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CEM

Kontagiöse Equine Metritis

Die Kontagiöse Equine Metritis: eine Gefahr für die Pferdezucht?

Definition:

Die Kontagiöse Equine Metritis (contagious equine metritis / CEM) ist eine hochinfektiöse, bakterielle Genitalerkrankung der Pferde. Im Volksmund wird sie auch als Paarungsinfektion oder Deckseuche bezeichnet. Die Geschlechtskrankheit wurde erstmals 1977 in England beobachtet und beschrieben, und erlangte in den ersten Jahren eine seuchenähnliche Ausbreitung auf der britischen Insel, in den restlichen europäischen Ländern und auf anderen Kontinenten. Die Infektion führt zu hohen Fruchtbarkeitsproblemen und unter Umständen zu einer erhöhten Anzahl an Fehlgeburten.

Krankheitsursache und Übertragungsweg:

Die Infektion wird durch das Bakterium Taylorella equigenitalis verursacht. Die Erregerausbreitung erfolgt in erster Linie durch den Deckakt und durch die künstliche Besamung. Der Deckhengst steht hierbei im Vordergrund des Übertragungsweges, da er trotz Infektion mit dem Keim keine oder nur selten klinische Symptome zeigt. Eine indirekte Übertragung durch kontaminierte Instrumente und / oder infizierte Manipulation am Genital des Tieres erscheint ebenfalls möglich. Das Erregerreservoir stellen klinisch gesunde, aber infizierte Stuten dar, die diesen Keim für eine sehr lange Zeit verborgen in sich tragen, konzipieren können und dann lebende Fohlen zur Welt bringen. Im unreifen Geschlechtstrakt dieser Fohlen kann ebenfalls das Bakterium nachgewiesen werden.

Klinisches Bild:

Wie bereits erwähnt zeigen männliche Tiere keine bzw. nur selten klinische Symptome. Hengste sind somit in den meisten Fällen asymptomatische Keimträger.
Bei Stuten hingegen sind deutliche Symptome zu beobachten. Aufgrund einer Entzündung des Endometriums kommt es zu einem dünnflüssig-schleimigen bis schleimig-eitrigen Vaginalausfluss, der zu Verklebungen im Bereich der Schamlippen führt. Bei der gynäkologischen Untersuchung durch den Tierarzt kann dieser vereinzelt eine Schleimhautrötung der Zervix und der Vagina beobachten. Bei milderen Erkrankungsformen kann es zu Zyklusverkürzungen oder Umrossen der Stute kommen. Eine Verlängerung der Rosse oder gar die Resorption der Frucht konzipierter Stuten werden in der Literatur mehrmals beschrieben. Die klinischen Befunde können für ca. 14 Tage beobachtet werden. In der Fachliteratur wird geschätzt, dass auch ca. 30% der infizierten Stuten symptomlos bleiben. Reinfizierte Stuten zeigen eine deutlich geringere Symptomatik als weibliche Tiere bei einer Erstinfektion. Im Vergleich zum Vorjahr ist in den betroffenen Gestüten eine deutliche Reduzierung der Fruchtbarkeit zu vermerken.

Diagnosestellung:

Schon an Hand der klinischen Symptome kann der Tierarzt die Verdachtsdiagnose „CEM“ stellen. Diese Verdachtsdiagnose sollte bzw. muss jedoch durch eine bakteriologische Untersuchung bestätigt werden. Hierfür werden Tupferproben aus dem Klitorissinus und aus dem Lumen des Muttermundes genommen. Bei der Untersuchung des Hengstes werden das Vorsekret und das Sperma getrennt aufgefangen und bakteriologisch untersucht. Abstriche aus der Fossa glandis und der Harnröhrenmündung sollten ebenfalls durchgeführt werden.
Die Blutuntersuchung hingegen ist eine sehr unzuverlässige Methode und sollte in der Diagnosefindung keine Anwendung finden.

Therapie:

Die Therapie infizierter Hengste erfolgt durch die tägliche Waschung der Penis- und Präputialschleimhaut am ausgeschachteten Penis. Die intensive Reinigung sollte mit desinfizierenden Lösungen (z. B. Chlorhexidin-Lösungen) durchgeführt werden und alle Schleimhautnischen einschließen. Der anschließenden Trocknung der Schleimhaut folgt eine lokale Behandlung mit desinfizierenden oder antibiotischen Salben. Der Umfang der Behandlung sollte mindestens 5 Tage betragen. Eine parallele, systemische Antibiotika-
behandlung wird von einigen Autoren empfohlen und sollte dann an Hand der Resistenzlage ausgewählt werden. Eine mögliche Wiederholung der Therapie richtet sich nach dem bakteriologischen Befund. Eine 3-malige Nachkontrolle der Tupferproben und des Ejakulats in jeweils 7- bis 8-tägigen Abständen ist anzuraten. Einige Autoren empfehlen auch die Bedeckung einer Maidenstute oder einer nicht infizierten Teststute mit einer anschließenden Untersuchung der Stute auf den Keim.
Weibliche Tiere werden ebenfalls wie der Hengst lokal und systemisch behandelt. Neben der Spülung des Uterus steht die intensive Reinigung und Desinfektion der Klitoris und Vulvaschleimhaut im Vordergrund.

Prophylaxe:

Die prophylaktische Tupferentnahme bei Zuchtpferden zu Beginn der Zuchtsaison hat zu einem deutlichen Rückgang der Erkrankung geführt. Diese intensive Prophylaxe hat dafür gesorgt, dass weniger als 0,1% der routinemäßig untersuchten Stuten und Hengste positiv auf das Bakterium Taylorella equigenitalis getestet werden.
Besamungshengste mit EU-Anerkennung werden anhand eines festgelegtem Untersuchungs-
schemas routinemäßig untersucht und erhalten erst bei einem negativen Testergebnisses ihre Zulassung. Der Ablauf dieser Untersuchung wird durch eine EU-Richtlinie (RL 92 / 65 / EWG) vorgeschrieben. Entsprechende Untersuchungsmaßnahmen aller anderen Hengste ist somit sinnvoll und anzuraten.
Für viele Länder existieren besondere Importauflagen, die zum Teil sehr aufwendige Unter-
suchungen auf CEM beinhalten.

Zusammenfassung:

Die Kontagiöse Equine Metritis (CEM) ist eine hoch ansteckende, bakterielle Infektion des Genitaltraktes des Pferdes und kann bei einem Ausbruch der Erkrankungen zu starken Fruchtbarkeitseinbussen und Aborten in den Pferdebeständen führen. Auf Grund der Tatsache das keimtragende Stuten und Hengste symptomlos sein können, ist eine gewissenhafte und intensive Prophylaxe in der Pferdezuchtpopulation sinnvoll und anzuraten.

Autor: Dr. Marco Grzybowski

Medikation von Sportpferden

Das Tierschutzgesetz verbietet uns Tieren Leistungen abzuverlangen, denen sie offensichtlich nicht gewachsen sind. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Tiere aufgrund leistungsmindernder Krankheiten behandelt worden sind und diese Behandlungen den leistungsmindernden körperlichen Zustand verdecken. Ausdrücklich ist es außerdem verboten, die Leistungsfähigkeit von Tieren durch die Verabreichung von Dopingmitteln zu beeinflussen.

In Wahrnehmung der Verantwortung des Menschen, das Leben und das Wohlbefinden der Tiere als Mitgeschöpfe zu schützen, haben die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und die Fédération Equestre Internationale (FEI) Regelwerke zum Gebrauch von Medikamenten bei Sportpferden und zum Verbot von Dopingsubstanzen verfasst.

Auf nationaler Ebene handelt es sich dabei um die „Anti-Doping und Medikamenten-Konrollregeln (ADMR)“ und international um die „Equine Anti-Doping and Controlled Medication Regulations (EADCMR)“. Das nationale und internationale Reglement gleichen sich bis auf einige Ausnahmen, und verfolgen neben dem Tierschutz die Ziele Chancengleichheit herzustellen und Unfällen vorzubeugen.

Zur praktischen Umsetzung sind den ADMR Listen angefügt, in denen Wirkstoffgruppen und Substanzen aufgeführt werden. In Liste I sind Dopingsubstanzen und Behandlungsmethoden zusammengestellt, die im Wettkampf verboten sind. Liste II enthält Substanzen, die zur Behandlung von Sportpferden erlaubt sind, aber im Wettkampf verboten sind. In Liste III sind Substanzen und Behandlungsmethoden erfasst, die nicht nur im Wettkampf sondern darüber hinaus auch im Training verboten sind.

Zur Medikation von Sportpferden stehen also alle in Liste II der ADMR genannten medikamentellen Wirkstoffgruppen und Substanzen zur Verfügung. Bis auf höchst seltene Ausnahmen können mit diesen Medikamenten alle bei Sportpferden auftretenden Erkrankungen nach neuesten tiermedizinischen Erkenntnissen behandelt werden. Die Listen der ADMR werden regelmäßig fortgeschrieben, so dass dem medizinischen Fortschritt Rechnung getragen wird.

Um der Forderung gerecht zu werden, dass zum Zeitpunkt des Wettkampfes keine verbotene Substanz im Körper des Pferdes vorhanden sein darf („Nulltoleranz“), wäre es gut zu wissen, wie lange eine verabreichte Substanz oder ihre Stoffwechselprodukte im Körper des Pferdes nachweisbar sind („Nachweiszeit“). Für ca. 50 der zu therapeutischen Zwecken am häufigsten eingesetzten Substanzen hat die FN Nachweiszeiten geprüft. Bedauerlicherweise sind diese Nachweiszeiten individuell sehr variabel. Die Nachweisbarkeit einer verabreichten Substanz wird von vielen Faktoren beeinflusst. Beispielhaft seien erwähnt: die Höhe der verabreichten Dosis, die Häufigkeit der Behandlung, die Wechselwirkungen mit anderen gleichzeitig verabreichten Substanzen, der Einfluß des Futters, die durch Krankheiten veränderte Stoffwechselsituation, der Trainingszustand, die Nachweismethode u.a..

Um dieser Variabilität zu begegnen und größtmögliche Sicherheit zu schaffen nicht positiv getestet zu werden, wird bei Substanzen mit bekannter Nachweiszeit ein zeitlicher Sicherheitszuschlag addiert. Nachweiszeit plus Sicherheitszuschlag ergibt dann die sog. „Karenzzeit“. Diese „Karenzzeit“ ist die Zeitspanne in der von der letzten Gabe einer Substanz bis zum Einsatz im Wettkampf 99% der Pferde frei sind von verbotenen Substanzen. Folgt man den von der FN publizierten „Karenzzeiten“, bleibt ein Restrisiko von 1% wegen „unerlaubter Medikation“ positiv getestet zu werden.

Was also ist zu tun?

  • Art, Anzahl und Menge der zur Behandlung erforderlichen medikamentellen Substanzen auf das tatsächlich notwendige Maß beschränken.
  • Substanzen mit bekannt langer oder unsicherer Nachweiszeit meiden.
  • Um der Forderung unter Pkt. 1 zu genügen, ist eine gezielte Therapie auf der Grundlage einer möglichst exakten Diagnose erforderlich. Eine mangelhafte Diagnostik führt zum Einsatz zu vieler Substanzen über unbestimmte Zeiträume (Polypragmatismus).
  • Realistische Prognosestellung und Einhalten angemessener Rekonvaleszenzzeiten.
  • Fachkundigen tierärztlichen Rat einholen.
  • Nachvollziehbare Dokumentation der Behandlung und Beratung über Karenzzeiten durch Führen eines „Stallbuches“.

Dem tierärztlichen Rat kommt zur Vermeidung von „unerlaubten Medikationen“ besondere Bedeutung zu, denn gemäß des nationalen und internationalen Reglements ist es die persönliche Pflicht der für das Pferd verantwortlichen Person (z.B. Reiter, Fahrer, Longenführer, Besitzer, Eigentümer) dafür Sorge zu tragen, dass keine verbotenen Substanzen in den Organismus seines Pferdes gelangen. Deswegen wird von dem behandelnden Tierarzt im Zusammenhang mit der therapeutischen Verabreichung von Medikamenten eine möglichst verlässliche Beratung über „Karenzzeiten“ erwartet, da die für das Pferd verantwortlichen Personen ihrer oben genannten Verpflichtung genügen wollen / müssen.

Ein wesentlicher strategischer Gesichtspunkt zur Vermeidung „unerlaubter Medikationen“ ist folgender Sachverhalt: Die Zeitspanne zwischen dem Auftreten einer Erkrankung (über Diagnostik, Therapie, seriös terminierter Rekonvaleszenzzeit und individuellem Aufbautraining) und dem nächst möglichen Einsatz eines Pferdes im Wettkampf ist immer länger als die Nachweiszeit der indiziert verabreichten Medikamente.

Zusammenfassend lässt sich folgendes feststellen:
Wir behandelnden Tierärzte haben durch die von der FN empfohlenen „Karenzzeiten“ eine Beratungsgrundlage, müssen aber eine Reihe von Faktoren bedenken, die die Medikamentenausscheidung des behandelten Pferdes beeinflussen. Die tierärztliche Sorgfaltspflicht gebietet, die für das Pferd verantwortlichen Personen über Risiken und Unwägbarkeiten zur Vermeidung „unerlaubter Medikationen“ zu beraten. Eine gute Dokumentation der Behandlung und Beratung zu „Karenzzeiten“ ist in Zweifelsfällen hilfreich („Stallbuch“). Die reglementierenden Pferdesportverbände müssen weiterhin dringend wissenschaftliche Studien zu Nachweiszeiten, minimal wirksamen Wirkstoffkonzentrationen und Grenzwerten veranlassen oder unterstützen, um zunehmend verlässlichere Daten zu erhalten.

Weiterführende Informationen:

  • www.pferd-aktuell.de/fairersport
  • www.feicleansport.org

von Dr. Jürgen Martens, Tierärztliche Klinik für Pferde Bockhorn

Besitzerinfo zum Thema EOTRH

Equine Odontoclastic Tooth Resorption and Hypercementosis (abgekürzt: EOTRH) ist eine sehr schmerzhafte parodontale Erkrankung bei Pferden, die im Bereich der Zähne und des Zahnfleisches auftritt. Sie entsteht vorwiegend bei älteren Pferden und betrifft hauptsächlich die Schneidezähne und die Hengstzähne.

Zur Ursache der Erkrankung gibt es bis heute keine gesicherten Erkenntnisse. Diskutiert werden verschiedene Ursachen:

1. Höhere mechanische Belastung der Schneidezähne , insbesondere wenn diese zu lang sind. Dies betrifft meistens ältere Pferde (>15J.).

2. Parodontitis, Parodontose, Zahnsteinbildung

3. Mangelnde Durchblutung im Bereich der Zahnwurzeln und damit einhergehende Entstehung von Nekrosen.

4. Genetische Ursachen (?)

Die charakteristischen krankhaften Veränderungen betreffen die Zahnwurzel. In den Zähnen gibt es Zellen die Zahnsubstanz aufbauen und solche, die sie abbauen. Bei einem gesunden Zahn befindet sich dieses System im Gleichgewicht. Die Zellen , die die Zahnsubstanz abbauen heißen Odontoklasten. Im Zuge dieser Erkrankung werden odontoklastische Zellen übermäßig aktiviert. Den daraus resultuierenden Abbau der Zahnsubstanz bezeichnet man als Resorption. (Odontoclastic Resorption).

Als Reaktion auf den Abbau der Zahnsubstanz verdickt sich die normalerweise dünne Zementhülle des Zahnes. Es kommt zu einer knollenförmigen Auftreibung im Bereich der Zahnwurzel. Diese bezeichnet man als Hypercementosis.
Wie oben bereits erwähnt, sind auch Zahnfleischentzündungen und Zahnsteinbildung ursächlich für die Entstehung der Erkrankung. Die daran beteiligten Bakterien führen zu Infektionen des Zahnfleisches und des Zahnfaches. Anfangs führt dies zu Rötungen der Schleimhaut, später kommt es zu kleinen Abszessbildungen mit Austritt von eitrigem Sekret.

Foto: Dr. Martens, Pferdeklinik Bockhorn
Schneidezähne – starke Zahnfleischentzündung, massive Zahnsteinbildung, einzelne Fistelkanäle, knollenförmige Umbildung der Zahnwurzeln

EOTRH ist bisher nicht heilbar! Zur symptomatischen Besserung, wird der Tierarzt im Anfangsstadium der Erkrankung die Schneidezähne zur Druckentlastung kürzen, den Zahnstein entfernen, und den Besitzer anweisen, soweit es möglich ist, die Zähne und insbesondere die Zahnzwischenräume zu reinigen. Zur Begrenzung der Entzündung kann das erkrankte Zahnfleisch mit desinfizieren Lösungen betupft werden.

Nur durch Röntgenaufnahmen der veränderten Zähne und des Kieferknochens, kann eine klare Einschätzung des Ausmaßes der Erkrankung erfolgen. Sind die Befunde hochgradig, bleibt nach Ausschöpfung der konservativen Behandlungsmaßnahmen nur die Entfernung der betroffenen Zähne.

Den Pferden geht es schon kurze Zeit nach der Zahnextraktion wesentlich besser. Das Fressverhalten normalisiert sich und durch das Abklingen der chronischen Zahnschmerzen entwickelt sich schnell wieder ein gesundes Allgemeinbefinden.

Um die Entstehung dieser Erkrankung zu vermeiden, ist es ratsam, mindestens einmal jährlich eine Zahnkontrolle durchführen zu lassen.

Foto: Dr. Martens, Pferdeklinik Bockhorn
Knollenförmige Auftreibungen der Zahnwurzeln – (Hypercementosis) – 1 –

Foto: Dr. Martens, Pferdeklinik Bockhorn
Knollenförmige Auftreibungen der Zahnwurzeln – (Hypercementosis) – 2 –

Foto: Pferdeklinik Bockhorn
Röntgenbild eines Unterkiefers – knollenförmige Auftreibung der Zahnwurzeln, Auflösung der Zahnsubstanz

Foto: T.Roewer, Pferdeklinik Bockhorn
Zustand ca. 8 Wochen nach einer kompletten Entfernung der Oberkieferschneidezähne und einzelner Unterkieferschneidezähne.

Literatur:

  • Carsten Vogt: Lehrbuch der Zahnheilkunde beim Pferd. Schattauer Verlag für Medizin und Naturwissenschaften, Stuttgart 2011,ISBN 978-3794526901
  • Dr. Timo Zwick, Medizin-Kompendium (Cavallo)

 

Infektionen durch equine Herpesviren (EHV)

Die Herpesvirusinfektion der Pferde ist eine hoch ansteckende Erkrankung und in der Pferdepopulation weit verbreitet. Die Infektion zeichnet sich neben den unten aufgeführten akuten Krankheitsverläufen durch ein lebenslanges Verbleiben der Viren im Organismus aus. Das Virus zieht sich nach Abklingen klinischer Erkrankungsanzeichen in bestimmte Körperzellen zurück und entzieht sich auf diese Weise dem Immunsystem des Pferdes. Eine vollständige Elimination des Virus ist so nicht möglich und das Pferd bleibt lebenslanger Virusträger, so daß 90% der Pferde als latente Virusträger anzusehen sind.

Die Ansteckung gesunder Pferde erfolgt gewöhnlich als Tröpfcheninfektion. Obwohl Herpesviren außerhalb der Pferde recht empfindlich sind, ist unter ungünstigen Bedingungen auch eine Übertragung durch Geräte und Personen möglich. Das besondere an den Herpesviren ist zudem, daß sich bei schlechter Immunitätslage Viren, die in den Pferden schlummern, reaktivieren können, um dann Krankheitssymptome zu erzeugen, ohne daß es zuvor zu einer Ansteckung von außen gekommen ist.

Es gibt verschiedene Krankheitsverläufe, bei denen insbesondere das equine Herpesvirus 1 (EHV 1) von großer Bedeutung ist:

  • Fieberhafte Atemwegserkrankung (sog. Rhinopneumonitis): EHV 1, EHV 4 Die Symptome beginnen in der Regel mit Fieber um 39°C, gefolgt von wässrigem Nasenausfluß und Husten. Die meisten Pferde zeigen nur milde Symptome. Durch eine bakterielle Sekundärinfektion kann es zu schwereren Krankheitsverläufen bis hin zu einer Lungenentzündung kommen.
  • Virusabort oder Geburt lebensschwacher Fohlen: EHV 1 (EHV 4) Ein durch Herpesviren verursachtes Verfohlen tritt meistens zwischen dem siebten Trächtigkeitsmonat und dem Abfohltermin auf. Im ungünstigsten Fall sind alle Stuten eines Zuchtbestandes betroffen. Die Aborte erfolgen in den meisten Fällen ohne vorherige Krankheitsanzeichen der Stute. Sollten Fohlen lebend geboren werden, so sind sie in der Regel lebensschwach und sterben häufig trotz intensivmedizinischer Betreuung nach wenigen Tagen.
  • Erkrankungen des Nervensystems: EHV1 Die am meisten gefürchtete, allerdings auch nicht so häufig auftretende Verlaufsform ist die Erkrankung des Nervensystems. Nach kurzer Fieberphase treten plötzlich Koordinationsstörungen auf, die in Form von schwankendem Gang oder Lähmungen insbesondere die Hinterhand betreffen. Störungen des Kot- und Harnabsatzes sind möglich. Sollten keine weiteren Komplikationen eintreten, kann sich die Symptomatik langsam bessern und ausheilen. Schwerwiegende Krankheitsverläufe, die das zentrale Nervensystem betreffen und zum Festliegen des erkrankten Pferdes führen, haben eine sehr schlechte Prognose und können zur Vermeidung von unnötigem Leiden eine Euthanasie des betroffenen Pferdes erforderlich machen.

Die Diagnose wird aufgrund klinischer Symptome zunächst als Verdachtsdiagnose gestellt. Die Absicherung der Diagnose erfolgt während der Fieberphase durch einen Virusnachweis aus dem Sekret des Nasen-/ Rachenraumes. Dies ist durch eine Tupferentnahme innerhalb weniger Tage möglich.

Die Therapie erfolgt symptomatisch und wird individuell dem Krankheitsbild angepasst. Eine direkte Bekämpfung der Herpesviren mit Virustatika kann versucht werden.

Vorbeugende Maßnahmen gegen Infektionen mit EHV1 und EHV4 sind zunächst im Stallmanagement zu sehen: Eine Verbesserung der Stallhygiene, Quarantäne für neu eingestellte Pferde und die räumliche Trennung von Zuchtstuten, Jährlingen und Reitpferden sind zu empfehlen. Gleichzeitig ist die regelmäßige Schutzimpfung gegen EHV1 und EHV4 angeraten. Ein guter Impfschutz besteht allerdings nur nach korrekt durchgeführter Grundimmunisierung (zwei Impfungen im Abstand von 4 – 6 Wochen) mit nachfolgend regelmäßiger Auffrischung (alle 6 Monate). Ein optimaler Impfschutz kann nur durch die Impfung aller Pferde des Bestandes erreicht werden. Ziel der Impfung ist nicht der 100 %-ige Schutz des einzelnen Pferdes, da auch geimpfte Pferde unter ungünstigen Bedingungen erkranken können, sondern die Reduzierung der in einem Bestand zirkulierenden Virusmenge. Je kleiner die freigesetzte Virusmenge ist, desto geringer ist der Infektionsdruck und damit ist die Wahrscheinlichkeit gering, daß Pferde trotz guter Immunitätslage erkranken.

Im Falle einer nachgewiesenen akuten Herpesvirusinfektion sind vorrangig folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Pferde mit Mattigkeit, Nasenausfluß, Fieber und Bewegungsstörungen sollten sofort tierärztlich untersucht werden. Die Diagnose ist durch einen Virusnachweis abzusichern.
  • Erkrankte und potenziell infizierte Tiere sind durch Sperren des Stalltraktes zu isolieren. Hygienemaßnahmen ergreifen!
  • Aus Beständen mit erkrankten Pferden sollten keine Pferde den Stall verlassen (~ 4 Wochen !). Personenverkehr unter Umständen einschränken.
  • Notimpfungen sind in erkrankten oder krankheitsverdächtigen Beständen zu unterlassen.

Weitere Informationen:

www.pferdesportverband-sh.de unter: Tierschutz
www.tiho-hannover.de unter: Klinik für Pferde

Die Druseerkrankung der Pferde

Die „Druse“ ist eine hochansteckende bakterielle Erkrankung der Equiden, hervorgerufen durch Streptococcus equi subspezies equi (Sc. equi ssp. equi).
Es erkranken vornehmlich Pferde im Alter zwischen 1 und 5 Jahren. Häufig sind jedoch nahezu alle Pferde eines Bestandes betroffen. Durch die Infektion entsteht eine für 3 bis 4 Jahre belastbare Immunität.

Die Bakterien werden durch direkten Kontakt mit kranken Pferden übertragen oder vektoriell durch beispielsweise Kleidung, Ausrüstung, Stallgeräte und Transporter verschleppt. Pferde können nach der akuten Krankheitsphase die Bakterien über mehrere Wochen ausscheiden. In seltenen Fällen entwickeln sich erkrankte Pferde zu klinisch unauffälligen Dauerausscheidern. Die Streptokokken sind recht widerstandsfähig und können auch unter ungünstigen Bedingungen bis zu 2 Monate außerhalb der Pferde überleben. Deswegen ist zur Vermeidung einer Verbreitung der Erkrankung neben gründlicher Stallhygiene eine ausreichen lange Quarantäne unerlässlich.

Die Streptokokken gelangen über die Nasen- und/oder Maulschleimhaut in den Körper der Pferde. Der weitere Weg der Bakterien führt in der Regel über die Lymphbahnen in die regionalen Lymphknoten. Nach einer Inkubationszeit von 2 bis 4 (-14) Tagen entwickeln die Pferde ein deutlich gestörtes Allgemeinbefinden, hohes Fieber, eitrigen Nasenausfluß, Husten und möglicherweise Kehlgangsschwellungen mit Schluckstörungen. Die zunächst geschwollenen Lymphknoten bilden innerhalb von 7 – 10 Tagen die drusetypischen Abszesse aus. Nach dem Aufplatzen oder Eröffnen der Abszesse entleert sich daraus hochgradig erregerhaltiger Eiter.

Es können atypische Krankheitsverläufe vorkommen, wobei die Symptomatik milder ist und Lymphknotenabszesse nur bei wenigen Pferden auftreten. Für die Stellung der Diagnose ist neben dem klinischen Bild der Nachweis von „Sc. equi ssp. equi“ aus dem Eiter abszedierter Lymphknoten oder aus Abstrichen der Nasenschleimhaut erforderlich. Die Behandlung richtet sich nach der Dauer und dem Grad der Erkrankung. Folgendes Konzept hat sich in der Praxis bewährt:

  • Für Pferde, die sich mit großer Wahrscheinlichkeit angesteckt haben, ist vor dem Auftreten klinischer Erscheinungen eine Behandlung mit Penicillin angeraten. Die Therapie sollte solange fortgeführt werden bis ein Infektionsrisiko nicht mehr gegeben ist.
  • Bei Pferden, die Krankheitsanzeichen haben, aber noch nicht unter Lymphknotenabszessen leiden, kann eine Penicillinbehandlung den Krankheitsverlauf abkürzen.
  • Bei Pferden mit Lymphknotenabszessen ist von einer Penicillinbehandlung dringend abzuraten, denn diese würde den Krankheitsverlauf nur verlängern. Zielführende Maßnahmen sind in diesen Fällen Isolation der Pferde, Wärmetherapie der erkrankten Lymphknoten, Abszeßspaltung und -spülung (siehe Abbildungen).
  • Schwer systemisch erkrankte Pferde mit Schluckstörungen und Atemnot benötigen über einen längeren Zeitraum (u.U. über Wochen) intravenöse Penicillinbehandlungen, entzündungshemmend und abschwellend wirkende Medikamente, Infusionstherapie und evtl. Ernährung über Magensonde.

Die Druseerkrankung kann als Folge von Absiedlung der Bakterien in andere Organsysteme zu verschiedenen Komplikationen führen. Erwähnt seien beispielhaft die Bildung innerer Abszesse in den Lymphknoten des Brust- oder Bauchraumes, die Entstehung von infektiösen Erkrankungen der Lunge, der Gelenke, des Zentralnervensystems und des Herzens sowie Kehlkopflähmungen oder chronische Vereiterungen der Luftsäcke.

Diese Auflistung unterstreicht die Bedeutung einer schnellen und nachvollziehbaren Diagnosestellung, ohne die keine zielgerichteten Behandlungen – auch zur Vermeidung dieser genannten Komplikationen – eingeleitet werden können.
Parallel zu Diagnostik und Therapie sind Maßnahmen der Prophylaxe zu ergreifen, die helfen, eine Weiterverbreitung der Infektion zu vermeiden:

  • Isolation des Bestandes: kein Pferd verläßt den Bestand und kein Pferd wird eingestallt bis die Infektion nachweislich beendet ist.
  • Personenverkehr minimieren, Schutzkleidung, Desinfektionsmaßnahmen
  • Identifikation von asymptomatischen Keimträgern / Ausscheidern
  • Trennung von infizierten und nachweislich negativen Pferden; die tägliche Temperaturkontrolle aller Pferde ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Neuerkrankungen.
  • Nach Abklingen der klinischen Symptome, Überprüfung der Pferde (bakteriologische Untersuchung von Nasentupfern) auf Keimfreiheit

Eine grundsätzliche prophylaktische Überlegung ist, nach Möglichkeit den Kontakt zu Pferden unbekannter Herkunft zu vermeiden. Zum Schutz des Bestandes sollten als wichtige hygienische Maßnahme die neu aufgenommenen Pferde ca. 2 – 3 Wochen getrennt von dem Bestand gehalten werden (Quarantäne).

Ein auf dem Markt befindlicher „Druse-Impfstoff“ ist nach den „Leitlinien zur Impfung von Pferden“ des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte e.V. (BpT) ausschließlich als Notfallmaßnahme zur Verringerung der klinischen Symptome bei akut infektionsgefährdeten Pferden zu empfehlen. Die prophylaktische Impfung nicht akut infektionsgefährdeter Ter wird ausdrücklich nicht empfohlen.

Quellen:

Ainsworth,D.M. und R.P.Hackett: Disorders of the Respiratory System.
in: Reed,S.M. et al. (2004): Equine Internal Medicine; Saunders, St. Louis.

Ständige Impfkommission Vet. Im Bundesverband Praktizierender Tierärzte:
Leitlinien zur Impfung von Pferden.
www.tierärzteverband.de

www.pferd.vetmed.uni-muenchen.de/download/infosheet_druse.pdf

Fohlengeburt

Trächtigkeit
Die normale Trächtigkeitsdauer bei der Stute beträgt 320-360 Tage (11 Monate), es können jedoch individuelle Schwankungen von 305-375 Tagen Tragedauer vorkommen.
Das endgültige Ausreifen zum lebensfähigen Fohlen erfolgt in den letzten 4 Tagen der Trächtigkeit.

Vorbereitung
Etwa sechs Wochen vor dem Geburtstermin sollte die Stute zumindest nachts in den Stall, bzw. die Box gebracht werden, in der sie fohlen soll. Diese Zeit benötigt die Stute, um sich mit den stallspezifischen Keimen auseinander zu setzen und Antikörper dagegen zu bilden. Die Antikörper gibt sie dann über die erste Milch, die das Fohlen aufnimmt, das sog. Kolostrum oder Biestmilch, an das Fohlen weiter. Die Aufnahme des Kolostrums ist für das Fohlen lebensnotwendig, da es praktisch ohne Antikörper geboren wird.
Die Box sollte groß genug sein um Stute und Fohlen ausreichend Ausweichmöglichkeiten zu bieten und mit sauberem, frischem Stroh in ausreichender Menge eingestreut werden.

Geburt
Die Geburt wird vom Fohlen eingeleitet. Rund um den Geburtstermin sollte die Stute intensiv beobachtet werden, um die nahende Geburt anhand der folgenden Geburtsanzeichen zu erkennen.
Als Geburtsanzeichen können ein Einfallen der Beckenbänder, ein Größerwerden des Euters, Harztropfen am Euter und/oder ein Unterbauchödem erkannt werden. Außerdem wird die Scheide länger und eine Fältelung tritt auf.

Die Geburt selber kann man in 3 Phasen einteilen:

  • Öffnungsphase: Während der Öffnungsphase kommt es zur passiven Öffnung des Muttermundes und das Fohlen wird in die richtige Austreibungsposition gebracht, was allerdings einige Stunden dauern kann. Die Stute kann das Fortschreiten der Geburt um mehre Stunden hinauszögern, bis sie sich sicher und ungestört fühlt. Aus diesem Grund finden auch die meisten Fohlengeburten nachts zwischen 21.00 und 6.00 Uhr statt.
    Anzeichen, die während der Öffnungsphase an der Stute zu beobachten sind, sind Unruhe, Schwitzen, Schweifschlagen, häufiger Harn- und Kotabsatz in kleinen Mengen und häufiges Aufstehen und Niederlegen.
  • Austreibungsphase: Die Austreibungsphase dauert ca. 20 Minuten. Sie ist gekennzeichnet durch starke Wehen und den Blasensprung mit Abgang des Fruchtwassers. Die Stute legt sich hin, meist in Seitenlage. Das Fohlen beginnt, sobald der Kopf aus der Scheide ausgetreten ist, zu atmen. Sollte es zu diesem Zeitpunkt noch von Eihäuten bedeckt sein, müssen diese vorsichtig aufgerissen und entfernt werden, damit die Atemwege des Fohlens frei sind.
  • Nachgeburtsphase: Die Nachgeburtsphase schließt sich an die Geburt des Fohlens an. Sie dauert ca. eine Stunde und ist mit dem vollständigen Abgang der Nachgeburt beendet. Ist nach spätestens 3 Stunden die Nachgeburt noch nicht vollständig abgegangen, spricht man von einer Nachgeburtsverhaltung, welche als Notfall zu betrachten ist, und auf jeden Fall der tierärztlichen Behandlung bedarf.

Ist die Nachgeburt abgegangen, sollte sie auf Vollständigkeit kontrolliert werden, da es selbst bei kleinen in der Gebärmutter verblieben Resten zu schweren Entzündungen und zu Komplikationen bei der Stute, wie z.B. Geburtsrehe, kommen kann.

Nach der Geburt:

Prägung: Beginnend während der Austreibungsphase bis 2-3 Tage nach der Geburt erfolgt die Prägungsphase zwischen Stute und Fohlen. Um diese optimal zu gestalten, sollten Stute und Fohlen weitestgehend in Ruhe gelassen werden, d.h. jeder unnötige menschliche Kontakt ist zu vermeiden. Fühlt sich die Stute in dieser Zeit gestört, kann es zu Fehlprägung des Fohlens kommen, bzw. zu einem Wegstoßen des Fohlens, was das Überleben des Fohlens ernstlich gefährden kann, da es die extrem wichtige Biestmilch mit den lebensnotwendigen Antikörpern nicht aufnehmen kann.

Nabeldesinfektion: Nachdem die erste Kontaktaufnahme zwischen Stute und Fohlen stattgefunden hat muss der Nabel desinfiziert werden. Dies geschieht durch Eintauchen des Nabels in desinfizierende Lösungen, wie z.B. 0,5% Chlorhexidinlösung oder 2% Jodlösung. Der Prozess sollte in den ersten 3 Lebenstagen des Fohlens zweimal täglich wiederholt werden. Vierzehn Tage lang sollte der Nabel kontrolliert werden, ob er trocken und geschlossen ist, da es in diesem Zeitraum zu aufsteigenden Infektionen durch den Nabel kommen kann. Normalerweise reißt die Nabelschnur beim ersten Aufstehen der Stute nach der Geburt an einer vorgesehenen Stelle ca. 3-5 cm von der Bauchwand entfernt ab. Hierbei können kleinere Blutungen auftreten, die jedoch in der Regel rasch zum Stehen kommen. Reißt die Nabelschnur nicht von selber sollte sie vorsichtig durchgerissen und nicht geschnitten werden, da es beim Schneiden nicht zu dem gewünschten Zusammenziehen der Nabelgefäße kommt und somit vermehrt Blutungen auftreten können. Sollten Blutungen aus dem fohlenseitigen Teil der Nabelschnur auftreten, muss der Nabelstrang abgebunden werden. Eine nachfolgende tierärztliche Kontrolle ist angeraten.

Trinken des Fohlens: Ca. 15-30 Minuten nach der Geburt beginnt das Fohlen mit den ersten Aufstehversuchen. Sobald es steht beginnt es mit der Suche nach dem Euter und anschließend mit dem Trinken. Auch wenn man das Gefühl hat, dass sich das Fohlen zu ungeschickt anstellt, sollte man sich in Geduld üben und nicht zu früh eingreifen, da man dadurch Stute und Fohlen mehr irritiert als ihnen zu helfen. Ist das Fohlen jedoch nach einer Stunde noch nicht aufgestanden, bzw. hat es nach zwei Stunden noch keine Milch aufgenommen, so muss man doch eingreifen, da die Fohlen mit nur geringen Fettreserven geboren werden und schnell zu wenig Kraft zur selbständigen Milchaufnahme haben. Außerdem muss es innerhalb der ersten 24 Lebensstunden mindestens drei Liter Kolostrum aufnehmen. Danach schließt sich die Darmschranke des Fohlens und die Immunglobuline (Antikörper) können aus dem Darm nicht mehr resorbiert werden, wodurch das Fohlen dann keinen Schutz gegen Krankheitserreger hat. Um zu überprüfen, ob es genügend Biestmilch aufgenommen hat, kann man mit einem Schnelltest, dem sog. „SNAP-Test“ den Antikörpergehalt im Blut des Fohlens bestimmen. Ist dieser Wert zu niedrig, kann dem Fohlen , so lange die Darmschranke noch nicht geschlossen ist, mit der Nasenschlundsonde Biestmilch direkt in den Magen verabreicht werden. Später kann der mangelnde Immunglobulingehalt nur noch über eine Plasmainfusion ausgeglichen werden.

Abgang des Darmpechs: Da das Fohlen im Laufe der Trächtigkeit Fruchtwassers aufnimmt, bildet sich im Darm eine klebrig braune Masse, das Darmpech (Mekonium). Durch die erste Milchaufnahme wird die Darmtätigkeit angeregt und es kommt zum Absetzen des Darmpechs. Besonders bei Hengstfohlen kann es jedoch zu einem Eintrocknen und Verkleben des Mekoniums kommen, sodass dieses nicht mehr abgesetzt werden kann. Die Fohlen zeigen dann mitunter starke Koliksymptome. So ein Mekoniumverhalten kann durch die Verabreichung eines Klistiers, direkt nach der ersten Milchaufnahme, verhindert werden.

Zusammenfassung:

1,2,3 Regel:

Nach 1 Stunde sollte das Fohlen stehen.
Nach 2 Stunden muss es saugen.
Nach 3 Stunden muss die Nachgeburt abgegangen sein. Nach maximal 6 Stunden muss ein tierärztliches Eingreifen erfolgt sein.

Fohlenkiste
Da die Geburt des Fohlens ein schönes aber auch aufregendes Ereignis ist und man als Besitzer meist doch etwas angespannt ist, sollte man im Vorfeld schon einige Sachen in einer „Fohlenkiste“ herrichten:

  • Jodlösung + Dipgefäß zur Nabeldesinfektion
  • Waschlotion (z.B. Jodseife)
  • Handtücher
  • Einweghandschuhe
  • Eimer für die Nachgeburt
  • Strick, um die Nachgeburt bei einer Nachgeburtsverhaltung hochzubinden
  • Bandagen (zum Bandagieren des Schweifes)
  • Nabelschnurklemme
  • Fieberthermometer
  • Telefonnummern von Tierarzt, Händlern von Kolostralmilchersatz und Fohlenmilch.
  • Gleitgel *
  • Geburtsstricke *
  • Klistier *
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