Weizenkleie, Melasse etc.; Weidegang wegen des hohen Fruktangehaltes im Gras vermeiden;) Fazit: Kein Krippenfutter und dafür stärke- und zuckerarmes Heu; Die Pferde nicht Hungern lassen, da unter diesem Futterentzug vermehrt Fette abgebaut werden und die Tiere in die nächste Soffwechselerkrankung (Hyperlipidämie) entgleiten können.
  • Medikamente Es gibt keine wirksamen Medikamente deren Erfolg und Sicherheit beim Pferd eindeutig nachgewiesen ist. Jedoch sollten Folgeerkrankungen wie z.B. die akute Hufrehe medikamentell behandelt werden.

Definition

Das NFS zählt bereits seit Generationen zu einer der am meisten vorkommenden Erkrankung bei neugeborenen Fohlen. Es handelt sich dabei um eine nichtinfektiöse Erkrankung, deren Erscheinungsbild von milden bis hochgradigen Abweichungen vom Normalverhalten eines Fohlens gekennzeichnet ist.

Ätiologie

Die zugrunde liegenden pathophysiologischen Vorgänge bei dieser Erkrankung des Fohlens sind noch völlig unklar. Aufgrund von Parallelen zu einem Erkrankungsbild aus der Humanmedizin, wird als Ursache der Erkrankung einer perinatalen Hypoxie/Asphyxsie vermutet.
Die Ursachen für eine Sauerstoffunterversorgung des Fetus bzw. Neugeborenen sind vielfältig:

Maternale Ursachen

  • Reduzierte Sauerstoffversorgung durch die Mutterstute (Anämie, Lungenerkrankungen, kardiovaskuläre Erkrankungen)
  • Verminderte Durchblutung der Plazenta (erhöhter oder verminderter Blutdruck, abnormale Uteruskontraktionen etc.)

Placentare Ursachen

  • Vorzeitige (Teil-)ablösung der Plazenta
  • Plazentare Insuffizienz (z.B. bei Zwillingen)
  • Plazentare Dysfunktionen (Plazentitis, Plazentaödem etc.)
  • Verminderte Nabelschnurdurchblutung

Geburtsabhängige Ursachen

  • gestörter Geburtsverlauf
  • Geburtseinleitung
  • Kaiserschnitt

Neonatale Ursachen

  • Prämaturität (Unreifes Fohlen)
  • Lungenerkrankungen (Mekonium- oder Milchaspiration, septische Pneumonie etc.)
  • Septischer Schock
  • Anämie (neonatale Isoerythrolyse, starke Nabelschnurblutungen etc.)
  • Angeborene kardiovaskuläre Erkrankungen

Das Fehlanpassungssyndrom wird bei Fohlen verschiedenster Rassen und weltweit gefunden.

Symptome

Kategorie 1:
Zeitgerechte Geburt ohne Besonderheiten. Das Fohlen erscheint bei der Geburt normal. Erste Anzeichen sind 6-24 h nach der Geburt zu beobachten.

Kategorie 2:
Schwieriger Geburtsverlauf oder veränderte Plazenta. Das Fohlen erscheint von Anfang an nicht normal.

  • Verhaltensstörungen: Fohlen suchen nicht nach dem Euter, strecken die Zunge heraus und niesen, z. T Überempfindlichkeit bei Berührungen
  • Fehlender Saugreflex, keine Futteraufnahme
  • Unfähigkeit aufzustehen oder länger stehenzubleiben, zielloses Umherwandern, ungerichtete Galoppbewegung.
  • Zentrale Blindheit, Pupillen unteschiedlich weitgestellt
  • Ophistotonus (überstreckte Kopf-Hals-Haltung), Verlust der Körperspannung
  • Krämpfe
  • Koma oder tiefer Schlaf
  • Abnorme Atemmuster, Atemnot, erhöhte Atemfrequenz
  • erhöhte Herzfrequenz (mehr als 150 Schläge pro Minute), pochender Puls
  • verminderter oder gar kein Harnabsatz aufgrund beeinträchtigter Nierenfunktion
  • Durchfall, Kolik, Darmverschluß und Darmentzündungen als Folge der mangelhaften Sauerstoffversorung des Magen-Daram-Traktes
  • Blutarmut

Diagnose

Die Diagnose NFS wird fast immer im Ausschlußverfahren gestellt, da es keine spezifischen, klinischen und labordiagnostischen Untersuchungen gibt, die einen eindeutigen pathognomonischen Befund ergeben können.
Das gesamte Blutbild und die Blutgasanalyse können ohne besondere Befunde sein, sogar die zerebrospinale Flüssigkeit ist oft unverändert in ihrer Zusammensetzung.

Therapie

Das Ziel der Therapie ist:

  • Kontrolle der Krampfzustände
  • Korrektur von Stoffwechselstörungen
  • Stabilisierung der arteriellen Blutgaswerte
  • Gewährleistung einer guten Gewebedurchblutung
  • Aufrechterhaltung/Stabilisierung einer guten Nierenfunktion
  • Behandlung von Störungen des Magen- und Darmtraktes
  • Vorbeugung und Behandlung von Sekundärinfektionen

Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass das Fohlen unverzüglich in eine
24-Stunden-intensiv-Betreuung einer Klinik gelangt.
Permanente Beobachtung, Kontrollen der Organsysteme, Laborscreenings und künstliche Ernährung sind unerlässlich.

Prognose

Die Prognose für Fohlen mit NFS ist gut, wenn der Zustand des Fohlens frühzeitig erkannt und eine intensive Therapie begonnen werden kann.

Ätiologie und Pathophysiologie

Es handelt sich um eine sekundäre Fettstoffwechselstörung. Die Hyperlipämie ist keine selbstständige Primärerkrankung.

Am häufigsten erkranken Shettland Ponies, Isländer, Fjordpferde, Esel und eher selten Großpferde. Erkrankte Tiere befinden sich bereits eine zeitlang in einer energetischen Unterbilanz mit unterschiedlichsten Ursachen. Zur Deckung des Energiebedarfs werden Fettdepots zu einem unverhältnismäßig hohem Anteil abgebaut.
Diese abgebauten Fette reichern sich in Form von Triglyceriden im Blut an und gelangen zur Leber. Die Aufnahmekapazität der Leber ist jedoch durch die Masse an freigewordenen Triglyceriden bald erschöpft. Die Folge ist eine starke Anreicherung von Triglyceride im Blut und in der Leber in Form einer fettigen Leberdegeneration.
Das zentrale Ereignis in der Entwicklung dieser Erkrankung scheint die Hemmung der Insulinaktivität zu sein. Insulin sorgt normalerweise für die Fettspeicherung. Eine unnatürliche Hemmung der Insulinaktivität führt folglich zu einer Mobilisierung der Fettdepots. Bei Robustrassen wie z.B. Isländern, Haflingern, Fjordpferden, Shetties und Eseln ist eine Veranlagung zur Insulinresistenz angeboren, was die Prädisposition unter anderem zu dieser Stoffwechselerkrankung erklärt.

Auslösende Faktoren können sein:

  • Trächtige oder laktierende adipöse (Pony)-Stuten
  • Hungerzustände aufgrund von unzureichender Fütterung oder anhaltenden Fastens aufgrund von Fieber, Magen- und Darmerkrankungen, Zahnerkrankungen etc.
  • Starker Endoparasitenbefall
  • EMS (Equines metabolisches Syndrom) und Störungen im Insulinhaushalt
  • Stress (Besitzer-, Stallwechsel und Transport)

Symptome

  • guter bis sehr guter Ernährungszustand
  • Apathie/Depression und allgemeine Schwäche
  • Anorexie (keine Futteraufnahme und eine stark reduzierte Flüssigkeitsaufnahme)
  • Ataxie
  • erhöhte Herzfrequenz (70-80 Schläge pro Minute) und Herzrythmusstörungen als Folge der fettigen Herzmuskelschädigung
  • erhöhte Atemfrequenz
  • Ikterus (Schleimhäute gelblich, verwaschen, z. T. gerötet)
  • fehlende Darmgeräusche
  • einzelne mit Schleim überzogene Kotballen im Enddarm
  • Maulgeruch (Ammoniak)
  • Diarrhoe
  • milde Koliken
  • Fieber
  • Ödeme
  • klinische Anzeichen eines Leberversagens oder -insuffizienz

Diagnose

Eine Verdachtsdiagnose ergibt sich aus dem oben beschriebenen klinischen Bild. Sicher gestellt werden kann sie anhand folgender Laborparameter:

  • Serum/Plasma milchig-hellbraun mit Blaustich und milchig-weißer Oberschicht
  • Triglyceride 4,7 bis 78,6 mmol/l (Normwert: <0,1 mmol/l)
  • bei gravierenden Verläufen Hämokonzentration mit metabolischer Azidose (Laktatanstieg als Folge der Leberinsuffizienz)
  • Serumenzyme AST, ALT, LDH, SDH erhöht
  • zum Teil AP, γ-GT, Bilirubin erhöht
  • Harn schwach sauer

Therapie

  • Behandlung der Primärerkrankung!!!
  • Ausgleich des Energiedefizites (ggf. durch Zwangsernährung)
  • Behandlung der metabolischen Azidose mittels Infusionslösungen
  • Ausgleich des Elektrolyt- und Wasserhaushaltes mittels Infusionslösungen
  • Infusion von Glucoselösungen, Gabe von Insulin und Heparin

Prognose

Leider ist die Prognose dieser Erkrankung eher ungünstig einzuschätzen.
Die Mortalitätsrate liegt bei 60-100% der erkrankten Tiere.
Ein positiver Genesungsverlauf ist stark abhängig vom Zeitpunkt des Behandlungsbeginns sowie Ausprägung und Therapierbarkeit der Primärerkrankung.
Häufig ist aufgrund von Leberversagen durch die stark ausgeprägte fettige Infiltration ein tödlicher Verlauf nicht zu verhindern.

Um was für eine Erkrankung handelt es sich?

In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland in zunehmendem Maße Rhodococcus equi-Erkrankungen diagnostiziert.

Das Bakterium ist der bedeutendste Erreger eitriger Lungenentzündungen beim Fohlen.

Die Krankheit weist Ähnlichkeiten auf mit der Tuberkulose beim Menschen. Es erkranken jedoch nur Pferde bis zu einem Alter von sechs Monaten, da das Immunsystem danach stark genug ist, um einen Krankheitsausbruch zu verhindern. Da es sich um eine ansteckende Erkrankung handelt, sind häufig mehrere Fohlen eines Bestandes betroffen und seine Eigenschaft als Bodenbewohner ermöglicht es Rhodococcus equi sich bis zur nächsten Fohlensaison im Boden zu halten, so dass sich der nächste Fohlenjahrgang erneut infizieren kann. So kommt es häufig zu einem jährlich wiederkehrenden Bestandsproblem. Ohne Behandlung kann die Erkrankungsrate in solch einem Bestand 60-70 % betragen und 80% der erkrankten Fohlen können daran sterben.

Es ist also sehr wichtig die Krankheit rechtzeitig zu erkennen und mit wirksamen Medikamenten zu behandeln, da die lebensbedrohliche Erkrankung sonst zu hohen Verlusten führen kann.

Wie kann die Erkrankung erkannt werden?

Auch wenn die Erscheinungsformen dieser Erkrankung unterschiedlich sein können, stehen Symptome einer chronischen Atemwegserkrankung deutlich in Vordergrund. Die Fohlen zeigen Husten, Fieber, eitrigen Nasenausfluss eventuell auch schon Atemnot, Apathie oder ein rasselndes Geräusch beim Atmen. In diesem Fall sollte auf jeden Fall ein Tierarzt hinzugezogen werden, der durch eine Blutuntersuchung die Höhe der Entzündungszellen ( Leukozyten ) ermitteln und die Lunge abhorchen sowie mit dem Ultraschallgerät auf Eiterherde hin untersuchen kann. Eine Isolierung des Keims aus Tupferproben gelingt nicht zuverlässig.

Mit dem bloßen Auge ist die Rhodokokkose nicht von einer „normalen Erkältung“ zu unterscheiden.

Ist ein Fohlen in einem Bestand im aktuellen oder im Vorjahr schon einmal durch Rhodococcus equi erkrankt, sollten die weiteren Fohlen immer genau beobachtet werden, damit man gleich bei den ersten Symptomen schnell reagieren kann. Dies ist wichtig, da der erste Krankheitsabschnitt nicht selten völlig symptomfrei verläuft und die Fohlen erst dann auffällig werden, wenn sie schon sehr schwer erkrankt sind.

Weitere, jedoch seltene Krankheitsformen sind Darmerkrankungen mit Koliksymptomatik und Durchfall, Gelenksinfektionen mit Gelenkerguss und Lahmheit oder Abszessbildung in inneren Organen. Bei einer ganz seltenen Verlaufsform versterben die Fohlen in wenigen Stunden ohne vorher auffällig gewesen zu sein.

Was ist die Ursache?

Der Erreger kommt fast weltweit im Erdboden vor. Er wird hauptsächlich über die Atemluft aufgenommen, was durch trockenes, warmes Wetter und staubigen Untergrund begünstigt wird.

Der Infektionsdruck ist am höchsten, wenn ein Betrieb viele Mutterstuten und Fohlen umfasst, zumal wenn die Erkrankung schon einmal aufgetreten ist und immer dieselben Weiden und Paddocks genutzt werden.

Der Erreger kann sich in erkrankten Fohlen und auch im Darm gesunder Fohlen vermehren, so dass dadurch das Infektionsrisiko steigt. Auch gesunde, erwachsene Pferde, die aus einem Betrieb mit erkrankten Fohlen kommen, können den Erreger übertragen.
Fohlen, die eine Vorerkrankung hatten, mager oder geschwächt sind erkranken eher, als gut entwickelte, gesunde Tiere.

Wie kann die Erkrankung behandelt werden?

Am effektivsten ist die Gabe einer Kombination von zwei speziellen Antibiotika
( Makrolidantibiotikum + Rifampicin ).

Eine Therapie dauert immer 4 – 12 Wochen und die Kosten für die Antibiotika betragen bei einem 120kg schweren Fohlen ca.100 Euro pro Woche.

Die meisten routinemässig in Tierarztpraxen eingesetzten Antibiotika, wie z.B. Penicilline sind nicht wirksam. Unterstützend können fiebersenkende, schleimlösende und Bronchien erweiternde Medikamente eingesetzt werden.
Wichtig ist auch, eine optimale Haltung erkrankter Fohlen, d.h. keine staubige oder stickige Luft, keine direkte Sonneneinstrahlung an heißen Tagen bei Fieber und keine körperliche Anstrengung bei Atemnot.

Wenn die Erkrankung rechtzeitig erkannt und gezielt und konsequent behandelt wird ist die Prognose gut und die spätere Leistungsfähigkeit des Pferdes wird nicht beeinträchtigt.

Was kann vorbeugend getan werden?

  • Stuten mit Fohlen nicht auf Weiden mit staubigem Untergrund oder Sandpaddocks halten und möglichst zwischen Beweidung mit Stuten und Fohlen und Beweidung mit erwachsenen Pferden oder anderen Tierarten wechseln.
  • Wenn Pferde aus einem anderen Zuchtbetrieb kommen, fragen ob es dort Rhodococcus equi-Erkrankungen gibt und sie somit Überträger sein könnten.
  • Wenn in einem Betrieb schon regelmäßig Fohlen an Rhodokokkose erkranken, bei allen Fohlen auf Husten, Mattigkeit und veränderte Atmung achten, eventuell regelmässig Fiebermessen und ggf. tierärztlich untersuchen lassen, um die Erkrankung früh zu erkennen und zu behandeln. In stark betroffenen Beständen kann ein systematisches Überwachungsprogramm notwendig sein.
  • Stallhygiene und Isolation erkrankter Fohlen
  • Optimales Management der Mutterstuten und der Fohlen in den ersten Lebenswochen, d.h. auf Kolostrumaufnahme (Biestmilch) der Fohlen achten, Mutterstuten regelmässig gegen Influenza und Herpes impfen, Stuten und Fohlen regelmässig entwurmen.

Ein gutes Hygiene- und Haltungsmanagement kann die allgemeinen Bedingungen für die Fohlen zwar verbessern, aber das Auftreten von Rhodococcus equi-Erkrankungen nicht sicher verhindern!

Um was für eine Erkrankung handelt es sich?

Die atypische Weidemyopathie ist eine Muskelerkrankung der Pferde, die sporadisch auftritt und ausschließlich Weidepferde betrifft. Auslöser scheinen besondere klimatische Bedingungen zu sein, da alle bisher bekannt gewordenen Fälle nach plötzlichen Kälteeinbrüchen im Herbst oder Winter aufgetreten sind. Die Erkrankung wurde in Deutschland erstmals im Herbst 1995 festgestellt. Auffällig war das gehäufte Auftreten im norddeutschen Raum. Die Erkrankung ist nicht von Pferd zu Pferd übertragbar. Sie hat also keinen seuchenhaften Charakter.

Wie kann die Erkrankung erkannt werden?

Es können Pferde jeden Alters und jeder Rasse betroffen sein, allerdings nur, wenn sie im Herbst/Winter auf der Weide gehalten werden. Die Erkrankung tritt plötzlich auf und zeigt einen raschen Verlauf. Die Sterblichkeit ist hoch (90 – 95 %). Plötzliche Schweißausbrüche, Steifheit, Muskelzittern, schwankender Gang und der Absatz von dunkel verfärbtem Harn sind charakteristische Anzeichen. Die Pferde wirken matt oder apathisch und haben erhöhte Puls- und Atemfrequenzen. Innerhalb von ein bis drei Tagen kommen die Tiere zum Festliegen und zeigen möglicherweise Streckkrämpfe und Ruderbewegungen, die mit einer Kolik verwechselt werden können. Der Tierarzt stellt die Diagnose aufgrund des klinischen Bildes und einer Blutuntersuchung.

Was ist die Ursache?

Das Auftreten der Erkrankung nach einem Kälteeinbruch ist allen bisher beschriebenen Fällen gemeinsam. Ein Toxin (giftige Substanz), welches durch Kälte in Pflanzen oder dort angesiedelten Mikroorganismen produziert oder freigesetzt wird, konnte lange Zeit nicht nachgewiesen werden. Nach neusten amerikanischen Studien wird das Auftreten der Erkrankung mit den Samen der Bäume des Eschenahorns in Verbindung gebracht. Diese Samen enthalten die toxische Aminosäure „Hypoglycin A“. Ein einzelner Baum produziert bis zu 500 000 Samen pro Saison. Die Aufnahme von 165 bis 8000 Samen kann pro Pferd kann ausreichen, um eine Vergiftung zu erzeugen. Der Eschenahorn ist seit über 300 Jahren auch in Europa heimisch. Das giftige „Hypoglycin A“ kommt aber auch in der häufigsten europäischen Art, dem Bergahorn, vor. Beim Feldahorn und Spitzahorn ist dies noch unklar, scheint aber unwahrscheinlich.

Wie kann die Erkrankung behandelt werden?

Da die Ursache der Erkrankung nicht bekannt ist, können nur die Symptome behandelt werden. Dabei stehen Maßnahmen zur Verbesserung der Durchblutung der Muskulatur, Verabreichung von entzündungshemmenden Medikamenten und die Unterstützung der Nierenfunktion im Vordergrund. Erkrankte Pferde sollten – wenn möglich – an einen warmen, trockenen Ort verbracht werden. Längere Transporte sind jedoch zu vermeiden. Eine Heilung ist nur in vereinzelten Fällen möglich.

Was kann vorbeugend getan werden?

  • Nächtliches Verbringen der Pferde in den Stall.
  • Weidepferden sollte im Herbst/Winter ausreichend trockenes Heu zugefüttert werden (überdachte Futterraufe).
  • Weidepferde sollten trockene Unterstände zur Verfügung haben.
  • Achten Sie auf hygienisch einwandfreies Tränkewasser.
  • Weidehygiene: Kontrolle u. Beseitigung von Schädlingspflanzen.
  • Weiden, auf denen Pferde erkrankten, sollten langfristig gesperrt werden.
  • Zufütterung eines guten vitaminisierten Mineralfutters (insbesondere Vit. E / Selen).

Quellen:

  • Brandt,K. et al. : Atypische Myoglobinurie der Weidepferde.
    Pferdeheilkunde 13, 27 – 34 (1997).
  • Gehlen,H. et al.: Zur aktuellen Problematik der atypischen
    Weidemyopathie des Pferdes.
    Der Praktische Tierarzt 86, 178 – 183 (2005).
  • Votion,D.M. et al.: Atypical Myopathy. www.ivis.org (2006).
  • Valberg,S.J. et al. : Seasonal pasture myopathy/atypical myopathy in
    North America associated with ingestion of hypo-
    glycin A within seeds of the box elder tree.
    Equine Vet. J. (2012)

Bezüglich der Herpesimpfung beim Pferd herrscht bei vielen Tierhaltern Verunsicherung, geschürt durch Gerüchte, Halbwahrheiten und missverständliche Beiträge in Internet und Medien.
Mit dem folgenden Text – zusammengestellt von Prof. Dr. Thein – geben wir Ihnen die wichtigsten Fakten zu Möglichkeiten und Grenzen der Herpesimpfung weiter.

Was ist das Ziel der Herpesimpfung?

Rund 80 Prozent aller Pferde sind persistent infizierte Virusträger, d.h. sie tragen unterschiedliche Pferdeherpesviren in sich, ohne klinische Symptome aufzuweisen. Zu diesen Viren gehören auch EHV1 und EHV4, gegen die als einzige geimpft werden kann. Unter Stress (z.B. Transport, Krankheit, Umstallung oder Turnier) kann es zu einer Reaktivierung dieser ruhenden Viren und deren Ausscheidung kommen. Genau hier setzt die Impfung an. Ihr Ziel ist es, die Virusausscheidung an dieser Stelle zu reduzieren, um eine Verdünnung, im Idealfall eine Unterbrechung der Infektionskette zu erreichen, die ihren Anfang bei den latent infizierten Ausscheidern nimmt.

Was können derzeitige Impfstoffe leisten?

Derzeitige Impfstoffe induzieren hauptsächlich die Bildung von Antikörpern, welche die reaktivierten Herpesviren vor ihrer Ausscheidung um bis zu 90 Prozent neutralisieren können. Werden 70 bis 80 Prozent aller Pferde mit Herpesimpfstoffen aus inaktivierten EHV1 und EHV4 geimpft, wird der Infektionsdruck derartig gesenkt, dass klinisch manifesten Herpeserkrankungen vorgebeugt werden kann.

Was kann eine Herpesimpfung nicht leisten?

Die durch Impfung induzierten Antikörper haben keinen Einfluss auf persistierende (also nicht reaktivierte) Herpesviren. Die Herpesimpfung kann den Erreger bei latent infizierten Tieren daher nicht eliminieren sowie Neu- und Reinfektionen nicht verhindern. Sie kann das einzelne Pferd auch nicht sicher vor einer klinischen Erkrankung schützen. Nur im Kontext einer Bestandsimpfung können Aborte, Atemwegs- und paretisch-paralytisch verlaufende Erkrankungen verhindert und die klinische Ausprägung des Krankheitsverlaufes reduziert werden.

Welche Pferde sollen geimpft werden?

Grundsätzlich sollen alle Pferde eines Bestandes konsequent geimpft werden: Zuchttiere, Sportpferde und Freizeitpferde. Einzige Ausnahme: Pferde in Beständen mit einem virologisch nachgewiesenen, akuten Herpesgeschehen. Auch Tiere, die noch keine klinischen Anzeichen einer Infektion aufweisen, dürfen in solchen Fällen nicht „notgeimpft“ werden, da bis zu 80 Prozent aller Pferde ohnehin latent infiziert sind und „Notimpfungen“ nur bei Virus-freien Tieren Erfolg haben können. Stattdessen sollte z.B. eine Behandlung mit einem Paramunitätsinducer vorgenommen werden, die zur Virusreduktion beitragen kann. Sobald akute Phase und Rekonvaleszenz überstanden sind, wird die Impfung nachgeholt.

Wie soll geimpft werden?

Nach einer Grundimmunisierung, die drei Impfungen umfasst, muss die Impfung termingerecht in 6-monatigen Abständen wiederholt werden. Empfohlen werden Impfungen gegen EHV1 und EHV4 unter Einsatz der derzeit verfügbaren Impfstoffe mit beiden Antigenen in inaktivierter Form. Bei Fohlen von sicher geimpften Mutterstuten soll die Grundimmunisierung nicht vor dem 8. Lebensmonat stattfinden, da es in Wechselwirkung mit mütterlichen Antikörpern zu einer Immuntoleranz kommen kann. Fohlen aus nachweislich nicht geimpften Muttertieren sollen dagegen erstmals rund um den abgeschlossenen 5. Lebensmonat geimpft werden.

Quelle:

  • Thein,P.: Herpesimpfung beim Pferd – aktuelle Fakten.
  • Deutsches Tierärzteblatt 54, 1354 (2006)

Enwurmungsplan

  • Empfehlung zur Wurmbekämpfung für Zuchtstuten
  • Empfehlungen zur Wurmbekämpfung für Fohlen
  • Empfehlungen zur Wurmbekämpfung für Jährlinge und Jungpferde (bis einschl. 4 Jahre)
  • Empfehlungen zur Wurmbekämpfung für 5-jährige und ältere Pferde mit Weidegang
  • Empfehlungen zur Wurmbekämpfung für Pferde
  • Empfehlungen zur Wurmbekämpfung für Pferde

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Weitere Informationen in der PDF-Datei: Download

Transportverordnung wirft Fragen auf!

Die von der Europäischen Union in Brüssel verabschiedete und ab dem 5. Januar geltende Tierschutztransportverordnung wirft auch bei den Pferdebesitzern im Kreis Kleve viele offene Fragen auf.

Dabei wurde diese Verordnung in erster Linie entwickelt, um den Tierschutz speziell für den Transport von Schlachtpferden zu verbessern. Dieser wurde in den vergangenen Jahren von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) immer wieder in Brüssel angemahnt. Nun aber erfolgt die Umsetzung dieser Verordnung in ihren Durchführungsbestimmungen, jeweils auf der nationalen Ebene der EU-Mitgliedsstaaten.

Und die werden in Deutschland dadurch erschwert, dass sie von den einzelnen Bundesländern eigenständig entwickelt werden. Ergebnis: Die Entwürfe der Bundesländer weichen zum Teil stark voneinander ab und stimmen auch nicht immer mit den Durchführungsbestimmungen der übrigen EU-Mitgliedsländer überein.

Die Folge: Große Unklarheiten bei allen Betroffenen. Daher interpretiert die FN die neue Tierschutztransportverordnung wie folgt: „Die Auslegung wurde der EU-Kommission in Brüssel schon während des Gesetzgebungsverfahrens so mitgeteilt und von ihr nicht widersprochen. Daher geht die FN auch von der Richtigkeit der Auslegung aus!“ So gilt die Tierschutztransportverordnung im Bereich der Pferde lediglich für nicht registrierte Equiden (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel) sowie für registrierte Equiden auf dem Transport zur Schlachtung. So werden Transporte zum Zwecke des Pferdesports (Turnier- wie Breitensport) sowie zum Zwecke der Pferdezucht von dieser Verordnung generell nicht berührt. Betroffen sind hier lediglich gewerbliche Spediteure, die sich beispielsweise auf den Transport von Pferden spezialisiert haben.

Sollten also Reiter oder Züchter, die ihre Pferde zum Turnier- oder Breitensport, sowie aus züchterischen Gründen transportieren, nach dem von in der Verordnung aufgeführten Befähigungsnachweis gefragt werden, sollten sie auf die von der FN gemachte Auslegung verweisen

Quelle: RP online

Neben den plötzlichen Unfällen mit schlimmen, offenen Verletzungen am Auge und der Augenumgebung (Stichworte: Lidverletzung, Hornhautverletzung, Linsenvorfall) werden immer wieder auch chronische Entzündungen in der Klinik vorgestellt.

Ein sehr häufiges Stichwort ist die periodische Augenentzündung. Zum Glück leidet nicht jedes Pferd direkt an einer periodischen Augenentzündung nur weil es ein stark entzündetes Auge („Kletsch-Auge“) hat. Häufig liegt stattdessen eine kaum sichtbare Hornhautverletzung vor oder eine starke Bindehautentzündung. Selbst so banale Probleme wie eine Verstopfung des Tränen-Nasenkanals oder eine fliegen-bedingte Augenentzündung kann beim Pferdebesitzer zu einem solchem Verdacht führen. Deshalb ist eine eingehende Augenuntersuchung unumgänglich. Häufig muss erst einmal eine abschwellende Hornhautödem-Therapie durchgeführt werden, um die inneren Anteile wie Linse, Glaskörper oder Netzhaut beurteilen zu können. Hier kann die Ultraschalluntersuchung dem Arzt schon frühzeitig weiterhelfen.

Egal was am Schluss als Ursache festgestellt wird – eine Augenentzündung sollte immer ernst genommen werden. Wartet man zu lange, kann es sein, dass sich das Pferd das Auge bis zur vollständigen Zerstörung reibt/juckt oder z.B. Bakterien die Sehkraft zerstören.

Ein häufiger Fehler von Pferdebesitzern ist auch es erst einmal mit einer alten Salbe zu versuchen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass unabhängig vom Verfallsdatum eine Augensalbe nach dem Öffnen schnell altert und nicht länger als 6 Wochen aufgehoben werden sollte. Oder die Salbe ist gar nicht für den Schaden geeignet und führt sogar zur weiteren Schädigungen. Hier ist das Beispiel der Cortison-Salbe bei Hornhautdefekten zu nennen.

Ein Hornhautdefekt heilt bei Cortisongabe deutlich schlechter und außerdem ermöglicht das Cortison die Vermehrung von Bakterien und dann die weitere Zerstörung der Hornhaut.
Auch bei einer periodischen Augenentzündung muss man nicht aufgeben. Es sind zwar immer noch nicht alle Umstände geklärt, aber durch die Glaskörperoperation – die Vitrektomie – hat man neue Optionen.

Ist es wirklich notwendig die Zähne meines Pferdes jährlich vom Tierarzt kontrollieren zu lassen?

Ja, eine zumindest jährliche Kontrolle durch einen Pferdemediziner ist bei jedem Pferd ein Muss, auch wenn das Pferd nicht belastet bzw. geritten wird! Denn auch diese Pferde müssen fressen und durch die anatomischen Gegebenheiten nützen sich die Zähne unterschiedlich ab. Also entstehen Unregelmäßigkeiten nicht durchs reiten sondern durch den Fressakt!

Auf Kurz oder Lang bekommt irgendwann beinnahe jedes Pferd ein Zahnproblem. Dem kann man nur durch regelmäßige Kontrollen vorbeugen.

Ist es notwendig mein Pferd impfen zu lassen?

Natürlich ist es notwendig sein Pferd von einem Tierarzt impfen zu lassen. Wir empfehlen die Impfungen gegen Influenza (Pferdegrippe), Herpes und Tetanus! Der Grund warum wir alle drei empfehlen ist einfach:

Influenza ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die über “Tröpfcheninfektion” übertragen wird, d.h. auch über weite Strecken (durch den Wind) kann ein Pferd erkranken und muß dafür auch keinen direkten Kontakt zu dem virusausscheidenden Tier haben. Diese Infektion führt zu einer langwierigen und kostspieligen Behandlung Ihres Tieres, häufig verursacht durch bakterielle Sekundärinfektionen!

Bei Herpes handelt es sich um eine sogenannte “latente” Infektion, d.h. das Virus ist in den Körperzellen und bleibt dort auch zeitlebens. Die Tiere scheiden das Virus aus, ohne Krankheitserscheinungen zu zeigen. Kommt es zu einem Krankheitsausbruch, bedingt durch Stress, Erschöpfung, Immunsupression,… so gibt es hier drei Formen: Atemwegserkrankungen, nervale Erkrankungen (Lähmungen) und Abort. Weiters ist ein großteil der gesamten Pferdepopulation bereits mit Herpes infiziert! Die Impfung kann eine Infektion nicht gänzlich verhindern, jedoch Krankheitsausbrüche minimieren!

Da sich Pferde sehr häufig verletzen ist es sinnvoll eine Tetanusprophylaxe durchzuführen. Außerdem sind Pferde von allen Tierarten die empfänglichsten für diesen uiquitären (in der Umwelt vorkommenden) Keim! Häufig verläuft diese Krankheit tötlich!!

Die Kosten für die Impfung stehen in keiner Relation zu den Kosten, die eine Behanlung dieser Erkrankungen verursacht; abgesehen von dem Leiden der Tiere!
Man kommt also zu dem Schluß, das es sinnvoll ist sein Pferd gegen diese drei Erkrankungen impfen zu lassen!

Außerdem wird Ihr Pferd vor jeder Impfung einem genauen klinischen Check unterzogen, der rechtzeitig Hinweise auf eine eventuell vorliegende Erkrankung bieten kann.

Die Europäische Union (EU) hat entschieden, dass alle Equiden/Pferde innerhalb der EU einen Pferdepass benötigen. Deutschland hat die Entscheidung in die nationale Gesetzgebung (ViehVerkVO) übernommen. Also muss auch Ihr Pferd/Pony einen Pferdepass haben. Der Pferdepass (auch Equidenpass genannt) hat bei den Pferdebesitzern viele Fragen aufgeworfen.

Wer braucht einen Pass und warum?

Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht den Pferdepass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel etc.) seit dem 1. Juli 2000 erforderlich. In Deutschland sind für die Umsetzung dieses Gesetzes die Länder und Kreise zuständig. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) bietet den Pferdebesitzern gemeinsam mit den regionalen Zucht- und Reiterverbänden aber einen Weg an, den Pass zu bekommen. Der Pass muss bei jedem “Verbringen” (z. B. Transport zum Tierarzt oder zum Turnier) mitgeführt werden. Der Pass soll außerdem dazu dienen, die notwendige tierärztliche Behandlung der Pferde/Ponys auch in Zukunft zu gewährleisten. Der ausreichende Impfschutz (vgl. Durchführungsbestimmungen zu § 66.3.10 LPO) ist bei einer Turnierteilnahme durch dieses Dokument nachzuweisen.

Wie bekomme ich den Pass?

Für alle Pferde/Ponys wird mit der Eintragung ein Pferdepaß ausgestellt, sofern dieser nicht schon vorliegt. Dieser enthält den Abstammungsnachweis (sofern vorhanden), Graphiken zum Eintragen der Abzeichen des Pferdes/Ponys und eine Dokumentationsmöglichkeit über alle Impfungen und anderen Medikationen, die dem Pferd verabreicht wurden. Alle bereits eingetragenen Turnierpferde sind durch die Fortschreibung für 2000 mit einem Pferdepaß ausgestattet worden. Bei ihnen gilt nun der Abstammungsnachweis als Eigentumsurkunde. Wenn Sie ein Pferd mit ausländischen Papieren bzw. ohne Papiere besitzen, können Sie den Pass bei der FN beantragen. Sie bekommen die erforderlichen Unterlagen zugeschickt (Pferdehalter aus Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland sollten sich an ihre Landeskommissionen wenden, Pferdehalter aus Schleswig-Holstein an den Zuchtverband). Ihr Pferd muss dann identifiziert werden – entweder durch einen Beauftragten der Zuchtverbände/Landeskommissionen oder durch einen (Turnier-) Tierarzt. Neben dem Geschlecht werden Farbe, Abzeichen (Signalement) und drei Wirbel erfasst und das Diagramm (wird mit dem Antrag mitgeschickt) wird ausgefüllt. Gleichzeitig wird die Entscheidung des Pferdebesitzers “zur Schlachtung bestimmt” oder “nicht zur Schlachtung bestimmt” vermerkt und durch den Tierarzt bestätigt. Die Tierärzte sind in der Regel mit Anträgen zum Pferdepass ausgestattet. Wer im Einzelfall zur Identifikation befugt ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer zuständigen Landeskommission oder beim ansässigen Zuchtverband. Den Pferdepass bekommen Sie zugeschickt, das Original des gezeichneten Diagramms wird eingeheftet.

Hat Ihr Tierarzt die entsprechenden Formulare nicht vorrätig, können Sie diese mit Angabe Ihrer vollständigen Adresse bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung anfordern. Wenn Sie ein Pferd/Pony mit deutschen Papieren (Abstammungsnachweis/Geburtsbescheinigung) besitzen, das bisher bei der FN nicht als Turnierpferd eingetragen ist, wenden Sie sich bitte an den Zuchtverband, der die Papiere ausgestellt hat.

Was muss ich tun, wenn das Pferd bereits einen ausländischen Pass hat?

Sie haben ein ausländisches Pferd für das bereits ein Pass existiert, der allerdings in Deutschland nicht registriert ist und Sie sind nicht als Besitzer eingetragen. In diesem Fall muss das Pferd ebenfalls hier in Deutschland von einem Tierarzt identifiziert und die Angaben im Pass bestätigt werden. Sofern im vorhanden Pass ein Abzeichendiagramm vorhanden ist, prüft der Tierarzt die Angaben zum Pferd und/oder zeichnet die Abzeichen und Wirbel dort ein und bestätigt sie durch seinen Stempel und seine Unterschrift. Weiter sind Geschlecht, Geburtsjahr und Farbe anzugeben. Sollte kein Diagramm vorhanden sein ist ein Antrag mit Diagramm vom Tierarzt auszufüllen. Bitte immer den ausländischen Pass (per Einschreiben) einreichen, damit er geprüft werden kann oder dieser möglicherweise anerkannt und Sie dann dort als Besitzer dokumentiert werden können. In diesem Fall wird kein neuer Equidenpass ausgestellt.

Muss ich mein Pferd brennen oder chippen lassen?

Die aktive Kennzeichnung (Nummernbrand/Mikrochip) ist vom Gesetz her für den Pferdepass nicht vorgeschrieben, die FN empfiehlt sie aber. Sie erleichtert die Identifizierung des Pferdes/Ponys und dient als Diebstahlschutz. Für die Eintragung des Pferdes als Turnierpferd bei der FN ist die aktive Kennzeichnung vorgeschrieben.

Was passiert mit den erfassten Daten des Pferdes?

Alle Angaben, die der Pferdebesitzer macht, sowie die vom Tierarzt eingetragenen Abzeichen, Wirbel und eventuelle Brände, werden in einer Datenbank bei der FN gespeichert. Auch die Grafik des Pferdes/Abzeichendiagramm wird eingescannt. Bei Verlust des Passes, bei Diebstahl des Pferdes, Besitzerwechsel etc. kann darauf zurückgegriffen werden.

Wozu dient das Kapitel “Arzneimittelbehandlung”?

In der EU sowie weltweit gelten Pferde wie Kühe oder Schweine als lebensmittelliefernde Tiere. Um dem Verbraucherschutz gerecht zu werden, gelten gewisse Bestimmungen für lebensmittelliefernde Tiere, die mit Arzneimitteln behandelt werden. Das Kapitel “Arzneimittelanhang” dient dazu, allein für Pferde Ausnahmen von diesen Bestimmungen zu ermöglichen. In dem Kapitel “Arzneimittelbehandlung” erklärt der Besitzer, ob er für sein Pferd den Status “zur Schlachtung bestimmt” oder “nicht zur Schlachtung bestimmt” wählt. Der Status “nicht zur Schlachtung bestimmt” ist unwiderruflich und muss von evtl. nachfolgenden Besitzern übernommen werden. Die FN empfiehlt, den Status “zur Schlachtung bestimmt” anzukreuzen. Das heißt nicht, dass Sie Ihr Pferd irgendwann schlachten müssen. Das bedeutet lediglich, dass Ihr Pferd mit einigen wenigen Medikamenten nicht behandelt werden darf. Ihr Pferd kann mit allen für lebensmittelliefernde Tiere zugelassenen und allen sonstigen zugelassenen Medikamenten behandelt werden. Nur die sonstigen Medikamente müssen in den Pass eingetragen werden, und es muss bis zur Schlachtung in der Regel eine Wartezeit von sechs Monaten eingehalten werden. Natürlich ist die Tötung in Form einer Schlachtung jederzeit möglich. Das Pferd darf nur gegebenenfalls nicht als Lebensmittel verwertet werden. Welche Tierarzneimittel eingetragen werden müssen, muss der behandelnde Tierarzt wissen.

Ich habe schon einen Pass, aber noch kein Kapitel “Arzneimittelbehandlung”. Was nun?

Alle Besitzer von Pferden, die einen FN-Pass (grüne Hülle) bereits vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen erhalten hatten, haben den Abschnitt “Arzneimittelbehandlung” automatisch zugeschickt bekommen. Gegebenenfalls fragen Sie bitte beim Vorbesitzer des Pferdes danach. Die Entscheidung “zur Schlachtung bestimmt” oder “nicht zur Schlachtung bestimmt” muss von einem (Turnier-)Tierarzt bzw. einem Beauftragten des Zuchtverbandes/der Landeskommission gegengezeichnet werden. Vergessen Sie bitte nicht, das Diagramm im Pass ausfüllen zu lassen. Besitzer von Pferden mit einem Pass eines Zuchtverbandes (rote Hülle) müssen sich mit dem Zuchtverband in Verbindung setzen. Pferde, die schon einen internationalen Pass (FEI-Pass) besitzen, benötigen keinen neuen Pferdepass.

Was kostet der Pass?

Für die Identifikation fallen Gebühren von 25 Euro an. Bei Einzelterminen, die nicht im Rahmen einer sonstigen Tätigkeit miterledigt werden, können weitere Kosten und eine Kilometerpauschale hinzukommen. Die Eintragung des Pferdes bei der FN als Freizeitsportpferd und die Ausstellung des Pferdepasses kostet 25 Euro. Hinzu kommen 7,50 Euro für begleitende Maßnahmen der Landeskommissionen bzw. der Zuchtverbände (in Hessen 10 Euro, im Saarland 12,50 Euro), sowie die Versandkosten und die Mehrwertsteuer. Der Pass wird per Nachnahme verschickt, wenn Sie die Nachnahmegebühr sparen möchten, kann der Betrag auch per Lastschrift eingezogen werden. Wenn das Pferd als Turnierpferd eingetragen werden soll, kommen – falls noch nicht vorhanden – die Gebühren für die aktive Kennzeichnung hinzu. Die Kosten für die Eintragung bei der FN betragen bei Pferden/Ponys mit Abstammungs-/Geburtsbescheinigung einer deutschen Züchtervereinigung 71 Euro, in sonstigen Fällen für Pferde 160 Euro, für Ponys 88 Euro. Die Kosten für den Pass sind darin enthalten. Falls Sie bereits einen Pferdepass besitzen, und Ihr Pferd als Turnierpferd eingetragen werden soll, werden die bereits gezahlten 25 Euro angerechnet.

Was passiert, wenn ich keinen Pass habe?

Die EU hat als Stichtag den 1. Juli 2000 festgelegt. Seither muss jedes Pferd/Pony/Esel einen Pass besitzen. Eventuelle Sanktionen werden von den einzelnen Bundesländern geregelt.

Warum dauert es so lange bis der Pass kommt?

Tagtäglich kommen mehrere Hundert Anträge in der FN-Geschäftsstelle in Warendorf an. Von Antragseingang bei der FN bis zur Versendung des fertigen Passes dauert es momentan rund sechs Wochen. Diese lange Bearbeitungsdauer liegt unter anderem daran, dass sehr viele Anträge unvollständig oder gar falsch ausgefüllt wurden. Häufig fehlen die detaillierten Angaben zum Pferd. Es werden Alter oder Geschlecht nicht eingetragen, oder es fehlt der Name des Pferdes. Auch beim Besitzer benötigt die FN den vollständigen Vor- und Nachnamen und die komplette Adresse. Eine weitere große Fehlerquelle sind die gemäß Gesetz vorgeschriebenen Diagramme. In vielen Fällen ist das Diagramm nur unvollständig, falsch ausgefüllt, oder fehlt ganz. Oft wird auch die Bestätigung durch den Tierarzt vergessen.

Quelle: FN

Kontagiöse Equine Metritis

Die Kontagiöse Equine Metritis: eine Gefahr für die Pferdezucht?

Definition:

Die Kontagiöse Equine Metritis (contagious equine metritis / CEM) ist eine hochinfektiöse, bakterielle Genitalerkrankung der Pferde. Im Volksmund wird sie auch als Paarungsinfektion oder Deckseuche bezeichnet. Die Geschlechtskrankheit wurde erstmals 1977 in England beobachtet und beschrieben, und erlangte in den ersten Jahren eine seuchenähnliche Ausbreitung auf der britischen Insel, in den restlichen europäischen Ländern und auf anderen Kontinenten. Die Infektion führt zu hohen Fruchtbarkeitsproblemen und unter Umständen zu einer erhöhten Anzahl an Fehlgeburten.

Krankheitsursache und Übertragungsweg:

Die Infektion wird durch das Bakterium Taylorella equigenitalis verursacht. Die Erregerausbreitung erfolgt in erster Linie durch den Deckakt und durch die künstliche Besamung. Der Deckhengst steht hierbei im Vordergrund des Übertragungsweges, da er trotz Infektion mit dem Keim keine oder nur selten klinische Symptome zeigt. Eine indirekte Übertragung durch kontaminierte Instrumente und / oder infizierte Manipulation am Genital des Tieres erscheint ebenfalls möglich. Das Erregerreservoir stellen klinisch gesunde, aber infizierte Stuten dar, die diesen Keim für eine sehr lange Zeit verborgen in sich tragen, konzipieren können und dann lebende Fohlen zur Welt bringen. Im unreifen Geschlechtstrakt dieser Fohlen kann ebenfalls das Bakterium nachgewiesen werden.

Klinisches Bild:

Wie bereits erwähnt zeigen männliche Tiere keine bzw. nur selten klinische Symptome. Hengste sind somit in den meisten Fällen asymptomatische Keimträger.
Bei Stuten hingegen sind deutliche Symptome zu beobachten. Aufgrund einer Entzündung des Endometriums kommt es zu einem dünnflüssig-schleimigen bis schleimig-eitrigen Vaginalausfluss, der zu Verklebungen im Bereich der Schamlippen führt. Bei der gynäkologischen Untersuchung durch den Tierarzt kann dieser vereinzelt eine Schleimhautrötung der Zervix und der Vagina beobachten. Bei milderen Erkrankungsformen kann es zu Zyklusverkürzungen oder Umrossen der Stute kommen. Eine Verlängerung der Rosse oder gar die Resorption der Frucht konzipierter Stuten werden in der Literatur mehrmals beschrieben. Die klinischen Befunde können für ca. 14 Tage beobachtet werden. In der Fachliteratur wird geschätzt, dass auch ca. 30% der infizierten Stuten symptomlos bleiben. Reinfizierte Stuten zeigen eine deutlich geringere Symptomatik als weibliche Tiere bei einer Erstinfektion. Im Vergleich zum Vorjahr ist in den betroffenen Gestüten eine deutliche Reduzierung der Fruchtbarkeit zu vermerken.

Diagnosestellung:

Schon an Hand der klinischen Symptome kann der Tierarzt die Verdachtsdiagnose „CEM“ stellen. Diese Verdachtsdiagnose sollte bzw. muss jedoch durch eine bakteriologische Untersuchung bestätigt werden. Hierfür werden Tupferproben aus dem Klitorissinus und aus dem Lumen des Muttermundes genommen. Bei der Untersuchung des Hengstes werden das Vorsekret und das Sperma getrennt aufgefangen und bakteriologisch untersucht. Abstriche aus der Fossa glandis und der Harnröhrenmündung sollten ebenfalls durchgeführt werden.
Die Blutuntersuchung hingegen ist eine sehr unzuverlässige Methode und sollte in der Diagnosefindung keine Anwendung finden.

Therapie:

Die Therapie infizierter Hengste erfolgt durch die tägliche Waschung der Penis- und Präputialschleimhaut am ausgeschachteten Penis. Die intensive Reinigung sollte mit desinfizierenden Lösungen (z. B. Chlorhexidin-Lösungen) durchgeführt werden und alle Schleimhautnischen einschließen. Der anschließenden Trocknung der Schleimhaut folgt eine lokale Behandlung mit desinfizierenden oder antibiotischen Salben. Der Umfang der Behandlung sollte mindestens 5 Tage betragen. Eine parallele, systemische Antibiotika-
behandlung wird von einigen Autoren empfohlen und sollte dann an Hand der Resistenzlage ausgewählt werden. Eine mögliche Wiederholung der Therapie richtet sich nach dem bakteriologischen Befund. Eine 3-malige Nachkontrolle der Tupferproben und des Ejakulats in jeweils 7- bis 8-tägigen Abständen ist anzuraten. Einige Autoren empfehlen auch die Bedeckung einer Maidenstute oder einer nicht infizierten Teststute mit einer anschließenden Untersuchung der Stute auf den Keim.
Weibliche Tiere werden ebenfalls wie der Hengst lokal und systemisch behandelt. Neben der Spülung des Uterus steht die intensive Reinigung und Desinfektion der Klitoris und Vulvaschleimhaut im Vordergrund.

Prophylaxe:

Die prophylaktische Tupferentnahme bei Zuchtpferden zu Beginn der Zuchtsaison hat zu einem deutlichen Rückgang der Erkrankung geführt. Diese intensive Prophylaxe hat dafür gesorgt, dass weniger als 0,1% der routinemäßig untersuchten Stuten und Hengste positiv auf das Bakterium Taylorella equigenitalis getestet werden.
Besamungshengste mit EU-Anerkennung werden anhand eines festgelegtem Untersuchungs-
schemas routinemäßig untersucht und erhalten erst bei einem negativen Testergebnisses ihre Zulassung. Der Ablauf dieser Untersuchung wird durch eine EU-Richtlinie (RL 92 / 65 / EWG) vorgeschrieben. Entsprechende Untersuchungsmaßnahmen aller anderen Hengste ist somit sinnvoll und anzuraten.
Für viele Länder existieren besondere Importauflagen, die zum Teil sehr aufwendige Unter-
suchungen auf CEM beinhalten.

Zusammenfassung:

Die Kontagiöse Equine Metritis (CEM) ist eine hoch ansteckende, bakterielle Infektion des Genitaltraktes des Pferdes und kann bei einem Ausbruch der Erkrankungen zu starken Fruchtbarkeitseinbussen und Aborten in den Pferdebeständen führen. Auf Grund der Tatsache das keimtragende Stuten und Hengste symptomlos sein können, ist eine gewissenhafte und intensive Prophylaxe in der Pferdezuchtpopulation sinnvoll und anzuraten.

Autor: Dr. Marco Grzybowski

Das Tierschutzgesetz verbietet uns Tieren Leistungen abzuverlangen, denen sie offensichtlich nicht gewachsen sind. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Tiere aufgrund leistungsmindernder Krankheiten behandelt worden sind und diese Behandlungen den leistungsmindernden körperlichen Zustand verdecken. Ausdrücklich ist es außerdem verboten, die Leistungsfähigkeit von Tieren durch die Verabreichung von Dopingmitteln zu beeinflussen.

In Wahrnehmung der Verantwortung des Menschen, das Leben und das Wohlbefinden der Tiere als Mitgeschöpfe zu schützen, haben die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und die Fédération Equestre Internationale (FEI) Regelwerke zum Gebrauch von Medikamenten bei Sportpferden und zum Verbot von Dopingsubstanzen verfasst.

Auf nationaler Ebene handelt es sich dabei um die „Anti-Doping und Medikamenten-Konrollregeln (ADMR)“ und international um die „Equine Anti-Doping and Controlled Medication Regulations (EADCMR)“. Das nationale und internationale Reglement gleichen sich bis auf einige Ausnahmen, und verfolgen neben dem Tierschutz die Ziele Chancengleichheit herzustellen und Unfällen vorzubeugen.

Zur praktischen Umsetzung sind den ADMR Listen angefügt, in denen Wirkstoffgruppen und Substanzen aufgeführt werden. In Liste I sind Dopingsubstanzen und Behandlungsmethoden zusammengestellt, die im Wettkampf verboten sind. Liste II enthält Substanzen, die zur Behandlung von Sportpferden erlaubt sind, aber im Wettkampf verboten sind. In Liste III sind Substanzen und Behandlungsmethoden erfasst, die nicht nur im Wettkampf sondern darüber hinaus auch im Training verboten sind.

Zur Medikation von Sportpferden stehen also alle in Liste II der ADMR genannten medikamentellen Wirkstoffgruppen und Substanzen zur Verfügung. Bis auf höchst seltene Ausnahmen können mit diesen Medikamenten alle bei Sportpferden auftretenden Erkrankungen nach neuesten tiermedizinischen Erkenntnissen behandelt werden. Die Listen der ADMR werden regelmäßig fortgeschrieben, so dass dem medizinischen Fortschritt Rechnung getragen wird.

Um der Forderung gerecht zu werden, dass zum Zeitpunkt des Wettkampfes keine verbotene Substanz im Körper des Pferdes vorhanden sein darf („Nulltoleranz“), wäre es gut zu wissen, wie lange eine verabreichte Substanz oder ihre Stoffwechselprodukte im Körper des Pferdes nachweisbar sind („Nachweiszeit“). Für ca. 50 der zu therapeutischen Zwecken am häufigsten eingesetzten Substanzen hat die FN Nachweiszeiten geprüft. Bedauerlicherweise sind diese Nachweiszeiten individuell sehr variabel. Die Nachweisbarkeit einer verabreichten Substanz wird von vielen Faktoren beeinflusst. Beispielhaft seien erwähnt: die Höhe der verabreichten Dosis, die Häufigkeit der Behandlung, die Wechselwirkungen mit anderen gleichzeitig verabreichten Substanzen, der Einfluß des Futters, die durch Krankheiten veränderte Stoffwechselsituation, der Trainingszustand, die Nachweismethode u.a..

Um dieser Variabilität zu begegnen und größtmögliche Sicherheit zu schaffen nicht positiv getestet zu werden, wird bei Substanzen mit bekannter Nachweiszeit ein zeitlicher Sicherheitszuschlag addiert. Nachweiszeit plus Sicherheitszuschlag ergibt dann die sog. „Karenzzeit“. Diese „Karenzzeit“ ist die Zeitspanne in der von der letzten Gabe einer Substanz bis zum Einsatz im Wettkampf 99% der Pferde frei sind von verbotenen Substanzen. Folgt man den von der FN publizierten „Karenzzeiten“, bleibt ein Restrisiko von 1% wegen „unerlaubter Medikation“ positiv getestet zu werden.

Was also ist zu tun?

  • Art, Anzahl und Menge der zur Behandlung erforderlichen medikamentellen Substanzen auf das tatsächlich notwendige Maß beschränken.
  • Substanzen mit bekannt langer oder unsicherer Nachweiszeit meiden.
  • Um der Forderung unter Pkt. 1 zu genügen, ist eine gezielte Therapie auf der Grundlage einer möglichst exakten Diagnose erforderlich. Eine mangelhafte Diagnostik führt zum Einsatz zu vieler Substanzen über unbestimmte Zeiträume (Polypragmatismus).
  • Realistische Prognosestellung und Einhalten angemessener Rekonvaleszenzzeiten.
  • Fachkundigen tierärztlichen Rat einholen.
  • Nachvollziehbare Dokumentation der Behandlung und Beratung über Karenzzeiten durch Führen eines „Stallbuches“.

Dem tierärztlichen Rat kommt zur Vermeidung von „unerlaubten Medikationen“ besondere Bedeutung zu, denn gemäß des nationalen und internationalen Reglements ist es die persönliche Pflicht der für das Pferd verantwortlichen Person (z.B. Reiter, Fahrer, Longenführer, Besitzer, Eigentümer) dafür Sorge zu tragen, dass keine verbotenen Substanzen in den Organismus seines Pferdes gelangen. Deswegen wird von dem behandelnden Tierarzt im Zusammenhang mit der therapeutischen Verabreichung von Medikamenten eine möglichst verlässliche Beratung über „Karenzzeiten“ erwartet, da die für das Pferd verantwortlichen Personen ihrer oben genannten Verpflichtung genügen wollen / müssen.

Ein wesentlicher strategischer Gesichtspunkt zur Vermeidung „unerlaubter Medikationen“ ist folgender Sachverhalt: Die Zeitspanne zwischen dem Auftreten einer Erkrankung (über Diagnostik, Therapie, seriös terminierter Rekonvaleszenzzeit und individuellem Aufbautraining) und dem nächst möglichen Einsatz eines Pferdes im Wettkampf ist immer länger als die Nachweiszeit der indiziert verabreichten Medikamente.

Zusammenfassend lässt sich folgendes feststellen:
Wir behandelnden Tierärzte haben durch die von der FN empfohlenen „Karenzzeiten“ eine Beratungsgrundlage, müssen aber eine Reihe von Faktoren bedenken, die die Medikamentenausscheidung des behandelten Pferdes beeinflussen. Die tierärztliche Sorgfaltspflicht gebietet, die für das Pferd verantwortlichen Personen über Risiken und Unwägbarkeiten zur Vermeidung „unerlaubter Medikationen“ zu beraten. Eine gute Dokumentation der Behandlung und Beratung zu „Karenzzeiten“ ist in Zweifelsfällen hilfreich („Stallbuch“). Die reglementierenden Pferdesportverbände müssen weiterhin dringend wissenschaftliche Studien zu Nachweiszeiten, minimal wirksamen Wirkstoffkonzentrationen und Grenzwerten veranlassen oder unterstützen, um zunehmend verlässlichere Daten zu erhalten.

Weiterführende Informationen:

  • www.pferd-aktuell.de/fairersport
  • www.feicleansport.org

von Dr. Jürgen Martens, Tierärztliche Klinik für Pferde Bockhorn

Equine Odontoclastic Tooth Resorption and Hypercementosis (abgekürzt: EOTRH) ist eine sehr schmerzhafte parodontale Erkrankung bei Pferden, die im Bereich der Zähne und des Zahnfleisches auftritt. Sie entsteht vorwiegend bei älteren Pferden und betrifft hauptsächlich die Schneidezähne und die Hengstzähne.

Zur Ursache der Erkrankung gibt es bis heute keine gesicherten Erkenntnisse. Diskutiert werden verschiedene Ursachen:

1. Höhere mechanische Belastung der Schneidezähne , insbesondere wenn diese zu lang sind. Dies betrifft meistens ältere Pferde (>15J.).

2. Parodontitis, Parodontose, Zahnsteinbildung

3. Mangelnde Durchblutung im Bereich der Zahnwurzeln und damit einhergehende Entstehung von Nekrosen.

4. Genetische Ursachen (?)

Die charakteristischen krankhaften Veränderungen betreffen die Zahnwurzel. In den Zähnen gibt es Zellen die Zahnsubstanz aufbauen und solche, die sie abbauen. Bei einem gesunden Zahn befindet sich dieses System im Gleichgewicht. Die Zellen , die die Zahnsubstanz abbauen heißen Odontoklasten. Im Zuge dieser Erkrankung werden odontoklastische Zellen übermäßig aktiviert. Den daraus resultuierenden Abbau der Zahnsubstanz bezeichnet man als Resorption. (Odontoclastic Resorption).

Als Reaktion auf den Abbau der Zahnsubstanz verdickt sich die normalerweise dünne Zementhülle des Zahnes. Es kommt zu einer knollenförmigen Auftreibung im Bereich der Zahnwurzel. Diese bezeichnet man als Hypercementosis.
Wie oben bereits erwähnt, sind auch Zahnfleischentzündungen und Zahnsteinbildung ursächlich für die Entstehung der Erkrankung. Die daran beteiligten Bakterien führen zu Infektionen des Zahnfleisches und des Zahnfaches. Anfangs führt dies zu Rötungen der Schleimhaut, später kommt es zu kleinen Abszessbildungen mit Austritt von eitrigem Sekret.

Foto: Dr. Martens, Pferdeklinik Bockhorn
Schneidezähne – starke Zahnfleischentzündung, massive Zahnsteinbildung, einzelne Fistelkanäle, knollenförmige Umbildung der Zahnwurzeln

EOTRH ist bisher nicht heilbar! Zur symptomatischen Besserung, wird der Tierarzt im Anfangsstadium der Erkrankung die Schneidezähne zur Druckentlastung kürzen, den Zahnstein entfernen, und den Besitzer anweisen, soweit es möglich ist, die Zähne und insbesondere die Zahnzwischenräume zu reinigen. Zur Begrenzung der Entzündung kann das erkrankte Zahnfleisch mit desinfizieren Lösungen betupft werden.

Nur durch Röntgenaufnahmen der veränderten Zähne und des Kieferknochens, kann eine klare Einschätzung des Ausmaßes der Erkrankung erfolgen. Sind die Befunde hochgradig, bleibt nach Ausschöpfung der konservativen Behandlungsmaßnahmen nur die Entfernung der betroffenen Zähne.

Den Pferden geht es schon kurze Zeit nach der Zahnextraktion wesentlich besser. Das Fressverhalten normalisiert sich und durch das Abklingen der chronischen Zahnschmerzen entwickelt sich schnell wieder ein gesundes Allgemeinbefinden.

Um die Entstehung dieser Erkrankung zu vermeiden, ist es ratsam, mindestens einmal jährlich eine Zahnkontrolle durchführen zu lassen.

Foto: Dr. Martens, Pferdeklinik Bockhorn
Knollenförmige Auftreibungen der Zahnwurzeln – (Hypercementosis) – 1 –

Foto: Dr. Martens, Pferdeklinik Bockhorn
Knollenförmige Auftreibungen der Zahnwurzeln – (Hypercementosis) – 2 –

Foto: Pferdeklinik Bockhorn
Röntgenbild eines Unterkiefers – knollenförmige Auftreibung der Zahnwurzeln, Auflösung der Zahnsubstanz

Foto: T.Roewer, Pferdeklinik Bockhorn
Zustand ca. 8 Wochen nach einer kompletten Entfernung der Oberkieferschneidezähne und einzelner Unterkieferschneidezähne.

Literatur:

  • Carsten Vogt: Lehrbuch der Zahnheilkunde beim Pferd. Schattauer Verlag für Medizin und Naturwissenschaften, Stuttgart 2011,ISBN 978-3794526901
  • Dr. Timo Zwick, Medizin-Kompendium (Cavallo)

 

Die Herpesvirusinfektion der Pferde ist eine hoch ansteckende Erkrankung und in der Pferdepopulation weit verbreitet. Die Infektion zeichnet sich neben den unten aufgeführten akuten Krankheitsverläufen durch ein lebenslanges Verbleiben der Viren im Organismus aus. Das Virus zieht sich nach Abklingen klinischer Erkrankungsanzeichen in bestimmte Körperzellen zurück und entzieht sich auf diese Weise dem Immunsystem des Pferdes. Eine vollständige Elimination des Virus ist so nicht möglich und das Pferd bleibt lebenslanger Virusträger, so daß 90% der Pferde als latente Virusträger anzusehen sind.

Die Ansteckung gesunder Pferde erfolgt gewöhnlich als Tröpfcheninfektion. Obwohl Herpesviren außerhalb der Pferde recht empfindlich sind, ist unter ungünstigen Bedingungen auch eine Übertragung durch Geräte und Personen möglich. Das besondere an den Herpesviren ist zudem, daß sich bei schlechter Immunitätslage Viren, die in den Pferden schlummern, reaktivieren können, um dann Krankheitssymptome zu erzeugen, ohne daß es zuvor zu einer Ansteckung von außen gekommen ist.

Es gibt verschiedene Krankheitsverläufe, bei denen insbesondere das equine Herpesvirus 1 (EHV 1) von großer Bedeutung ist:

  • Fieberhafte Atemwegserkrankung (sog. Rhinopneumonitis): EHV 1, EHV 4 Die Symptome beginnen in der Regel mit Fieber um 39°C, gefolgt von wässrigem Nasenausfluß und Husten. Die meisten Pferde zeigen nur milde Symptome. Durch eine bakterielle Sekundärinfektion kann es zu schwereren Krankheitsverläufen bis hin zu einer Lungenentzündung kommen.
  • Virusabort oder Geburt lebensschwacher Fohlen: EHV 1 (EHV 4) Ein durch Herpesviren verursachtes Verfohlen tritt meistens zwischen dem siebten Trächtigkeitsmonat und dem Abfohltermin auf. Im ungünstigsten Fall sind alle Stuten eines Zuchtbestandes betroffen. Die Aborte erfolgen in den meisten Fällen ohne vorherige Krankheitsanzeichen der Stute. Sollten Fohlen lebend geboren werden, so sind sie in der Regel lebensschwach und sterben häufig trotz intensivmedizinischer Betreuung nach wenigen Tagen.
  • Erkrankungen des Nervensystems: EHV1 Die am meisten gefürchtete, allerdings auch nicht so häufig auftretende Verlaufsform ist die Erkrankung des Nervensystems. Nach kurzer Fieberphase treten plötzlich Koordinationsstörungen auf, die in Form von schwankendem Gang oder Lähmungen insbesondere die Hinterhand betreffen. Störungen des Kot- und Harnabsatzes sind möglich. Sollten keine weiteren Komplikationen eintreten, kann sich die Symptomatik langsam bessern und ausheilen. Schwerwiegende Krankheitsverläufe, die das zentrale Nervensystem betreffen und zum Festliegen des erkrankten Pferdes führen, haben eine sehr schlechte Prognose und können zur Vermeidung von unnötigem Leiden eine Euthanasie des betroffenen Pferdes erforderlich machen.

Die Diagnose wird aufgrund klinischer Symptome zunächst als Verdachtsdiagnose gestellt. Die Absicherung der Diagnose erfolgt während der Fieberphase durch einen Virusnachweis aus dem Sekret des Nasen-/ Rachenraumes. Dies ist durch eine Tupferentnahme innerhalb weniger Tage möglich.

Die Therapie erfolgt symptomatisch und wird individuell dem Krankheitsbild angepasst. Eine direkte Bekämpfung der Herpesviren mit Virustatika kann versucht werden.

Vorbeugende Maßnahmen gegen Infektionen mit EHV1 und EHV4 sind zunächst im Stallmanagement zu sehen: Eine Verbesserung der Stallhygiene, Quarantäne für neu eingestellte Pferde und die räumliche Trennung von Zuchtstuten, Jährlingen und Reitpferden sind zu empfehlen. Gleichzeitig ist die regelmäßige Schutzimpfung gegen EHV1 und EHV4 angeraten. Ein guter Impfschutz besteht allerdings nur nach korrekt durchgeführter Grundimmunisierung (zwei Impfungen im Abstand von 4 – 6 Wochen) mit nachfolgend regelmäßiger Auffrischung (alle 6 Monate). Ein optimaler Impfschutz kann nur durch die Impfung aller Pferde des Bestandes erreicht werden. Ziel der Impfung ist nicht der 100 %-ige Schutz des einzelnen Pferdes, da auch geimpfte Pferde unter ungünstigen Bedingungen erkranken können, sondern die Reduzierung der in einem Bestand zirkulierenden Virusmenge. Je kleiner die freigesetzte Virusmenge ist, desto geringer ist der Infektionsdruck und damit ist die Wahrscheinlichkeit gering, daß Pferde trotz guter Immunitätslage erkranken.

Im Falle einer nachgewiesenen akuten Herpesvirusinfektion sind vorrangig folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Pferde mit Mattigkeit, Nasenausfluß, Fieber und Bewegungsstörungen sollten sofort tierärztlich untersucht werden. Die Diagnose ist durch einen Virusnachweis abzusichern.
  • Erkrankte und potenziell infizierte Tiere sind durch Sperren des Stalltraktes zu isolieren. Hygienemaßnahmen ergreifen!
  • Aus Beständen mit erkrankten Pferden sollten keine Pferde den Stall verlassen (~ 4 Wochen !). Personenverkehr unter Umständen einschränken.
  • Notimpfungen sind in erkrankten oder krankheitsverdächtigen Beständen zu unterlassen.

Weitere Informationen:

www.pferdesportverband-sh.de unter: Tierschutz
www.tiho-hannover.de unter: Klinik für Pferde

Die „Druse“ ist eine hochansteckende bakterielle Erkrankung der Equiden, hervorgerufen durch Streptococcus equi subspezies equi (Sc. equi ssp. equi).
Es erkranken vornehmlich Pferde im Alter zwischen 1 und 5 Jahren. Häufig sind jedoch nahezu alle Pferde eines Bestandes betroffen. Durch die Infektion entsteht eine für 3 bis 4 Jahre belastbare Immunität.

Die Bakterien werden durch direkten Kontakt mit kranken Pferden übertragen oder vektoriell durch beispielsweise Kleidung, Ausrüstung, Stallgeräte und Transporter verschleppt. Pferde können nach der akuten Krankheitsphase die Bakterien über mehrere Wochen ausscheiden. In seltenen Fällen entwickeln sich erkrankte Pferde zu klinisch unauffälligen Dauerausscheidern. Die Streptokokken sind recht widerstandsfähig und können auch unter ungünstigen Bedingungen bis zu 2 Monate außerhalb der Pferde überleben. Deswegen ist zur Vermeidung einer Verbreitung der Erkrankung neben gründlicher Stallhygiene eine ausreichen lange Quarantäne unerlässlich.

Die Streptokokken gelangen über die Nasen- und/oder Maulschleimhaut in den Körper der Pferde. Der weitere Weg der Bakterien führt in der Regel über die Lymphbahnen in die regionalen Lymphknoten. Nach einer Inkubationszeit von 2 bis 4 (-14) Tagen entwickeln die Pferde ein deutlich gestörtes Allgemeinbefinden, hohes Fieber, eitrigen Nasenausfluß, Husten und möglicherweise Kehlgangsschwellungen mit Schluckstörungen. Die zunächst geschwollenen Lymphknoten bilden innerhalb von 7 – 10 Tagen die drusetypischen Abszesse aus. Nach dem Aufplatzen oder Eröffnen der Abszesse entleert sich daraus hochgradig erregerhaltiger Eiter.

Es können atypische Krankheitsverläufe vorkommen, wobei die Symptomatik milder ist und Lymphknotenabszesse nur bei wenigen Pferden auftreten. Für die Stellung der Diagnose ist neben dem klinischen Bild der Nachweis von „Sc. equi ssp. equi“ aus dem Eiter abszedierter Lymphknoten oder aus Abstrichen der Nasenschleimhaut erforderlich. Die Behandlung richtet sich nach der Dauer und dem Grad der Erkrankung. Folgendes Konzept hat sich in der Praxis bewährt:

  • Für Pferde, die sich mit großer Wahrscheinlichkeit angesteckt haben, ist vor dem Auftreten klinischer Erscheinungen eine Behandlung mit Penicillin angeraten. Die Therapie sollte solange fortgeführt werden bis ein Infektionsrisiko nicht mehr gegeben ist.
  • Bei Pferden, die Krankheitsanzeichen haben, aber noch nicht unter Lymphknotenabszessen leiden, kann eine Penicillinbehandlung den Krankheitsverlauf abkürzen.
  • Bei Pferden mit Lymphknotenabszessen ist von einer Penicillinbehandlung dringend abzuraten, denn diese würde den Krankheitsverlauf nur verlängern. Zielführende Maßnahmen sind in diesen Fällen Isolation der Pferde, Wärmetherapie der erkrankten Lymphknoten, Abszeßspaltung und -spülung (siehe Abbildungen).
  • Schwer systemisch erkrankte Pferde mit Schluckstörungen und Atemnot benötigen über einen längeren Zeitraum (u.U. über Wochen) intravenöse Penicillinbehandlungen, entzündungshemmend und abschwellend wirkende Medikamente, Infusionstherapie und evtl. Ernährung über Magensonde.

Die Druseerkrankung kann als Folge von Absiedlung der Bakterien in andere Organsysteme zu verschiedenen Komplikationen führen. Erwähnt seien beispielhaft die Bildung innerer Abszesse in den Lymphknoten des Brust- oder Bauchraumes, die Entstehung von infektiösen Erkrankungen der Lunge, der Gelenke, des Zentralnervensystems und des Herzens sowie Kehlkopflähmungen oder chronische Vereiterungen der Luftsäcke.

Diese Auflistung unterstreicht die Bedeutung einer schnellen und nachvollziehbaren Diagnosestellung, ohne die keine zielgerichteten Behandlungen – auch zur Vermeidung dieser genannten Komplikationen – eingeleitet werden können.
Parallel zu Diagnostik und Therapie sind Maßnahmen der Prophylaxe zu ergreifen, die helfen, eine Weiterverbreitung der Infektion zu vermeiden:

  • Isolation des Bestandes: kein Pferd verläßt den Bestand und kein Pferd wird eingestallt bis die Infektion nachweislich beendet ist.
  • Personenverkehr minimieren, Schutzkleidung, Desinfektionsmaßnahmen
  • Identifikation von asymptomatischen Keimträgern / Ausscheidern
  • Trennung von infizierten und nachweislich negativen Pferden; die tägliche Temperaturkontrolle aller Pferde ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Neuerkrankungen.
  • Nach Abklingen der klinischen Symptome, Überprüfung der Pferde (bakteriologische Untersuchung von Nasentupfern) auf Keimfreiheit

Eine grundsätzliche prophylaktische Überlegung ist, nach Möglichkeit den Kontakt zu Pferden unbekannter Herkunft zu vermeiden. Zum Schutz des Bestandes sollten als wichtige hygienische Maßnahme die neu aufgenommenen Pferde ca. 2 – 3 Wochen getrennt von dem Bestand gehalten werden (Quarantäne).

Ein auf dem Markt befindlicher „Druse-Impfstoff“ ist nach den „Leitlinien zur Impfung von Pferden“ des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte e.V. (BpT) ausschließlich als Notfallmaßnahme zur Verringerung der klinischen Symptome bei akut infektionsgefährdeten Pferden zu empfehlen. Die prophylaktische Impfung nicht akut infektionsgefährdeter Ter wird ausdrücklich nicht empfohlen.

Quellen:

Ainsworth,D.M. und R.P.Hackett: Disorders of the Respiratory System.
in: Reed,S.M. et al. (2004): Equine Internal Medicine; Saunders, St. Louis.

Ständige Impfkommission Vet. Im Bundesverband Praktizierender Tierärzte:
Leitlinien zur Impfung von Pferden.
www.tierärzteverband.de

www.pferd.vetmed.uni-muenchen.de/download/infosheet_druse.pdf

Trächtigkeit
Die normale Trächtigkeitsdauer bei der Stute beträgt 320-360 Tage (11 Monate), es können jedoch individuelle Schwankungen von 305-375 Tagen Tragedauer vorkommen.
Das endgültige Ausreifen zum lebensfähigen Fohlen erfolgt in den letzten 4 Tagen der Trächtigkeit.

Vorbereitung
Etwa sechs Wochen vor dem Geburtstermin sollte die Stute zumindest nachts in den Stall, bzw. die Box gebracht werden, in der sie fohlen soll. Diese Zeit benötigt die Stute, um sich mit den stallspezifischen Keimen auseinander zu setzen und Antikörper dagegen zu bilden. Die Antikörper gibt sie dann über die erste Milch, die das Fohlen aufnimmt, das sog. Kolostrum oder Biestmilch, an das Fohlen weiter. Die Aufnahme des Kolostrums ist für das Fohlen lebensnotwendig, da es praktisch ohne Antikörper geboren wird.
Die Box sollte groß genug sein um Stute und Fohlen ausreichend Ausweichmöglichkeiten zu bieten und mit sauberem, frischem Stroh in ausreichender Menge eingestreut werden.

Geburt
Die Geburt wird vom Fohlen eingeleitet. Rund um den Geburtstermin sollte die Stute intensiv beobachtet werden, um die nahende Geburt anhand der folgenden Geburtsanzeichen zu erkennen.
Als Geburtsanzeichen können ein Einfallen der Beckenbänder, ein Größerwerden des Euters, Harztropfen am Euter und/oder ein Unterbauchödem erkannt werden. Außerdem wird die Scheide länger und eine Fältelung tritt auf.

Die Geburt selber kann man in 3 Phasen einteilen:

  • Öffnungsphase: Während der Öffnungsphase kommt es zur passiven Öffnung des Muttermundes und das Fohlen wird in die richtige Austreibungsposition gebracht, was allerdings einige Stunden dauern kann. Die Stute kann das Fortschreiten der Geburt um mehre Stunden hinauszögern, bis sie sich sicher und ungestört fühlt. Aus diesem Grund finden auch die meisten Fohlengeburten nachts zwischen 21.00 und 6.00 Uhr statt.
    Anzeichen, die während der Öffnungsphase an der Stute zu beobachten sind, sind Unruhe, Schwitzen, Schweifschlagen, häufiger Harn- und Kotabsatz in kleinen Mengen und häufiges Aufstehen und Niederlegen.
  • Austreibungsphase: Die Austreibungsphase dauert ca. 20 Minuten. Sie ist gekennzeichnet durch starke Wehen und den Blasensprung mit Abgang des Fruchtwassers. Die Stute legt sich hin, meist in Seitenlage. Das Fohlen beginnt, sobald der Kopf aus der Scheide ausgetreten ist, zu atmen. Sollte es zu diesem Zeitpunkt noch von Eihäuten bedeckt sein, müssen diese vorsichtig aufgerissen und entfernt werden, damit die Atemwege des Fohlens frei sind.
  • Nachgeburtsphase: Die Nachgeburtsphase schließt sich an die Geburt des Fohlens an. Sie dauert ca. eine Stunde und ist mit dem vollständigen Abgang der Nachgeburt beendet. Ist nach spätestens 3 Stunden die Nachgeburt noch nicht vollständig abgegangen, spricht man von einer Nachgeburtsverhaltung, welche als Notfall zu betrachten ist, und auf jeden Fall der tierärztlichen Behandlung bedarf.

Ist die Nachgeburt abgegangen, sollte sie auf Vollständigkeit kontrolliert werden, da es selbst bei kleinen in der Gebärmutter verblieben Resten zu schweren Entzündungen und zu Komplikationen bei der Stute, wie z.B. Geburtsrehe, kommen kann.

Nach der Geburt:

Prägung: Beginnend während der Austreibungsphase bis 2-3 Tage nach der Geburt erfolgt die Prägungsphase zwischen Stute und Fohlen. Um diese optimal zu gestalten, sollten Stute und Fohlen weitestgehend in Ruhe gelassen werden, d.h. jeder unnötige menschliche Kontakt ist zu vermeiden. Fühlt sich die Stute in dieser Zeit gestört, kann es zu Fehlprägung des Fohlens kommen, bzw. zu einem Wegstoßen des Fohlens, was das Überleben des Fohlens ernstlich gefährden kann, da es die extrem wichtige Biestmilch mit den lebensnotwendigen Antikörpern nicht aufnehmen kann.

Nabeldesinfektion: Nachdem die erste Kontaktaufnahme zwischen Stute und Fohlen stattgefunden hat muss der Nabel desinfiziert werden. Dies geschieht durch Eintauchen des Nabels in desinfizierende Lösungen, wie z.B. 0,5% Chlorhexidinlösung oder 2% Jodlösung. Der Prozess sollte in den ersten 3 Lebenstagen des Fohlens zweimal täglich wiederholt werden. Vierzehn Tage lang sollte der Nabel kontrolliert werden, ob er trocken und geschlossen ist, da es in diesem Zeitraum zu aufsteigenden Infektionen durch den Nabel kommen kann. Normalerweise reißt die Nabelschnur beim ersten Aufstehen der Stute nach der Geburt an einer vorgesehenen Stelle ca. 3-5 cm von der Bauchwand entfernt ab. Hierbei können kleinere Blutungen auftreten, die jedoch in der Regel rasch zum Stehen kommen. Reißt die Nabelschnur nicht von selber sollte sie vorsichtig durchgerissen und nicht geschnitten werden, da es beim Schneiden nicht zu dem gewünschten Zusammenziehen der Nabelgefäße kommt und somit vermehrt Blutungen auftreten können. Sollten Blutungen aus dem fohlenseitigen Teil der Nabelschnur auftreten, muss der Nabelstrang abgebunden werden. Eine nachfolgende tierärztliche Kontrolle ist angeraten.

Trinken des Fohlens: Ca. 15-30 Minuten nach der Geburt beginnt das Fohlen mit den ersten Aufstehversuchen. Sobald es steht beginnt es mit der Suche nach dem Euter und anschließend mit dem Trinken. Auch wenn man das Gefühl hat, dass sich das Fohlen zu ungeschickt anstellt, sollte man sich in Geduld üben und nicht zu früh eingreifen, da man dadurch Stute und Fohlen mehr irritiert als ihnen zu helfen. Ist das Fohlen jedoch nach einer Stunde noch nicht aufgestanden, bzw. hat es nach zwei Stunden noch keine Milch aufgenommen, so muss man doch eingreifen, da die Fohlen mit nur geringen Fettreserven geboren werden und schnell zu wenig Kraft zur selbständigen Milchaufnahme haben. Außerdem muss es innerhalb der ersten 24 Lebensstunden mindestens drei Liter Kolostrum aufnehmen. Danach schließt sich die Darmschranke des Fohlens und die Immunglobuline (Antikörper) können aus dem Darm nicht mehr resorbiert werden, wodurch das Fohlen dann keinen Schutz gegen Krankheitserreger hat. Um zu überprüfen, ob es genügend Biestmilch aufgenommen hat, kann man mit einem Schnelltest, dem sog. „SNAP-Test“ den Antikörpergehalt im Blut des Fohlens bestimmen. Ist dieser Wert zu niedrig, kann dem Fohlen , so lange die Darmschranke noch nicht geschlossen ist, mit der Nasenschlundsonde Biestmilch direkt in den Magen verabreicht werden. Später kann der mangelnde Immunglobulingehalt nur noch über eine Plasmainfusion ausgeglichen werden.

Abgang des Darmpechs: Da das Fohlen im Laufe der Trächtigkeit Fruchtwassers aufnimmt, bildet sich im Darm eine klebrig braune Masse, das Darmpech (Mekonium). Durch die erste Milchaufnahme wird die Darmtätigkeit angeregt und es kommt zum Absetzen des Darmpechs. Besonders bei Hengstfohlen kann es jedoch zu einem Eintrocknen und Verkleben des Mekoniums kommen, sodass dieses nicht mehr abgesetzt werden kann. Die Fohlen zeigen dann mitunter starke Koliksymptome. So ein Mekoniumverhalten kann durch die Verabreichung eines Klistiers, direkt nach der ersten Milchaufnahme, verhindert werden.

Zusammenfassung:

1,2,3 Regel:

Nach 1 Stunde sollte das Fohlen stehen.
Nach 2 Stunden muss es saugen.
Nach 3 Stunden muss die Nachgeburt abgegangen sein. Nach maximal 6 Stunden muss ein tierärztliches Eingreifen erfolgt sein.

Fohlenkiste
Da die Geburt des Fohlens ein schönes aber auch aufregendes Ereignis ist und man als Besitzer meist doch etwas angespannt ist, sollte man im Vorfeld schon einige Sachen in einer „Fohlenkiste“ herrichten:

  • Jodlösung + Dipgefäß zur Nabeldesinfektion
  • Waschlotion (z.B. Jodseife)
  • Handtücher
  • Einweghandschuhe
  • Eimer für die Nachgeburt
  • Strick, um die Nachgeburt bei einer Nachgeburtsverhaltung hochzubinden
  • Bandagen (zum Bandagieren des Schweifes)
  • Nabelschnurklemme
  • Fieberthermometer
  • Telefonnummern von Tierarzt, Händlern von Kolostralmilchersatz und Fohlenmilch.
  • Gleitgel *
  • Geburtsstricke *
  • Klistier *

Was ist eigentlich?

Eine zunehmende Zahl von Nachweisen des West-Nil-Virus (WNV) in Deutschland beunruhigt die Pferdehalter.

Erstmals im Jahre 1937 im West-Nil-District Ugandas beschrieben, sind in Afrika, den USA und den südeuropäischen Ländern seit geraumer Zeit klinische Krankheitsverläufe auch beim Pferd beschrieben. Zwischen 1999 und 2017 wurden z. B. in den USA knapp 30.000 Krankheitsfälle bei Pferden dokumentiert.
In Deutschland wurde laut Mitteilung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) das West-Nil-Virus 2019 bei 44 Vögeln, 11 Pferden und einem Menschen nachgewiesen (Stand 27.9.2019).

Als Reservoir für das Virus dienen Vögel. Während z. B. für Amseln, Sperlinge und Krähen die Infektion häufig tödlich verläuft, werden bei anderen Wildvögeln und beim Geflügel in der Regel asymptomatische Verläufe beobachtet. Die Verbreitung des WNV erfolgt über Stechmücken, die als Zwischenwirte dienen. Zielwirte sind dann wiederum Vögel (s. Abb.). Menschen und Pferde werden als Endwirte angesehen, d.h. von ihnen geht zwar keine weitere Verbreitungsgefahr aus, sie können aber trotzdem erkranken.

Die Infektion verläuft bei den meisten Pferden symptomlos. Nach Angaben der „Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet)“ entwickeln ca. 8 % der infizierten Pferde klinische Krankheitssymptome, häufig verbunden mit teils schweren neurologischen Erscheinungen. Die Infektion kann bei bis zu 40 % der erkrankten Pferde tödlich verlaufen.
Bei überlebenden Pferden sind neurologische Dauerschäden möglich. Die Erkrankung ist beim zuständigen Veterinäramt anzeigepflichtig.
Die Diagnose ist über labordiagnostische Untersuchungen (Virusnachweis, Nachweis infektionsspezifischer Antikörper) abzusichern. Zuständig ist hierfür das FLI (Bundesinstitut für Tiergesundheit).

Eine spezifische Behandlung der Erkrankung ist nicht möglich.
In ihrem Hinweis zur aktuellen WNV-Situation (24.9.2019) geht die „StIKo Vet“ von einem weiteren Anstieg der Erkrankungszahlen aus und wiederholt die Empfehlung, Pferde in den bereits betroffenen Gebieten Mitteldeutschlands und Bayerns (s. Abb.) und in benachbarten Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen mit einem in Deutschland verfügbaren Impfstoff gegen die Erkrankung impfen zu lassen. Das gilt auch für Pferde, die in der Mückensaison nur vorübergehend in diese Gebiete (z.B. zu Turnieren) verbracht werden. Zum Schutz der Pferde sollte die Grundimmunisierung vor Beginn der Mückensaison, d.h. vor Anfang Mai abgeschlossen sein. Umfassende Erfahrungen mit der Impfung von Pferden haben in den USA gezeigt, dass schwere neurologische Formen der Erkrankung durch die Impfung mit ausreichender Sicherheit verhindert werden können.

Bei zunehmender klimatischer Erwärmung ist davon auszugehen, dass die Virusausbreitung in Mücken und Vögeln weiter in Richtung Norden fortschreitet. Aktuell sind erste Virusnachweise aus toten Vögeln aus Hamburg gemeldet. „Offenbar haben die durch den Klimawandel bedingten ungewöhnlich warmen Sommer der letzten beiden Jahre dazu beigetragen, dass sich das WNV nördlich der Alpen etabliert hat“, sagt Jonas Schmidt-Chanasit, Leiter der Virusdiagnostik am Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM).

Quellen:

Möglichkeiten regenerativer Therapien bei Gelenks- und Sehnenerkrankungen des Pferdes.
Autor: Dr. Jürgen Martens

Die in der Humanmedizin seit Jahren angewandte Methode, findet seit einiger Zeit auch in der Tiermedizin Anwendung.

Auch unsere Pferdeklinik bietet diese neue Therapieform an. Diese Behandlung ist sowohl für Pferde mit entzündlichen und entzündlich-degenerativen Gelenkserkrankungen als auch bei verletzungsbedingten Sehnenerkrankungen geeignet.

ACS – Therapie
(ACS = autologes, conditioniertes Serum)

Wirkungsprinzip
Nachdem der verantwortliche Stoff für die Vermittlung der Entzündung identifiziert worden war (Interleukin 1), konnten Forscher auch den körpereigenen Stoff finden, der eine ausgeprägte Entzündungshemmung bewirkt und dadurch die Regeneration des geschädigten Gewebes unterstützt. Dieser Stoff, bei dem es sich um ein körpereigenes Protein handelt, wurde als Interleukin 1- Rezeptorantagonist (kurz IL-1RA) bezeichnet, da dieses Protein die Wirkung des Interleukins hemmt. Diese Erkenntnis des Gegenspieler-Prinzips machte man sich zu nutze, um diese Anti-Interleukin-Therapie zu entwickeln.
Neben der entzündungshemmenden Wirkung der körpereigenen Zytokininhibitoren (IL-1RA) wird auch die Aktivität körpereigener Wachstumsfaktoren genutzt, um geschädigte Gewebsstrukturen zu regenerieren.

Eine eigens dafür eingerichtete Laboreinheit erlaubt es uns, unsere Patienten mit dieser hochwirksamen entzündungshemmenden Methode zu behandeln. Die Behandlung zeichnet sich durch eine sehr gute Verträglichkeit aus, da körpereigene Wirkstoffe verabreicht werden.

Wie funktioniert die ACS-Therapie?
Dem Patienten werden bei der ACS-Therapie mit einer Spezialspritze 50 ml Blut aus der Vena jugularis (Halsvene) unter aseptischen Bedingungen entnommen. In einem speziellen Verfahren wird die Konzentration von eigenem Interleukin Rezeptor Antagonist (IL-1RA) und verschiedenen Wachstumsfaktoren erhöht. Dieser Prozess findet innerhalb von 24 h in einem Wärmeschrank statt. Das anschließend gewonnene Serum wird mit Hilfe steriler Filter gereinigt und portionsweise in einzelnen Spritzen aufgezogen. Die zu injizierende Serummenge richtet sich nach der Gelenkgröße und den vorhandenen Knorpelschäden.
Das Serum wird unter aseptischen Bedingungen in das zu therapierende Gelenk injiziert. Eingefroren können die restlichen Proben bis zu sieben Monate gelagert werden, so dass sie für Wiederholungen der Injektionen problemlos zur Verfügung stehen.

Für welche Gelenksprobleme kann die Therapie verwendet werden?
Grundsätzlich kann die ACS-Therapie bei jeder Art und in jeder Phase einer Gelenksentzündung verwendet werden. Die bisher genutzten Medikamente (insbesondere Hyaluronat und Corticosteroide) können nach wie vor in einem akuten Zustand einer Gelenksentzündung angewendet werden. Aufwand und Kosten der ACS-Therapie rechtfertigen ihren Einsatz insbesondere bei Versagen der initial konservativen Therapie. Das heißt:

Wenn das erkrankte Gelenk mit „regulären“ Medikamenten ohne Erfolg vorbehandelt wurde, oder sich die Entzündung verschlimmert, können wir auf diese neue Therapie zurückgreifen.

Abhängig von der Größe des Gelenkes sind pro Behandlung unterschiedliche ACS-Volumina nötig. Die Gelenksinjektion sollte zwei- bis dreimal jeweils im Abstand von 8 – 14 Tagen wiederholt werden. Therapiepläne können individuell für jedes Pferd auf der Grundlage der jeweiligen Erkrankung und dem (sportlichen) Einsatz erstellt werden.

Vergleichende Untersuchungen (Hyaluronat / Corticosteroide vs. ACS) bescheinigen der ACS-Therapie einen signifikant höheren Behandlungserfolg. Damit stellt die ACS-Therapie eine sinnvolle Alternative in der Behandlung entzündlicher Gelenkserkrankungen des Pferdes dar.

PRP-Therapie
(PRP = platelet rich plasma = autologes, thrombozytenangereichertes Plasma)

Auch der Sehnenapparat wird durch Verletzungen und durch Überbelastungen geschädigt. Die dabei auftretenden Lahmheiten bedürfen oft einer langwierigen Behandlung mit wochen- bis monatelanger Ruhephase. Sehnenverletzungen sind häufig durch Faserzerstörungen (-zerreißungen) gekennzeichnet, die vom Körper normalerweise durch weniger belastbare Bindegewebsfasern repariert werden.

Hintergrund des PRP- Wirkungsprinzips ist die Freisetzung verschiedener Wachstumsfaktoren aus Blutplättchen (= Thrombozyten, platelets). Thrombozytenkonzentrate haben sich als wirksam in der Behandlung von verletzungsbedingten Sehnenerkrankungen erwiesen.

Das Ausmaß und die Lokalisation der Sehnenerkrankung stellt der Tierarzt mittels einer Ultraschalluntersuchung fest.

Ähnlich wie bei der ACS-Therapie wird dem erkrankten Pferd unter aseptischen Bedingungen Blut entnommen. In unserer dafür extra eingerichteten Laboreinheit, wird die Blutprobe speziell aufbereitet. Dabei werden die Thrombozyten im Serum angereichert und anschließend konzentriert gewonnen. Dieses vorbereitete Plasma wird dann unter Ultraschallkontrolle gezielt in den Defekt der Sehne injiziert.

Die zeitnahe Wirkung ist schmerzstillend, entzündungshemmend und abschwellend. Der genaue Wirkungsmechanismus ist dabei im Detail noch nicht endgültig geklärt. Die Hauptwirkung dürfte jedoch von der Freisetzung verschiedener Wachstumsfaktoren aus den angereichten Thrombozyten ausgehen. Dies führt zu einer Verbesserung der Qualität des im Verletzungsbereich entstehenden neuen Sehnenfasergewebes und möglicherweise auch zu einer Verkürzung der Rekonvaleszenzzeit. Mehrere Injektionen in den betroffenen Bereich können sinnvoll sein. Das ideale Zeitfenster zur Behandlung liegt zwischen einer und drei Wochen nach Auftreten der Verletzung.

Der Vorteil liegt auch bei dieser Therapie in der Behandlung mit körpereigenen Wirkstoffen.

Wenn Sie sich fragen, ob bei ihrem Pferd eine der o.g. Therapien sinnvoll sein könnte und Sie Rat wünschen, rufen Sie uns an (04195-990040) oder schicken Sie uns eine E-Mail an: info@pferdeklinik-bockhorn.de

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