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Equine rezidivierende Uveitis

Die ERU ist eine relativ häufig vorkommende Augenerkrankung beim Pferd (ca. 6-9%). Sie führt in den meisten Fällen mittel- bis langfristig zur Erblindung des betroffenen Auges. Bei ca. einem Drittel der betroffenen Pferde erkranken beide Augen.

Auslöser der Erkrankung ist in den weitaus meisten Fällen eine durch Leptospiren verursachte bakterielle Infektion und eine daraus resultierende immunologische Reaktion gegen körpereigene Strukturen des inneren Auges.

Die auslösenden Leptospiren kommen überall vor und werden meist über Kleinnager (Mäuse, Ratten) verbreitet. Mangelhafte Stallhygiene erhöht den Infektionsdruck. Die Aufnahme der Bakterien erfolgt über Futter und/oder Wasser. Antikörperuntersuchungen zeigen, dass nahezu jedes Pferd im Laufe seines Lebens mit diesen Bakterien in Kontakt kommt. Warum einige Pferde infolgedessen eine ERU entwickeln, ist bisher nicht geklärt.

Klinische Symptomatik

Bei einer akuten inneren Entzündung des Auges (Uveitis) ist das betroffene Auge geschwollen und schmerzhaft. Meistens ist das Auge fast geschlossen und tränt sehr stark. Häufig sieht man eine Trübung im Bereich des vorderen Augenabschnittes. Ein weiteres Symptom ist die in allen Fällen stark verengte Pupille (Miosis).

Die Symptomatik kann allerdings von Pferd zu Pferd sehr unterschiedlich sein. Während bei vielen Pferden die starke Schmerzhaftigkeit nicht zu übersehen ist, gibt es auch Fälle mit geringen Krankheitsanzeichen, so dass dem Besitzer häufig nur ein leichter Tränenfluß oder vermehrtes Blinzeln auffällt. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die Erkrankung als Lidbindehautentzündung unterschätzt und in Eigenregie behandelt wird. Dadurch bleibt die eigentliche Erkrankung lange Zeit unerkannt. Als Folge der abgelaufenen Entzündungsschübe entstehen charakteristischerweise Folgeschäden wie Verklebungen im Bereich der Iris, Linsentrübungen, Glaskörpertrübungen bzw. Einlagerungen im Glaskörper. Dies führt anfangs zur Beeinträchtigung der Sehfähigkeit und kann letztendlich zur vollständigen Erblindung führen. In fortgeschrittenen Krankheitsstadien ist eine Verkleinerung des Augapfels zu erkennen. In seltenen Fällen kommt es zu einer sekundären Augeninnendruckerhöhung (Glaukom).

Diagnostik

Bei Verdacht auf ERU sollten die Augen des Pferdes umgehend mittels spezieller Spiegel sorgfältig untersucht werden, um insbesondere Veränderungen des Augeninneren beurteilen zu können. Sollte sich dabei der Verdacht auf eine ERU erhärten, können die Befunde mittels Sonographie (Ultraschall) verifiziert werden.
Zur weiteren Absicherung der Diagnose, kann in einer Kurznarkose etwas Flüssigkeit aus der vorderen Augenkammer entnommen und labordiagnostisch auf Antikörper gegen Leptospiren untersucht werden.

Behandlung

Ein akuter Schub muss unverzüglich behandelt werden. Zur sofortigen Weitstellung der Pupille wird das erkrankte Auge lokal mit Atropin in Tropfen- oder Salbenform versorgt. Zusätzlich erfolgt eine Behandlung mit cortisonhaltigen Augensalben. In der akuten Phase ist die häufige Medikamentengabe besonders wichtig. (optimal 6-8 x täglich). Begleitend sollte das Pferd systemisch mit entzündungshemmenden und schmerzlindernden Medikamenten versorgt werden.Trotz intensiver und konsequenter medikamenteller Therapie treten häufig Rezidive (erneute Entzündungen) auf. Die z. Zt. einzige Möglichkeit, weitere Entzündungsschübe und damit die fortschreitende Zerstörung des Auges zu stoppen, besteht in einer Glaskörperoperation (Vitrektomie). Je früher eine Vitrektomie durchgeführt wird, desto größer ist die Chance das Auge und damit die Sehfähigkeit zu erhalten.

Vitrektomie

Die Vitrektomie kann nur in Vollnarkose durchgeführt werden. Ziel der Operation ist es, verändertes Glaskörpergewebe des betroffenen Auges auszutauschen. Hierzu werden zwei kleine Zugänge über die weiße Augenhaut (Sklera) in den Glaskörper gelegt. Während über den einen Zugang unter optischer Kontrolle das Glaskörpermaterial sowie darin befindliche entzündliche Einlagerungen und immunologische Produkte abgesaugt werden, wird zeitgleich über den zweiten Zugang eine Ersatzflüssigkeit im gleichen Volumen- / und Druckverhältnis zugeführt. Danach werden beide Zugänge mit feinem Nahtmaterial verschlossen. Das Pferd erhält anschließend für einige Tage antibiotische Augensalben. In den weitaus meisten Fällen erfolgen keine Entzündungsschübe mehr und das Pferd ist damit beschwerdefrei. Außerdem wird postoperativ die Sehfähigkeit deutlich verbessert sein.

Vitrektomie – endoskopische Kontrolle des OP-Verlaufes (Foto: Dr. Martens)

In einigen Fällen ist die Erkrankung so weit fortgeschritten, dass eine Vitrektomie nicht mehr sinnvoll ist. Um dem betroffenen Pferd weitere Leiden zu ersparen, kann es in dieser Situation angezeigt sein, das erkrankte Auge zu entfernen. Um den kosmetischen Effekt dieses Eingriffes zu verbessern, wird in unserer Klinik ein Silikonimplantat in die Augenhöhle eingelegt. Darüber werden die Augenlider verschlossen. Das Implantat heilt i.d.R. komplikationslos ein und erhält für den Betrachter die Symmetrie des Pferdekopfes.

 

Das Equine Cushing Syndrom (ECS)

Definition

Die ursprüngliche Benennung der Erkrankung mit dem Begriff ECS lässt sich auf die Ähnlichkeit der Krankheit bei Mensch und Hund zurückführen.
Der neue und präzisere Bezeichnung – Pituitary pars intermedia dysfunction (PPID)- bezieht sich auf die Lokalisation der Krankheit.
(Weiteres Synonym: Hypophysenadenom)

Dieser Erkrankung betrifft vorwiegend alte Pferde und Ponies ab einem Alter von ca. 19 Jahren bei der sich ein gutartiger Tumor (Adenom) im Bereich der Hirnanhangsdrüse (der Pars intermedia der Hypophyse) bildet.

Pathomechanismus

Der gutartige Tumor im Bereich der Hirnanhangsdrüse verursacht durch seine Anwesenheit eine Hypertrophie der Hirnanhangsdrüse und/oder eine Druckatrophie von Hirnanhangsdrüsengewebe sowie Kompression anliegender Bereiche.
Durch diesen Vorgang reagiert die Hirnanhangsdrüse als wichtiges Organ im Hormonstoffwechsel mit einer Überaktivität in der Hormonproduktion.
Die Folge ist eine erhöhte Produktion von spezifischen Hormonen.
Dadurch wird eine Reaktionskette ausgelöst, in der ein Hormon die Überproduktion eines anderen auslöst, das wiederum regt die Überproduktion eines weiteren Hormones an …. . Bei dieser Kette kommt es nicht wie üblicherweise zu einer Hemmwirkung durch die produzierten Hormone, wenn genügend Hormon vorhanden ist (negativer „Feedback“).

Betroffene Hormone sind:

  • Pro-Opiomelanocortin und Spaltprodukte dieses Hormones (ACTH, CLIP,
  • a-MSH, Lipoproteine, Endorphine etc.)
  • Desweiteren ist der zirkadiane Rhythmus des Kortisolspiegels gestört. In der Regel liegt keine Erhöhung des Kortisolspiegels vor.
  • Dopaminkonzentration ist durch andere Hormone vermindert. Dadurch fehlt die inhibitorische Wirkung des Dopamins.

Symptome

  • Hirsutismus 55-80% der erkrankten Pferde leiden an überlangem, gelocktem und dickem Haarkleid mit fehlendem Haarwechsel.
  • Gelegentlich zeigen die Pferde lokale Haarlosigkeit (Alopezie).
  • Polyurie/Polydipsie (vermehrter Harnabsatz/vermehrte Wasseraufnahme) Verursacht durch eine Glukosurie;
  • Muskelatrophie und Gewichtsverlust Typischerweise zeigen die Pferde einen Senkrücken und Pendelabdomen.
  • Apathie
  • Reduziertes Schmerzempfinden (Durch die erhöhte und anhaltende Endorphinproduktion;)
  • Ödeme (Durch mineralkortikoide Effekte;)
  • Retroorbitale Fettdepots/“Speck“-Hals (Durch eine Fettumverteilung;)
  • Hyperhidrose Vermehrtes (lokales) Schwitzen;

Begleiterkrankungen

  • Hufrehe (Verursacht durch eine Hyperinsulinämie und häufig sehr therapieresistent;)
  • Infektiöse Hauterkrankungen (Verursacht durch eine Immunsuppression;)
  • Zahnerkrankungen und Sinusitis (Verursacht durch eine Imminsuppresion;)
  • Pneumonie (Verursacht durch eine Immunsuppression;)
  • Abszesse (Verursacht durch eine Immunsuppression;)
  • (Narkolepsie und/oder Epilepsie)
  • (Infertilität)

Diagnostik

Bereits das klinische Bild (äußeres Erscheinungsbild) lässt eine gesicherte Diagnose zu.
Jedoch ist für eine erfolgreiche Behandlung des Pferdes mit therapiebegleitenden Verlaufkontrollen und angepasster Medikamentendosis die Erhebung eines Hormon- und Stoffwechselprofils außerordentlich wichtig.

ACTH (Verschiedene Tests sind möglich. Jedoch unterliegen diese Tests einer Jahreszeitenabhängigkeit. Ansonsten sind falsch-positive bzw. falsch-negative Ergebnissen möglich!!)
Insulin, Glucose und Triglyceride (Zur Abgrenzung bzw. Ausschluß von weiteren Stoffwechselerkrankungen wie Hyperlipidämie und Equines metabolisches Syndrom;)

Therapie

Pergolid bzw. Pergolidmesilat (Prascent® Böhringer Ingelheim)Das Pergolidmesilat ersetzt beim erkrankten Pferd das fehlende hemmend wirkende Dopamin. Dieser „Dopaminersatz“ wirkt hemmend auf den hormonüberproduzierenden Anteil der Hirnanhangsdrüse. Die Folge ist eine Senkung der unphysiologisch hohen Konzentration der Hormone wie ACTH, CLIP, Lipoproteine, Endorphine und MSH.
Für eine Dosisanpassung des Medikamentes wir anfänglich im 8-wöchigen Rhythmus der ACTH-Spiegel überprüft.
Die Erkrankung ist chronisch, da der Tumor in der Hirnanhangsdrüse nicht behandelbar ist. Das bedeutet, dass die Behandlung mit dem Pergolidmesilat lebenslang ist!

Fütterung

  • Futterrationskalkulation (Ableitung des Energie- und Nährstoffbedarfes unter Berücksichtigung der Körpermasse und Arbeitsleistung;)
  • Heu zur freien Verfügung (mindestens 1,5Kg/100Kg Körpergewicht)
  • Wasser ad libitum
  • Fütterung in vielen kleinen Portionen
  • Bei hohem Energiebedarf Austausch von Stärke gegen Fett (Planzenöl, Reiskleie, kommerzielle stärke- undzuckerreduzierte Mischfutter)
  • Vorbeugung des Muskelaufbaues durch Aminosäurenpräparate (Soja- oder Leinenextraktionsschrot, kommerzielle Aminosäurepräparate)
  • Adäquate Zink- und Vitamin C-Versorgung

Das Equine metabolische Syndrom (EMS)

Definition

Das EMS ist eine endokrine Erkrankung und wird folgendermaßen definiert:

Adipositas (Fettleibigkeit) + Insulinresistenz + klinische oder subklinische Reheschübe in Abwesenheit von anderen erkennbaren Ursachen wie Endotoxämie oder akuter Überfütterung mit Stärke oder Fruktanen.

Pathomechanismus

Viele Pferde nehmen eine Futtermenge auf, die den eigenen Energiebedarf im Verhältnis zur geleisteten Arbeit deutlich übersteigt. Dies betrifft nicht nur Pferde, die in Zeiten geringerer Belastung zu viel Kraftfutter erhalten, sondern auch Pferde die vorwiegend von Raufutter ernährt werden.

Zusammenfassend gesagt: Es besteht eine Kombination aus Bewegungsmangel und einer hyperkalorischen Ernährung.
Daneben existiert bei Ponies und Robustrassen eine genetische Besonderheit, die an diese Tiere ein wechselndes Nahrungsangebot anpasst („thrifty genes“). In der futterreichen Jahreszeit (Sommer und Herbst) haben diese Pferde einen erhöhten Appetit und fressen sich ein Fettpolster an. Begleitend dazu besteht eine temporäre Insulinresistenz, so dass die aufgenommene Energie als Fett gespeichert werden kann. In der Winterzeit wird dann diese Energiereserve bei normaler Insulinempfindlichkeit genutzt. Nun werden diese Ponies und Robustrassen nur selten unter Berücksichtigung dieser Besonderheit gefüttert, was häufig zu einer Verfettung dieser Tiere führt.
Fettgewebe ist nicht nur Enegiespeicher, sondern – insbesondere das omentale Fett- auch hormonell aktiv. Diese vom Fettgewebe produzierten Adipokine (Leptin, TNF-α, Interleukin-6 und 11-β-Hydroxysteroiddehydrogenase) beeinflussen eine große Anzahl von Stoffwechselfunktionen.

Das Leptin hat dabei eine wichtige Funktion bei der Regulierung des Hungergefühles im ZNS.
TNF- α und Interleukin-6 sind Entzündungsmediatoren, die bei vermehrter Produktion zu einem chronisch systemischen Entzündungszustand führen.
Beide Fehlsteuerungen durch diese Hormone tragen zum Zustand der Insulinresistenz und der Entstehung der Hufrehe bei.
11-β-Hydroxysteroiddehydrogenase bewirkt eine Umwandlung von metabolisch inaktivem Kortison in das aktive Kortisol. Dieses Kortisol führt zu einer weiteren Zunahme von Fettgewebe und verstärkt die Insulinresistenz.
Insulinresistenz bedeutet die Unfähigkeit des insulinabhängigen Gewebes auf das zirkulierende Insulin adäquat zu reagieren. Diese verschlechterte „Insulinantwort“ der Zellen führt zu einer gesteigerten Insulinausschüttung mit chronisch erhöhtem Insulinspiegel.

Vorkommen und klinische Symptome

  • Pferde und Ponies im Alter von 6-20 Jahren
  • Robustrassen (genetische Prädisposition), aber auch Warmblüter
  • leichtfuttrige Tiere, die trotz Diät nicht abnehmen
  • i. d. R. deutliches Übergewicht
  • Leistungsschwäche
  • Charakteristische atypische Verteilung der subkutanen Fettpolster (Mähnenkamm, hinterer Rumpf und um die Schweifrübe herum und bei Wallachen häufig ein verdicktes Präputium)
  • akute oder subakute Hufrehe

Diagnostik

  • Einschätzung des Ernährungszustandes
  • Bestimmung von Glukose- und Insulinspiegel im Blut (Unterliegt starken Schwankungen bei Schmerzzuständen und ist daher nicht aussagekräftig bei einem akuten Reheschub!)
  • Intravenöser Glukosetoleranztest
  • Kombinierter Glukose-Insulin Test

Differentialdiagnose

Aufgrund von Ähnlichkeit in der Symptomatik und dem gehäuften Auftreten bei älteren Pferden muss differentialdiagnostisch auch an das „equine Cushing Syndrom“ gedacht werden.

Therapie

  • Bewegung (bei akuter Rehe nicht möglich)
  • Futterumstellung und/oder Diät (Vermeidung von Futter mit hohem glykämischen Index: kein Kraftfutter, Heu mit nicht mehr Gehalt als 10% an Zucker und an Stärke; wässern des Heus entzieht nochmals lösliche Kohlenhydrate; Keine Karotten, Äpfel, Weizenkleie, Melasse etc.; Weidegang wegen des hohen Fruktangehaltes im Gras vermeiden;) Fazit: Kein Krippenfutter und dafür stärke- und zuckerarmes Heu; Die Pferde nicht Hungern lassen, da unter diesem Futterentzug vermehrt Fette abgebaut werden und die Tiere in die nächste Soffwechselerkrankung (Hyperlipidämie) entgleiten können.
  • Medikamente Es gibt keine wirksamen Medikamente deren Erfolg und Sicherheit beim Pferd eindeutig nachgewiesen ist. Jedoch sollten Folgeerkrankungen wie z.B. die akute Hufrehe medikamentell behandelt werden.

Fehlanpassungssyndrom (NFS)

Definition

Das NFS zählt bereits seit Generationen zu einer der am meisten vorkommenden Erkrankung bei neugeborenen Fohlen. Es handelt sich dabei um eine nichtinfektiöse Erkrankung, deren Erscheinungsbild von milden bis hochgradigen Abweichungen vom Normalverhalten eines Fohlens gekennzeichnet ist.

Ätiologie

Die zugrunde liegenden pathophysiologischen Vorgänge bei dieser Erkrankung des Fohlens sind noch völlig unklar. Aufgrund von Parallelen zu einem Erkrankungsbild aus der Humanmedizin, wird als Ursache der Erkrankung einer perinatalen Hypoxie/Asphyxsie vermutet.
Die Ursachen für eine Sauerstoffunterversorgung des Fetus bzw. Neugeborenen sind vielfältig:

Maternale Ursachen

  • Reduzierte Sauerstoffversorgung durch die Mutterstute (Anämie, Lungenerkrankungen, kardiovaskuläre Erkrankungen)
  • Verminderte Durchblutung der Plazenta (erhöhter oder verminderter Blutdruck, abnormale Uteruskontraktionen etc.)

Placentare Ursachen

  • Vorzeitige (Teil-)ablösung der Plazenta
  • Plazentare Insuffizienz (z.B. bei Zwillingen)
  • Plazentare Dysfunktionen (Plazentitis, Plazentaödem etc.)
  • Verminderte Nabelschnurdurchblutung

Geburtsabhängige Ursachen

  • gestörter Geburtsverlauf
  • Geburtseinleitung
  • Kaiserschnitt

Neonatale Ursachen

  • Prämaturität (Unreifes Fohlen)
  • Lungenerkrankungen (Mekonium- oder Milchaspiration, septische Pneumonie etc.)
  • Septischer Schock
  • Anämie (neonatale Isoerythrolyse, starke Nabelschnurblutungen etc.)
  • Angeborene kardiovaskuläre Erkrankungen

Das Fehlanpassungssyndrom wird bei Fohlen verschiedenster Rassen und weltweit gefunden.

Symptome

Kategorie 1:
Zeitgerechte Geburt ohne Besonderheiten. Das Fohlen erscheint bei der Geburt normal. Erste Anzeichen sind 6-24 h nach der Geburt zu beobachten.

Kategorie 2:
Schwieriger Geburtsverlauf oder veränderte Plazenta. Das Fohlen erscheint von Anfang an nicht normal.

  • Verhaltensstörungen: Fohlen suchen nicht nach dem Euter, strecken die Zunge heraus und niesen, z. T Überempfindlichkeit bei Berührungen
  • Fehlender Saugreflex, keine Futteraufnahme
  • Unfähigkeit aufzustehen oder länger stehenzubleiben, zielloses Umherwandern, ungerichtete Galoppbewegung.
  • Zentrale Blindheit, Pupillen unteschiedlich weitgestellt
  • Ophistotonus (überstreckte Kopf-Hals-Haltung), Verlust der Körperspannung
  • Krämpfe
  • Koma oder tiefer Schlaf
  • Abnorme Atemmuster, Atemnot, erhöhte Atemfrequenz
  • erhöhte Herzfrequenz (mehr als 150 Schläge pro Minute), pochender Puls
  • verminderter oder gar kein Harnabsatz aufgrund beeinträchtigter Nierenfunktion
  • Durchfall, Kolik, Darmverschluß und Darmentzündungen als Folge der mangelhaften Sauerstoffversorung des Magen-Daram-Traktes
  • Blutarmut

Diagnose

Die Diagnose NFS wird fast immer im Ausschlußverfahren gestellt, da es keine spezifischen, klinischen und labordiagnostischen Untersuchungen gibt, die einen eindeutigen pathognomonischen Befund ergeben können.
Das gesamte Blutbild und die Blutgasanalyse können ohne besondere Befunde sein, sogar die zerebrospinale Flüssigkeit ist oft unverändert in ihrer Zusammensetzung.

Therapie

Das Ziel der Therapie ist:

  • Kontrolle der Krampfzustände
  • Korrektur von Stoffwechselstörungen
  • Stabilisierung der arteriellen Blutgaswerte
  • Gewährleistung einer guten Gewebedurchblutung
  • Aufrechterhaltung/Stabilisierung einer guten Nierenfunktion
  • Behandlung von Störungen des Magen- und Darmtraktes
  • Vorbeugung und Behandlung von Sekundärinfektionen

Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass das Fohlen unverzüglich in eine
24-Stunden-intensiv-Betreuung einer Klinik gelangt.
Permanente Beobachtung, Kontrollen der Organsysteme, Laborscreenings und künstliche Ernährung sind unerlässlich.

Prognose

Die Prognose für Fohlen mit NFS ist gut, wenn der Zustand des Fohlens frühzeitig erkannt und eine intensive Therapie begonnen werden kann.

Hyperlipämie

Ätiologie und Pathophysiologie

Es handelt sich um eine sekundäre Fettstoffwechselstörung. Die Hyperlipämie ist keine selbstständige Primärerkrankung.

Am häufigsten erkranken Shettland Ponies, Isländer, Fjordpferde, Esel und eher selten Großpferde. Erkrankte Tiere befinden sich bereits eine zeitlang in einer energetischen Unterbilanz mit unterschiedlichsten Ursachen. Zur Deckung des Energiebedarfs werden Fettdepots zu einem unverhältnismäßig hohem Anteil abgebaut.
Diese abgebauten Fette reichern sich in Form von Triglyceriden im Blut an und gelangen zur Leber. Die Aufnahmekapazität der Leber ist jedoch durch die Masse an freigewordenen Triglyceriden bald erschöpft. Die Folge ist eine starke Anreicherung von Triglyceride im Blut und in der Leber in Form einer fettigen Leberdegeneration.
Das zentrale Ereignis in der Entwicklung dieser Erkrankung scheint die Hemmung der Insulinaktivität zu sein. Insulin sorgt normalerweise für die Fettspeicherung. Eine unnatürliche Hemmung der Insulinaktivität führt folglich zu einer Mobilisierung der Fettdepots. Bei Robustrassen wie z.B. Isländern, Haflingern, Fjordpferden, Shetties und Eseln ist eine Veranlagung zur Insulinresistenz angeboren, was die Prädisposition unter anderem zu dieser Stoffwechselerkrankung erklärt.

Auslösende Faktoren können sein:

  • Trächtige oder laktierende adipöse (Pony)-Stuten
  • Hungerzustände aufgrund von unzureichender Fütterung oder anhaltenden Fastens aufgrund von Fieber, Magen- und Darmerkrankungen, Zahnerkrankungen etc.
  • Starker Endoparasitenbefall
  • EMS (Equines metabolisches Syndrom) und Störungen im Insulinhaushalt
  • Stress (Besitzer-, Stallwechsel und Transport)

Symptome

  • guter bis sehr guter Ernährungszustand
  • Apathie/Depression und allgemeine Schwäche
  • Anorexie (keine Futteraufnahme und eine stark reduzierte Flüssigkeitsaufnahme)
  • Ataxie
  • erhöhte Herzfrequenz (70-80 Schläge pro Minute) und Herzrythmusstörungen als Folge der fettigen Herzmuskelschädigung
  • erhöhte Atemfrequenz
  • Ikterus (Schleimhäute gelblich, verwaschen, z. T. gerötet)
  • fehlende Darmgeräusche
  • einzelne mit Schleim überzogene Kotballen im Enddarm
  • Maulgeruch (Ammoniak)
  • Diarrhoe
  • milde Koliken
  • Fieber
  • Ödeme
  • klinische Anzeichen eines Leberversagens oder -insuffizienz

Diagnose

Eine Verdachtsdiagnose ergibt sich aus dem oben beschriebenen klinischen Bild. Sicher gestellt werden kann sie anhand folgender Laborparameter:

  • Serum/Plasma milchig-hellbraun mit Blaustich und milchig-weißer Oberschicht
  • Triglyceride 4,7 bis 78,6 mmol/l (Normwert: <0,1 mmol/l)
  • bei gravierenden Verläufen Hämokonzentration mit metabolischer Azidose (Laktatanstieg als Folge der Leberinsuffizienz)
  • Serumenzyme AST, ALT, LDH, SDH erhöht
  • zum Teil AP, γ-GT, Bilirubin erhöht
  • Harn schwach sauer

Therapie

  • Behandlung der Primärerkrankung!!!
  • Ausgleich des Energiedefizites (ggf. durch Zwangsernährung)
  • Behandlung der metabolischen Azidose mittels Infusionslösungen
  • Ausgleich des Elektrolyt- und Wasserhaushaltes mittels Infusionslösungen
  • Infusion von Glucoselösungen, Gabe von Insulin und Heparin

Prognose

Leider ist die Prognose dieser Erkrankung eher ungünstig einzuschätzen.
Die Mortalitätsrate liegt bei 60-100% der erkrankten Tiere.
Ein positiver Genesungsverlauf ist stark abhängig vom Zeitpunkt des Behandlungsbeginns sowie Ausprägung und Therapierbarkeit der Primärerkrankung.
Häufig ist aufgrund von Leberversagen durch die stark ausgeprägte fettige Infiltration ein tödlicher Verlauf nicht zu verhindern.

Die Rhodococcus equi – Infektion

Um was für eine Erkrankung handelt es sich?

In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland in zunehmendem Maße Rhodococcus equi-Erkrankungen diagnostiziert.

Das Bakterium ist der bedeutendste Erreger eitriger Lungenentzündungen beim Fohlen.

Die Krankheit weist Ähnlichkeiten auf mit der Tuberkulose beim Menschen. Es erkranken jedoch nur Pferde bis zu einem Alter von sechs Monaten, da das Immunsystem danach stark genug ist, um einen Krankheitsausbruch zu verhindern. Da es sich um eine ansteckende Erkrankung handelt, sind häufig mehrere Fohlen eines Bestandes betroffen und seine Eigenschaft als Bodenbewohner ermöglicht es Rhodococcus equi sich bis zur nächsten Fohlensaison im Boden zu halten, so dass sich der nächste Fohlenjahrgang erneut infizieren kann. So kommt es häufig zu einem jährlich wiederkehrenden Bestandsproblem. Ohne Behandlung kann die Erkrankungsrate in solch einem Bestand 60-70 % betragen und 80% der erkrankten Fohlen können daran sterben.

Es ist also sehr wichtig die Krankheit rechtzeitig zu erkennen und mit wirksamen Medikamenten zu behandeln, da die lebensbedrohliche Erkrankung sonst zu hohen Verlusten führen kann.

Wie kann die Erkrankung erkannt werden?

Auch wenn die Erscheinungsformen dieser Erkrankung unterschiedlich sein können, stehen Symptome einer chronischen Atemwegserkrankung deutlich in Vordergrund. Die Fohlen zeigen Husten, Fieber, eitrigen Nasenausfluss eventuell auch schon Atemnot, Apathie oder ein rasselndes Geräusch beim Atmen. In diesem Fall sollte auf jeden Fall ein Tierarzt hinzugezogen werden, der durch eine Blutuntersuchung die Höhe der Entzündungszellen ( Leukozyten ) ermitteln und die Lunge abhorchen sowie mit dem Ultraschallgerät auf Eiterherde hin untersuchen kann. Eine Isolierung des Keims aus Tupferproben gelingt nicht zuverlässig.

Mit dem bloßen Auge ist die Rhodokokkose nicht von einer „normalen Erkältung“ zu unterscheiden.

Ist ein Fohlen in einem Bestand im aktuellen oder im Vorjahr schon einmal durch Rhodococcus equi erkrankt, sollten die weiteren Fohlen immer genau beobachtet werden, damit man gleich bei den ersten Symptomen schnell reagieren kann. Dies ist wichtig, da der erste Krankheitsabschnitt nicht selten völlig symptomfrei verläuft und die Fohlen erst dann auffällig werden, wenn sie schon sehr schwer erkrankt sind.

Weitere, jedoch seltene Krankheitsformen sind Darmerkrankungen mit Koliksymptomatik und Durchfall, Gelenksinfektionen mit Gelenkerguss und Lahmheit oder Abszessbildung in inneren Organen. Bei einer ganz seltenen Verlaufsform versterben die Fohlen in wenigen Stunden ohne vorher auffällig gewesen zu sein.

Was ist die Ursache?

Der Erreger kommt fast weltweit im Erdboden vor. Er wird hauptsächlich über die Atemluft aufgenommen, was durch trockenes, warmes Wetter und staubigen Untergrund begünstigt wird.

Der Infektionsdruck ist am höchsten, wenn ein Betrieb viele Mutterstuten und Fohlen umfasst, zumal wenn die Erkrankung schon einmal aufgetreten ist und immer dieselben Weiden und Paddocks genutzt werden.

Der Erreger kann sich in erkrankten Fohlen und auch im Darm gesunder Fohlen vermehren, so dass dadurch das Infektionsrisiko steigt. Auch gesunde, erwachsene Pferde, die aus einem Betrieb mit erkrankten Fohlen kommen, können den Erreger übertragen.
Fohlen, die eine Vorerkrankung hatten, mager oder geschwächt sind erkranken eher, als gut entwickelte, gesunde Tiere.

Wie kann die Erkrankung behandelt werden?

Am effektivsten ist die Gabe einer Kombination von zwei speziellen Antibiotika
( Makrolidantibiotikum + Rifampicin ).

Eine Therapie dauert immer 4 – 12 Wochen und die Kosten für die Antibiotika betragen bei einem 120kg schweren Fohlen ca.100 Euro pro Woche.

Die meisten routinemässig in Tierarztpraxen eingesetzten Antibiotika, wie z.B. Penicilline sind nicht wirksam. Unterstützend können fiebersenkende, schleimlösende und Bronchien erweiternde Medikamente eingesetzt werden.
Wichtig ist auch, eine optimale Haltung erkrankter Fohlen, d.h. keine staubige oder stickige Luft, keine direkte Sonneneinstrahlung an heißen Tagen bei Fieber und keine körperliche Anstrengung bei Atemnot.

Wenn die Erkrankung rechtzeitig erkannt und gezielt und konsequent behandelt wird ist die Prognose gut und die spätere Leistungsfähigkeit des Pferdes wird nicht beeinträchtigt.

Was kann vorbeugend getan werden?

  • Stuten mit Fohlen nicht auf Weiden mit staubigem Untergrund oder Sandpaddocks halten und möglichst zwischen Beweidung mit Stuten und Fohlen und Beweidung mit erwachsenen Pferden oder anderen Tierarten wechseln.
  • Wenn Pferde aus einem anderen Zuchtbetrieb kommen, fragen ob es dort Rhodococcus equi-Erkrankungen gibt und sie somit Überträger sein könnten.
  • Wenn in einem Betrieb schon regelmäßig Fohlen an Rhodokokkose erkranken, bei allen Fohlen auf Husten, Mattigkeit und veränderte Atmung achten, eventuell regelmässig Fiebermessen und ggf. tierärztlich untersuchen lassen, um die Erkrankung früh zu erkennen und zu behandeln. In stark betroffenen Beständen kann ein systematisches Überwachungsprogramm notwendig sein.
  • Stallhygiene und Isolation erkrankter Fohlen
  • Optimales Management der Mutterstuten und der Fohlen in den ersten Lebenswochen, d.h. auf Kolostrumaufnahme (Biestmilch) der Fohlen achten, Mutterstuten regelmässig gegen Influenza und Herpes impfen, Stuten und Fohlen regelmässig entwurmen.

Ein gutes Hygiene- und Haltungsmanagement kann die allgemeinen Bedingungen für die Fohlen zwar verbessern, aber das Auftreten von Rhodococcus equi-Erkrankungen nicht sicher verhindern!

Atypische Weidemyopathie

Um was für eine Erkrankung handelt es sich?

Die atypische Weidemyopathie ist eine Muskelerkrankung der Pferde, die sporadisch auftritt und ausschließlich Weidepferde betrifft. Auslöser scheinen besondere klimatische Bedingungen zu sein, da alle bisher bekannt gewordenen Fälle nach plötzlichen Kälteeinbrüchen im Herbst oder Winter aufgetreten sind. Die Erkrankung wurde in Deutschland erstmals im Herbst 1995 festgestellt. Auffällig war das gehäufte Auftreten im norddeutschen Raum. Die Erkrankung ist nicht von Pferd zu Pferd übertragbar. Sie hat also keinen seuchenhaften Charakter.

Wie kann die Erkrankung erkannt werden?

Es können Pferde jeden Alters und jeder Rasse betroffen sein, allerdings nur, wenn sie im Herbst/Winter auf der Weide gehalten werden. Die Erkrankung tritt plötzlich auf und zeigt einen raschen Verlauf. Die Sterblichkeit ist hoch (90 – 95 %). Plötzliche Schweißausbrüche, Steifheit, Muskelzittern, schwankender Gang und der Absatz von dunkel verfärbtem Harn sind charakteristische Anzeichen. Die Pferde wirken matt oder apathisch und haben erhöhte Puls- und Atemfrequenzen. Innerhalb von ein bis drei Tagen kommen die Tiere zum Festliegen und zeigen möglicherweise Streckkrämpfe und Ruderbewegungen, die mit einer Kolik verwechselt werden können. Der Tierarzt stellt die Diagnose aufgrund des klinischen Bildes und einer Blutuntersuchung.

Was ist die Ursache?

Das Auftreten der Erkrankung nach einem Kälteeinbruch ist allen bisher beschriebenen Fällen gemeinsam. Ein Toxin (giftige Substanz), welches durch Kälte in Pflanzen oder dort angesiedelten Mikroorganismen produziert oder freigesetzt wird, konnte lange Zeit nicht nachgewiesen werden. Nach neusten amerikanischen Studien wird das Auftreten der Erkrankung mit den Samen der Bäume des Eschenahorns in Verbindung gebracht. Diese Samen enthalten die toxische Aminosäure „Hypoglycin A“. Ein einzelner Baum produziert bis zu 500 000 Samen pro Saison. Die Aufnahme von 165 bis 8000 Samen kann pro Pferd kann ausreichen, um eine Vergiftung zu erzeugen. Der Eschenahorn ist seit über 300 Jahren auch in Europa heimisch. Das giftige „Hypoglycin A“ kommt aber auch in der häufigsten europäischen Art, dem Bergahorn, vor. Beim Feldahorn und Spitzahorn ist dies noch unklar, scheint aber unwahrscheinlich.

Wie kann die Erkrankung behandelt werden?

Da die Ursache der Erkrankung nicht bekannt ist, können nur die Symptome behandelt werden. Dabei stehen Maßnahmen zur Verbesserung der Durchblutung der Muskulatur, Verabreichung von entzündungshemmenden Medikamenten und die Unterstützung der Nierenfunktion im Vordergrund. Erkrankte Pferde sollten – wenn möglich – an einen warmen, trockenen Ort verbracht werden. Längere Transporte sind jedoch zu vermeiden. Eine Heilung ist nur in vereinzelten Fällen möglich.

Was kann vorbeugend getan werden?

  • Nächtliches Verbringen der Pferde in den Stall.
  • Weidepferden sollte im Herbst/Winter ausreichend trockenes Heu zugefüttert werden (überdachte Futterraufe).
  • Weidepferde sollten trockene Unterstände zur Verfügung haben.
  • Achten Sie auf hygienisch einwandfreies Tränkewasser.
  • Weidehygiene: Kontrolle u. Beseitigung von Schädlingspflanzen.
  • Weiden, auf denen Pferde erkrankten, sollten langfristig gesperrt werden.
  • Zufütterung eines guten vitaminisierten Mineralfutters (insbesondere Vit. E / Selen).

Quellen:

  • Brandt,K. et al. : Atypische Myoglobinurie der Weidepferde.
    Pferdeheilkunde 13, 27 – 34 (1997).
  • Gehlen,H. et al.: Zur aktuellen Problematik der atypischen
    Weidemyopathie des Pferdes.
    Der Praktische Tierarzt 86, 178 – 183 (2005).
  • Votion,D.M. et al.: Atypical Myopathy. www.ivis.org (2006).
  • Valberg,S.J. et al. : Seasonal pasture myopathy/atypical myopathy in
    North America associated with ingestion of hypo-
    glycin A within seeds of the box elder tree.
    Equine Vet. J. (2012)

Schutzimpfung gegen Herpesvirus

Bezüglich der Herpesimpfung beim Pferd herrscht bei vielen Tierhaltern Verunsicherung, geschürt durch Gerüchte, Halbwahrheiten und missverständliche Beiträge in Internet und Medien.
Mit dem folgenden Text – zusammengestellt von Prof. Dr. Thein – geben wir Ihnen die wichtigsten Fakten zu Möglichkeiten und Grenzen der Herpesimpfung weiter.

Was ist das Ziel der Herpesimpfung?

Rund 80 Prozent aller Pferde sind persistent infizierte Virusträger, d.h. sie tragen unterschiedliche Pferdeherpesviren in sich, ohne klinische Symptome aufzuweisen. Zu diesen Viren gehören auch EHV1 und EHV4, gegen die als einzige geimpft werden kann. Unter Stress (z.B. Transport, Krankheit, Umstallung oder Turnier) kann es zu einer Reaktivierung dieser ruhenden Viren und deren Ausscheidung kommen. Genau hier setzt die Impfung an. Ihr Ziel ist es, die Virusausscheidung an dieser Stelle zu reduzieren, um eine Verdünnung, im Idealfall eine Unterbrechung der Infektionskette zu erreichen, die ihren Anfang bei den latent infizierten Ausscheidern nimmt.

Was können derzeitige Impfstoffe leisten?

Derzeitige Impfstoffe induzieren hauptsächlich die Bildung von Antikörpern, welche die reaktivierten Herpesviren vor ihrer Ausscheidung um bis zu 90 Prozent neutralisieren können. Werden 70 bis 80 Prozent aller Pferde mit Herpesimpfstoffen aus inaktivierten EHV1 und EHV4 geimpft, wird der Infektionsdruck derartig gesenkt, dass klinisch manifesten Herpeserkrankungen vorgebeugt werden kann.

Was kann eine Herpesimpfung nicht leisten?

Die durch Impfung induzierten Antikörper haben keinen Einfluss auf persistierende (also nicht reaktivierte) Herpesviren. Die Herpesimpfung kann den Erreger bei latent infizierten Tieren daher nicht eliminieren sowie Neu- und Reinfektionen nicht verhindern. Sie kann das einzelne Pferd auch nicht sicher vor einer klinischen Erkrankung schützen. Nur im Kontext einer Bestandsimpfung können Aborte, Atemwegs- und paretisch-paralytisch verlaufende Erkrankungen verhindert und die klinische Ausprägung des Krankheitsverlaufes reduziert werden.

Welche Pferde sollen geimpft werden?

Grundsätzlich sollen alle Pferde eines Bestandes konsequent geimpft werden: Zuchttiere, Sportpferde und Freizeitpferde. Einzige Ausnahme: Pferde in Beständen mit einem virologisch nachgewiesenen, akuten Herpesgeschehen. Auch Tiere, die noch keine klinischen Anzeichen einer Infektion aufweisen, dürfen in solchen Fällen nicht „notgeimpft“ werden, da bis zu 80 Prozent aller Pferde ohnehin latent infiziert sind und „Notimpfungen“ nur bei Virus-freien Tieren Erfolg haben können. Stattdessen sollte z.B. eine Behandlung mit einem Paramunitätsinducer vorgenommen werden, die zur Virusreduktion beitragen kann. Sobald akute Phase und Rekonvaleszenz überstanden sind, wird die Impfung nachgeholt.

Wie soll geimpft werden?

Nach einer Grundimmunisierung, die drei Impfungen umfasst, muss die Impfung termingerecht in 6-monatigen Abständen wiederholt werden. Empfohlen werden Impfungen gegen EHV1 und EHV4 unter Einsatz der derzeit verfügbaren Impfstoffe mit beiden Antigenen in inaktivierter Form. Bei Fohlen von sicher geimpften Mutterstuten soll die Grundimmunisierung nicht vor dem 8. Lebensmonat stattfinden, da es in Wechselwirkung mit mütterlichen Antikörpern zu einer Immuntoleranz kommen kann. Fohlen aus nachweislich nicht geimpften Muttertieren sollen dagegen erstmals rund um den abgeschlossenen 5. Lebensmonat geimpft werden.

Quelle:

  • Thein,P.: Herpesimpfung beim Pferd – aktuelle Fakten.
  • Deutsches Tierärzteblatt 54, 1354 (2006)

Entwurmung von Pferden

Enwurmungsplan

  • Empfehlung zur Wurmbekämpfung für Zuchtstuten
  • Empfehlungen zur Wurmbekämpfung für Fohlen
  • Empfehlungen zur Wurmbekämpfung für Jährlinge und Jungpferde (bis einschl. 4 Jahre)
  • Empfehlungen zur Wurmbekämpfung für 5-jährige und ältere Pferde mit Weidegang
  • Empfehlungen zur Wurmbekämpfung für Pferde
  • Empfehlungen zur Wurmbekämpfung für Pferde

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Impfungen beim Pferd

Weitere Informationen in der PDF-Datei: Download

Transportverordnung

Transportverordnung wirft Fragen auf!

Die von der Europäischen Union in Brüssel verabschiedete und ab dem 5. Januar geltende Tierschutztransportverordnung wirft auch bei den Pferdebesitzern im Kreis Kleve viele offene Fragen auf.

Dabei wurde diese Verordnung in erster Linie entwickelt, um den Tierschutz speziell für den Transport von Schlachtpferden zu verbessern. Dieser wurde in den vergangenen Jahren von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) immer wieder in Brüssel angemahnt. Nun aber erfolgt die Umsetzung dieser Verordnung in ihren Durchführungsbestimmungen, jeweils auf der nationalen Ebene der EU-Mitgliedsstaaten.

Und die werden in Deutschland dadurch erschwert, dass sie von den einzelnen Bundesländern eigenständig entwickelt werden. Ergebnis: Die Entwürfe der Bundesländer weichen zum Teil stark voneinander ab und stimmen auch nicht immer mit den Durchführungsbestimmungen der übrigen EU-Mitgliedsländer überein.

Die Folge: Große Unklarheiten bei allen Betroffenen. Daher interpretiert die FN die neue Tierschutztransportverordnung wie folgt: „Die Auslegung wurde der EU-Kommission in Brüssel schon während des Gesetzgebungsverfahrens so mitgeteilt und von ihr nicht widersprochen. Daher geht die FN auch von der Richtigkeit der Auslegung aus!“ So gilt die Tierschutztransportverordnung im Bereich der Pferde lediglich für nicht registrierte Equiden (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel) sowie für registrierte Equiden auf dem Transport zur Schlachtung. So werden Transporte zum Zwecke des Pferdesports (Turnier- wie Breitensport) sowie zum Zwecke der Pferdezucht von dieser Verordnung generell nicht berührt. Betroffen sind hier lediglich gewerbliche Spediteure, die sich beispielsweise auf den Transport von Pferden spezialisiert haben.

Sollten also Reiter oder Züchter, die ihre Pferde zum Turnier- oder Breitensport, sowie aus züchterischen Gründen transportieren, nach dem von in der Verordnung aufgeführten Befähigungsnachweis gefragt werden, sollten sie auf die von der FN gemachte Auslegung verweisen

Quelle: RP online

Augenerkrankungen

Neben den plötzlichen Unfällen mit schlimmen, offenen Verletzungen am Auge und der Augenumgebung (Stichworte: Lidverletzung, Hornhautverletzung, Linsenvorfall) werden immer wieder auch chronische Entzündungen in der Klinik vorgestellt.

Ein sehr häufiges Stichwort ist die periodische Augenentzündung. Zum Glück leidet nicht jedes Pferd direkt an einer periodischen Augenentzündung nur weil es ein stark entzündetes Auge („Kletsch-Auge“) hat. Häufig liegt stattdessen eine kaum sichtbare Hornhautverletzung vor oder eine starke Bindehautentzündung. Selbst so banale Probleme wie eine Verstopfung des Tränen-Nasenkanals oder eine fliegen-bedingte Augenentzündung kann beim Pferdebesitzer zu einem solchem Verdacht führen. Deshalb ist eine eingehende Augenuntersuchung unumgänglich. Häufig muss erst einmal eine abschwellende Hornhautödem-Therapie durchgeführt werden, um die inneren Anteile wie Linse, Glaskörper oder Netzhaut beurteilen zu können. Hier kann die Ultraschalluntersuchung dem Arzt schon frühzeitig weiterhelfen.

Egal was am Schluss als Ursache festgestellt wird – eine Augenentzündung sollte immer ernst genommen werden. Wartet man zu lange, kann es sein, dass sich das Pferd das Auge bis zur vollständigen Zerstörung reibt/juckt oder z.B. Bakterien die Sehkraft zerstören.

Ein häufiger Fehler von Pferdebesitzern ist auch es erst einmal mit einer alten Salbe zu versuchen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass unabhängig vom Verfallsdatum eine Augensalbe nach dem Öffnen schnell altert und nicht länger als 6 Wochen aufgehoben werden sollte. Oder die Salbe ist gar nicht für den Schaden geeignet und führt sogar zur weiteren Schädigungen. Hier ist das Beispiel der Cortison-Salbe bei Hornhautdefekten zu nennen.

Ein Hornhautdefekt heilt bei Cortisongabe deutlich schlechter und außerdem ermöglicht das Cortison die Vermehrung von Bakterien und dann die weitere Zerstörung der Hornhaut.
Auch bei einer periodischen Augenentzündung muss man nicht aufgeben. Es sind zwar immer noch nicht alle Umstände geklärt, aber durch die Glaskörperoperation – die Vitrektomie – hat man neue Optionen.

Zahnkontrolle

Ist es wirklich notwendig die Zähne meines Pferdes jährlich vom Tierarzt kontrollieren zu lassen?

Ja, eine zumindest jährliche Kontrolle durch einen Pferdemediziner ist bei jedem Pferd ein Muss, auch wenn das Pferd nicht belastet bzw. geritten wird! Denn auch diese Pferde müssen fressen und durch die anatomischen Gegebenheiten nützen sich die Zähne unterschiedlich ab. Also entstehen Unregelmäßigkeiten nicht durchs reiten sondern durch den Fressakt!

Auf Kurz oder Lang bekommt irgendwann beinnahe jedes Pferd ein Zahnproblem. Dem kann man nur durch regelmäßige Kontrollen vorbeugen.

Impfung

Ist es notwendig mein Pferd impfen zu lassen?

Natürlich ist es notwendig sein Pferd von einem Tierarzt impfen zu lassen. Wir empfehlen die Impfungen gegen Influenza (Pferdegrippe), Herpes und Tetanus! Der Grund warum wir alle drei empfehlen ist einfach:

Influenza ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die über “Tröpfcheninfektion” übertragen wird, d.h. auch über weite Strecken (durch den Wind) kann ein Pferd erkranken und muß dafür auch keinen direkten Kontakt zu dem virusausscheidenden Tier haben. Diese Infektion führt zu einer langwierigen und kostspieligen Behandlung Ihres Tieres, häufig verursacht durch bakterielle Sekundärinfektionen!

Bei Herpes handelt es sich um eine sogenannte “latente” Infektion, d.h. das Virus ist in den Körperzellen und bleibt dort auch zeitlebens. Die Tiere scheiden das Virus aus, ohne Krankheitserscheinungen zu zeigen. Kommt es zu einem Krankheitsausbruch, bedingt durch Stress, Erschöpfung, Immunsupression,… so gibt es hier drei Formen: Atemwegserkrankungen, nervale Erkrankungen (Lähmungen) und Abort. Weiters ist ein großteil der gesamten Pferdepopulation bereits mit Herpes infiziert! Die Impfung kann eine Infektion nicht gänzlich verhindern, jedoch Krankheitsausbrüche minimieren!

Da sich Pferde sehr häufig verletzen ist es sinnvoll eine Tetanusprophylaxe durchzuführen. Außerdem sind Pferde von allen Tierarten die empfänglichsten für diesen uiquitären (in der Umwelt vorkommenden) Keim! Häufig verläuft diese Krankheit tötlich!!

Die Kosten für die Impfung stehen in keiner Relation zu den Kosten, die eine Behanlung dieser Erkrankungen verursacht; abgesehen von dem Leiden der Tiere!
Man kommt also zu dem Schluß, das es sinnvoll ist sein Pferd gegen diese drei Erkrankungen impfen zu lassen!

Außerdem wird Ihr Pferd vor jeder Impfung einem genauen klinischen Check unterzogen, der rechtzeitig Hinweise auf eine eventuell vorliegende Erkrankung bieten kann.

Equidenpass

Die Europäische Union (EU) hat entschieden, dass alle Equiden/Pferde innerhalb der EU einen Pferdepass benötigen. Deutschland hat die Entscheidung in die nationale Gesetzgebung (ViehVerkVO) übernommen. Also muss auch Ihr Pferd/Pony einen Pferdepass haben. Der Pferdepass (auch Equidenpass genannt) hat bei den Pferdebesitzern viele Fragen aufgeworfen.

Wer braucht einen Pass und warum?

Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht den Pferdepass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel etc.) seit dem 1. Juli 2000 erforderlich. In Deutschland sind für die Umsetzung dieses Gesetzes die Länder und Kreise zuständig. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) bietet den Pferdebesitzern gemeinsam mit den regionalen Zucht- und Reiterverbänden aber einen Weg an, den Pass zu bekommen. Der Pass muss bei jedem “Verbringen” (z. B. Transport zum Tierarzt oder zum Turnier) mitgeführt werden. Der Pass soll außerdem dazu dienen, die notwendige tierärztliche Behandlung der Pferde/Ponys auch in Zukunft zu gewährleisten. Der ausreichende Impfschutz (vgl. Durchführungsbestimmungen zu § 66.3.10 LPO) ist bei einer Turnierteilnahme durch dieses Dokument nachzuweisen.

Wie bekomme ich den Pass?

Für alle Pferde/Ponys wird mit der Eintragung ein Pferdepaß ausgestellt, sofern dieser nicht schon vorliegt. Dieser enthält den Abstammungsnachweis (sofern vorhanden), Graphiken zum Eintragen der Abzeichen des Pferdes/Ponys und eine Dokumentationsmöglichkeit über alle Impfungen und anderen Medikationen, die dem Pferd verabreicht wurden. Alle bereits eingetragenen Turnierpferde sind durch die Fortschreibung für 2000 mit einem Pferdepaß ausgestattet worden. Bei ihnen gilt nun der Abstammungsnachweis als Eigentumsurkunde. Wenn Sie ein Pferd mit ausländischen Papieren bzw. ohne Papiere besitzen, können Sie den Pass bei der FN beantragen. Sie bekommen die erforderlichen Unterlagen zugeschickt (Pferdehalter aus Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland sollten sich an ihre Landeskommissionen wenden, Pferdehalter aus Schleswig-Holstein an den Zuchtverband). Ihr Pferd muss dann identifiziert werden – entweder durch einen Beauftragten der Zuchtverbände/Landeskommissionen oder durch einen (Turnier-) Tierarzt. Neben dem Geschlecht werden Farbe, Abzeichen (Signalement) und drei Wirbel erfasst und das Diagramm (wird mit dem Antrag mitgeschickt) wird ausgefüllt. Gleichzeitig wird die Entscheidung des Pferdebesitzers “zur Schlachtung bestimmt” oder “nicht zur Schlachtung bestimmt” vermerkt und durch den Tierarzt bestätigt. Die Tierärzte sind in der Regel mit Anträgen zum Pferdepass ausgestattet. Wer im Einzelfall zur Identifikation befugt ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer zuständigen Landeskommission oder beim ansässigen Zuchtverband. Den Pferdepass bekommen Sie zugeschickt, das Original des gezeichneten Diagramms wird eingeheftet.

Hat Ihr Tierarzt die entsprechenden Formulare nicht vorrätig, können Sie diese mit Angabe Ihrer vollständigen Adresse bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung anfordern. Wenn Sie ein Pferd/Pony mit deutschen Papieren (Abstammungsnachweis/Geburtsbescheinigung) besitzen, das bisher bei der FN nicht als Turnierpferd eingetragen ist, wenden Sie sich bitte an den Zuchtverband, der die Papiere ausgestellt hat.

Was muss ich tun, wenn das Pferd bereits einen ausländischen Pass hat?

Sie haben ein ausländisches Pferd für das bereits ein Pass existiert, der allerdings in Deutschland nicht registriert ist und Sie sind nicht als Besitzer eingetragen. In diesem Fall muss das Pferd ebenfalls hier in Deutschland von einem Tierarzt identifiziert und die Angaben im Pass bestätigt werden. Sofern im vorhanden Pass ein Abzeichendiagramm vorhanden ist, prüft der Tierarzt die Angaben zum Pferd und/oder zeichnet die Abzeichen und Wirbel dort ein und bestätigt sie durch seinen Stempel und seine Unterschrift. Weiter sind Geschlecht, Geburtsjahr und Farbe anzugeben. Sollte kein Diagramm vorhanden sein ist ein Antrag mit Diagramm vom Tierarzt auszufüllen. Bitte immer den ausländischen Pass (per Einschreiben) einreichen, damit er geprüft werden kann oder dieser möglicherweise anerkannt und Sie dann dort als Besitzer dokumentiert werden können. In diesem Fall wird kein neuer Equidenpass ausgestellt.

Muss ich mein Pferd brennen oder chippen lassen?

Die aktive Kennzeichnung (Nummernbrand/Mikrochip) ist vom Gesetz her für den Pferdepass nicht vorgeschrieben, die FN empfiehlt sie aber. Sie erleichtert die Identifizierung des Pferdes/Ponys und dient als Diebstahlschutz. Für die Eintragung des Pferdes als Turnierpferd bei der FN ist die aktive Kennzeichnung vorgeschrieben.

Was passiert mit den erfassten Daten des Pferdes?

Alle Angaben, die der Pferdebesitzer macht, sowie die vom Tierarzt eingetragenen Abzeichen, Wirbel und eventuelle Brände, werden in einer Datenbank bei der FN gespeichert. Auch die Grafik des Pferdes/Abzeichendiagramm wird eingescannt. Bei Verlust des Passes, bei Diebstahl des Pferdes, Besitzerwechsel etc. kann darauf zurückgegriffen werden.

Wozu dient das Kapitel “Arzneimittelbehandlung”?

In der EU sowie weltweit gelten Pferde wie Kühe oder Schweine als lebensmittelliefernde Tiere. Um dem Verbraucherschutz gerecht zu werden, gelten gewisse Bestimmungen für lebensmittelliefernde Tiere, die mit Arzneimitteln behandelt werden. Das Kapitel “Arzneimittelanhang” dient dazu, allein für Pferde Ausnahmen von diesen Bestimmungen zu ermöglichen. In dem Kapitel “Arzneimittelbehandlung” erklärt der Besitzer, ob er für sein Pferd den Status “zur Schlachtung bestimmt” oder “nicht zur Schlachtung bestimmt” wählt. Der Status “nicht zur Schlachtung bestimmt” ist unwiderruflich und muss von evtl. nachfolgenden Besitzern übernommen werden. Die FN empfiehlt, den Status “zur Schlachtung bestimmt” anzukreuzen. Das heißt nicht, dass Sie Ihr Pferd irgendwann schlachten müssen. Das bedeutet lediglich, dass Ihr Pferd mit einigen wenigen Medikamenten nicht behandelt werden darf. Ihr Pferd kann mit allen für lebensmittelliefernde Tiere zugelassenen und allen sonstigen zugelassenen Medikamenten behandelt werden. Nur die sonstigen Medikamente müssen in den Pass eingetragen werden, und es muss bis zur Schlachtung in der Regel eine Wartezeit von sechs Monaten eingehalten werden. Natürlich ist die Tötung in Form einer Schlachtung jederzeit möglich. Das Pferd darf nur gegebenenfalls nicht als Lebensmittel verwertet werden. Welche Tierarzneimittel eingetragen werden müssen, muss der behandelnde Tierarzt wissen.

Ich habe schon einen Pass, aber noch kein Kapitel “Arzneimittelbehandlung”. Was nun?

Alle Besitzer von Pferden, die einen FN-Pass (grüne Hülle) bereits vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen erhalten hatten, haben den Abschnitt “Arzneimittelbehandlung” automatisch zugeschickt bekommen. Gegebenenfalls fragen Sie bitte beim Vorbesitzer des Pferdes danach. Die Entscheidung “zur Schlachtung bestimmt” oder “nicht zur Schlachtung bestimmt” muss von einem (Turnier-)Tierarzt bzw. einem Beauftragten des Zuchtverbandes/der Landeskommission gegengezeichnet werden. Vergessen Sie bitte nicht, das Diagramm im Pass ausfüllen zu lassen. Besitzer von Pferden mit einem Pass eines Zuchtverbandes (rote Hülle) müssen sich mit dem Zuchtverband in Verbindung setzen. Pferde, die schon einen internationalen Pass (FEI-Pass) besitzen, benötigen keinen neuen Pferdepass.

Was kostet der Pass?

Für die Identifikation fallen Gebühren von 25 Euro an. Bei Einzelterminen, die nicht im Rahmen einer sonstigen Tätigkeit miterledigt werden, können weitere Kosten und eine Kilometerpauschale hinzukommen. Die Eintragung des Pferdes bei der FN als Freizeitsportpferd und die Ausstellung des Pferdepasses kostet 25 Euro. Hinzu kommen 7,50 Euro für begleitende Maßnahmen der Landeskommissionen bzw. der Zuchtverbände (in Hessen 10 Euro, im Saarland 12,50 Euro), sowie die Versandkosten und die Mehrwertsteuer. Der Pass wird per Nachnahme verschickt, wenn Sie die Nachnahmegebühr sparen möchten, kann der Betrag auch per Lastschrift eingezogen werden. Wenn das Pferd als Turnierpferd eingetragen werden soll, kommen – falls noch nicht vorhanden – die Gebühren für die aktive Kennzeichnung hinzu. Die Kosten für die Eintragung bei der FN betragen bei Pferden/Ponys mit Abstammungs-/Geburtsbescheinigung einer deutschen Züchtervereinigung 71 Euro, in sonstigen Fällen für Pferde 160 Euro, für Ponys 88 Euro. Die Kosten für den Pass sind darin enthalten. Falls Sie bereits einen Pferdepass besitzen, und Ihr Pferd als Turnierpferd eingetragen werden soll, werden die bereits gezahlten 25 Euro angerechnet.

Was passiert, wenn ich keinen Pass habe?

Die EU hat als Stichtag den 1. Juli 2000 festgelegt. Seither muss jedes Pferd/Pony/Esel einen Pass besitzen. Eventuelle Sanktionen werden von den einzelnen Bundesländern geregelt.

Warum dauert es so lange bis der Pass kommt?

Tagtäglich kommen mehrere Hundert Anträge in der FN-Geschäftsstelle in Warendorf an. Von Antragseingang bei der FN bis zur Versendung des fertigen Passes dauert es momentan rund sechs Wochen. Diese lange Bearbeitungsdauer liegt unter anderem daran, dass sehr viele Anträge unvollständig oder gar falsch ausgefüllt wurden. Häufig fehlen die detaillierten Angaben zum Pferd. Es werden Alter oder Geschlecht nicht eingetragen, oder es fehlt der Name des Pferdes. Auch beim Besitzer benötigt die FN den vollständigen Vor- und Nachnamen und die komplette Adresse. Eine weitere große Fehlerquelle sind die gemäß Gesetz vorgeschriebenen Diagramme. In vielen Fällen ist das Diagramm nur unvollständig, falsch ausgefüllt, oder fehlt ganz. Oft wird auch die Bestätigung durch den Tierarzt vergessen.

Quelle: FN

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